Beschluss:

Die Entscheidung des Beirates wird bis zur nächsten Sitzung vertagt. Die Unterlagen zur Entscheidung in der nächsten Sitzung sollen das Erfordernis der Errichtung des Feuerwehrhauses an diesem Standort darlegen.

 


Protokoll:

Der Vorsitzende Herr Lechner leitete zunächst mit den Worten ein, dass er in all den Jahren, in denen er sich für den Schutz von Natur und Landschaft eingesetzt habe, immer wieder feststellen habe müssen, dass Vorhaben zulasten der Artenvielfalt im Rhein-Kreis Neuss damit begründet werden, dass sich diese woanders wieder ansiedeln würden. Er habe so feststellen müssen, wie etwa 42 Arten – z.T. auch Allerweltsarten – aus dem Rhein-Kreis Neuss verschwunden seien. Der unter dem Tagesordnungspunkt besprochene Fall zeige erneut, wie eine Fläche aus der Natur zu baulichen Zwecken geopfert werde. Flächen zur Errichtung von Gebäuden seien leicht zu finden, Lebensräume mit fester Lebensgemeinschaft hingegen ließen sich nur schwer verschieben. Im Rahmen der Diskussion solle darüber nachgedacht werden, ob dem Schutz der Fläche und der dort befindlichen Arten ausreichend Rechnung getragen wurde.

 

Der Vorsitzende Herr Lechner kritisierte, dass das Vorhaben vorliegend über eine Änderung des Flächennutzungsplanes eingebracht wurde und nicht über eine Bebauungsplanänderung, denn bei einer Bebauungsplanänderung wäre alles genau zu überprüfen gewesen, bei einer Flächennutzungsplanänderung hingegen könne dies im Groben gemacht werden. Herr Hoffmans erklärte die geplante Verfahrensweise: Geplant sei, im Anschluss an die Änderung des Flächennutzungsplanes einen Bebauungsplan nachzuschieben. Der Grund für den Beginn mit dem Flächennutzungsplan sei gewesen, dass dadurch den Bürgern im Verfahren Gelegenheit gegeben werde, ihre grundsätzlichen Bedenken, z.B. auch naturschutzfachliche, vorzutragen. Die zunächst zu führende grundsätzliche Diskussion sollte nicht mit zu vielen Details, z.B. zum Gebäude, überfrachtet werden. Ein Bebauungsplanverfahren werde es im Anschluss mit dem üblichen Beteiligungsverfahren geben. Herr Lörner ergänzte, dass das Landesnaturschutzgesetz formal die Beteiligung des Kreises als Träger der Landschaftsplanung im Flächennutzungsplanverfahren vorsehe und nicht im Bebauungsplanverfahren. Als Träger der Landschaftsplanung müsse im Flächennutzungsplanverfahren Stellung genommen werden, dies könne der Kreis nicht mehr im Bebauungsplanverfahren.

 

Herr Lörner erklärte, dass in der Vorlage zum Flächennutzungsplan seitens der Stadt aufgeführt worden sei, welche Alternativstandorte geprüft wurden. Auf diese könne auch noch näher eingegangen werden. Zudem sei der Bedarf an zu versiegelnder Fläche angegeben worden. Für Feuerwehrwachen in der Löschzuggröße gebe es entsprechende Normvorgaben. Für die Löschzuggröße in Pesch würden sich so 1645 m² ergeben. Dies umfasse die Gebäude, Stellplätze für die privaten KFZ der Feuerwehrleute, die Zufahrt und den Rüstplatz für die Einsatzfahrzeuge. Die Feuerwehrleute würden zur Feuerwehrwache mit ihrem privaten KFZ fahren, dies dort abstellen, ihre Montur anziehen und dann mit den Einsatzfahrzeugen ausrücken. Mit knapp 1700 m² sei es eine relativ kleine Feuerwehrwache, weil der Ortsteil auch recht klein sei. Das dargestellte Grundstück, auf dem die Feuerwehrwache geplant ist, sei ungefähr 5.900 m² groß, wovon ca. 30% benötigt werden. Die genaue Gebäudeplanung, d.h. die Architekturplanung, stehe noch nicht fest, da diese von der Stadt erst in Auftrag gegeben werde, wenn der Standort zugelassen wird. Die zu versiegelnde Fläche stehe also bereits fest. Die Diskussion sei darüber zu führen, ob der Standort mit ca. 1.700 m² benötigter Fläche in Ordnung ist.

 

Frau Arndt merkte an, dass der Naturschutzbeirat abschätzen müsse, ob eine Befreiung aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses möglich ist. Hierzu sei eine Abwägung zwischen Brandschutzbedarfsplan, Naturschutz, möglichen Ersatzflächen und ähnlichem erforderlich. Entsprechende Unterlagen zum Brandschutzbedarf lägen dem Naturschutzbeirat nicht vor. Die Notwendigkeit sei nicht ausreichend begründet worden. Ihr lägen im Gegenteil eher Informationen vor, dass die Errichtung der Feuerwache an diesem Standort nicht notwendig sei. Sie forderte einen Nachweis der Notwendigkeit.

 

Herr Lörner stellte klar, dass es sich nicht um ein Befreiungsverfahren handle, sondern um ein Planverfahren. Ein zwingendes öffentliches Interesse müsse nicht vorliegen, sondern lediglich ein städtebauliches Erfordernis. Es gehe um die Entscheidung, ob der Kreistag das Landschaftsschutzgebiet aus planerischen Gründen aufhebt. Dies geschehe nun implizit im Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes. Herr Lörner erklärte, der Brandschutzbedarfsplan, der von der Stadt Korschenbroich veröffentlich wurde, treffe zur Notwendigkeit der Errichtung der Feuerwehrwache die Aussage, dass der derzeitige Standort in Pesch den Anforderungen an ein Feuerwehrhaus auf Dauer nicht mehr genüge, da er zu klein sei, keine adäquaten Sozialräume habe und daher weder den Einsatzbedingungen noch den – auch mit dem Ehrenamt Feuerwehrmann/-frau – verbundenen Notwendigkeiten genüge. Wenn der Feuerwehrstandort Pesch beibehalten werden soll, sei früher oder später die Neuerrichtung eines Feuerwehrgerätehauses, das den heutigen Anforderungen entspricht, erforderlich. Fraglich sei, ob diskutiert werden solle, ob weiterhin eine Feuerwehr Pesch benötigt wird.

 

Frau Arndt entgegnete, der Brandschutzbedarfsplan sei von 2016. Danach habe es die Veränderung gegeben, dass über den Bau einer neuen Feuerwehrwache in Kleinenbroich entschieden worden sei. Herr Lörner bestätigte, dass dieser sich derzeit im Bebauungsplanverfahren befinde. Frau Arndt brachte vor, dass eine neue Feuerwehrwache dort auch Auswirkungen auf diesen Plan haben müsse. Sie fragte, inwieweit dieser Umstand in Bezug auf den Standort Pesch betrachtet wurde und inwieweit sich die Feuerwehrwache mit der bestehenden in Pesch überschneidet, so dass nach neuer Betrachtung möglicherweise gar kein Ausbau mehr erforderlich sei oder die Ausrückzeiten von 8 Minuten als optimale Zeit erfüllt werden können. Sie bat hierzu um nähere Auskünfte. Herr Hoffmans antwortete, dass der Bedarfsplan aus dem Jahr 2016 das Stadtgebiet Pesch untersucht habe. Die Diskussion bezüglich dessen, ob eine Kombination der Feuerwehrwache Pesch und Kleinenbroich sinnvoll ist, sei politisch geführt worden. Er sei nicht in der Lage den Feuerwehrbedarfsplan in Frage zu stellen. Als Planer und Teil der Verwaltung handle er nach den Vorgaben, die er politisch und aus dem Fachbereich, der sich mit der Feuerwehr und dem Feuerwehrbedarf beschäftigt, erhalte. Nähere Informationen zur Diskussion im Ausschuss, die dann zu Inhalten und Ergebnissen geführt hat, habe er nicht, da er kein Teil dessen sei. Herr Esser könne hierzu nähere Auskünfte geben.

 

Herr Esser berichtete zur Struktur der Feuerwehr in Korschenbroich, in der er seit mehr als 40 Jahren Mitglied sei, dass diese 3 Löschgruppen habe. Eine Berufsfeuerwehr gebe es nicht in Korschenbroich, diese sei auf ehrenamtlicher Basis organisiert. Als Kommune müsse sich angestrengt werden, um die freiwilligen Mitglieder zu halten. Er sagte, dass sich alleine durch die Wegzeiten von Kleinenbroich bis Pesch die Hilfsfristen von 8 Minuten nicht mehr einhalten lassen. Die Ausrückzeiten der freiwilligen Feuerwehr in Glehn liege bei 4 Minuten in den meisten Fällen, was bereits eine gute Zeit sei. Es müsse sich mit der Struktur der Feuerwehr befasst werden. Bei einer freiwilligen Feuerwehr stünden keine ausrückenden Kräfte zur Verfügung, die nach 1 Minute auf dem Fahrzeug sitzen, sondern diese müssten zunächst zur Feuerwehrwache hin, um von dort aus auszurücken. Frau Arndt kritisierte, dass offenbar das Problem sei, dass es keine Berufsfeuerwehr gebe. Herr Esser entgegnete, dass dies der falsche Weg sei. Wo eine freiwillige Feuerwehr funktioniere, sei keine Berufsfeuerwehr erforderlich. Frau Arndt sagte, dass diese offenbar nicht funktioniere, wenn ein zusätzliches Gebäude benötigt werde. Herr Esser erläuterte, dass daran gearbeitet werde, dass diese funktioniere. Es müsse dafür gesorgt werden, dass die Vorgaben des Brandschutzbedarfsplanes entsprechend erfüllt werden. Frau Arndt wünschte sich nähere Angaben dazu, wie sich die Einhaltung der Zeiten und die Ausstattung der freiwilligen Feuerwehr im Vergleich zum jetzigen Stand ändern. Sie fragte, wie sich durch die kurze Verlagerung die Einsatzzeiten gegenüber vorher verbessern, so dass die Hilfsfristen dann eingehalten werden können. Die Hintergründe seien nicht klar und seien zu diskutieren, bevor ein Einverständnis gegeben werde, den Bereich aus dem Landschaftsschutzgebiet zu entlassen. Herr Esser erklärte, dass sich durch die kürzere Entfernung auch die Zeiten reduzieren. Dass die aktuellen Hilfsfristen nicht eingehalten werden, habe niemand behauptet. Es gebe Einsatzabläufe und Statistiken in denen die Zeiten eingesehen werden können.

 

Herr Hoffmans erläuterte, dass die Ausrückzeiten durch die Verlagerung der Feuerwehrlöschgruppe Pesch nach Kleinenbroich wesentlich schlechter wären als am geplanten Standort. Die Abwägung der zur Verfügung stehenden Grundstücke in Pesch, die überhaupt eine Zugriffsmöglichkeit für die Stadt darstellen, habe ergeben, dass der beabsichtigte Standort aus feuerwehrtechnischer Sicht der geeignetste ist. Die einzelnen Grundstücke in Pesch, die näher betrachtet wurden, seien in der Vorlage zu finden. Er könne nicht sagen, ob die Ausrückzeiten bei einer Anordnung der Feuerwehrwache in Kleinenbroich für die Einhaltung der Hilfsfristen ausreichen würden. Dies könne er zwar jetzt nicht klären, wäre aber sicherlich kurzfristig nach der Sitzung möglich. Die Ausrückzeiten in Kleinenbroich seien jedenfalls deutlich schlechter als bei einem Standort in Pesch. Herr Lörner fügte hinzu, dass die Feuerwehrmänner/-frauen dann zunächst von Pesch nach Kleinenbroich fahren müssten, um anschließend mit Einsatzwagen etc. wieder nach Pesch zu fahren. Der Brandschutzbedarfsplan sei von einem Fachbüro erstellt und vom Fachausschuss des Rates der Stadt Korschenbroich so beschlossen worden. Als Planer und Naturschutzbehörde bestünden die entsprechenden Fachplanungsvorgaben. Er habe den Plan und Standort vom Ordnungsamt des Kreises, in dem u.a. der Kreisbrandmeister sitzt, prüfen lassen und die Bestätigung bekommen, dass der geplante Standort aus feuerwehrtaktischer Sicht der geeignetste sei. Damit lägen die Aussagen des Brandschutzbedarfsplanes und des Kreisordnungsamtes vor, die diesen Standort aus feuerwehrtechnischer Sicht favorisieren bzw. für notwendig halten. Fraglich sei, ob der Naturschutzbeirat für die Beurteilung des Brandschutzbedarfsplanes qualifizierter sei als der entsprechende Fachausschuss der Stadt Korschenbroich. Der Naturschutzbeirat könne der Stadt Korschenbroich eine Überarbeitung der Feuerwehrkonzeption empfehlen. Dies hielt er aber nicht für sinnvoll.

 

Herr Grimbach kritisierte die Aussage, dass der Naturschutzbeirat nicht qualifiziert genug sei, hierüber abzustimmen. Er zweifle den Brandschutzbedarfsplan nicht an, es müsse aber eine Interessensabwägung stattfinden. Der Naturschutzbeirat sei mit dem Natur und Landschaftsschutz, der immer weiter zurückgehe, immer auf der Verliererseite. Sicherheit sei ein wichtiger Faktor, aber es gehe darum abzuwägen, ob es gerechtfertigt ist, diesen Bereich zu wählen oder ob Alternativen bestehen. Es gehe nicht darum lediglich etwas freizugeben.

 

Es meldete sich zu diesem Thema aus dem Publikum der Gast Gerd Sack, dem vom Beiratsvorsitzenden das Rederecht erteilt wurde. Er berichtete, dass die Feuerwehrwache Kleinenbroich nach Süden gerückt sei und dieser Umstand entsprechend zu berücksichtigen sei. Die Feuerwehrleute in Kleinenbroich hätten z.T. weitere Wege als die in Pesch. Im Brandschutzbedarfsplan stehe zudem, dass auf die Feuerwehrwache in Pesch auch verzichtet werden könne. Im Radius von 2 km wären mit der neuen Planung in Pesch 3 Feuerwehrwachen vorzufinden. Die beplante Fläche sei u.a. als Waldfläche mit Klimaschutzfunktion und zur Erhaltung des Landschaftsbildes gekennzeichnet.

 

Frau Arndt sagte, dass nach ihrer Auffassung eine abschließende Beurteilung nicht möglich ist, da nicht alle erforderlichen Fakten vorliegen würden. Sie fragte, weshalb kein Ersatz für die Inanspruchnahme des Landschaftsschutzgebietes angeboten werde. Herr Hoffmans erinnerte daran, dass das Verfahren zweistufig ablaufe und zunächst nur die Flächennutzungsplanänderung im Fokus stehe. Im weiteren Verlauf würden Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen getroffen werden, die dann auch auf dem restlichen betrachteten Gelände, von dem nur 30% in Anspruch genommen werden, getätigt werden können bzw. notfalls auch extern. Frau Arndt entgegnete, dass dies nicht zu vergleichen wäre mit einer Ersatzfläche.

 

Frau Dr. Wahode erkundigte sich bezüglich der Schilderung des Gastes Herrn Sack, inwiefern es sich bei der beantragten Fläche um Wald handelt und inwieweit es sich dabei um Friedhofserweiterungsfläche handelt. Herr Hoffmans erklärte, dass auf der Fläche ein eingetragener Wald festgesetzt sei, der de facto dort aber derzeit nicht sei. Der ehemals dort stehende Fichtenhain sei aufgrund von Borkenkäferbefall vollständig beseitigt worden. Herr Lörner erläuterte, die Friedhofserweiterung sei eine planerische Festsetzung, die seinerzeit mit dem Kreis abgestimmt worden sei. Der Bebauungsplan, der den Friedhof dann konkret geplant hätte, sei dann nicht mehr gemacht worden. Der Bedarf bestehe auch nicht mehr.

 

Herr Bachmann fragte, wann eine Ökobilanz erstellt wird. Herr Lörner antwortete, dass diese im Bebauungsplanverfahren erstellt werde.

 

Herr Lörner sagte, dass bevor der Kreis zum Bebauungsplan Stellung nimmt, das Ganze noch einmal dem Naturschutzbeirat vorgestellt werden könnte, um Fragen zu diskutieren, wie etwa die landschaftliche Einbindung. Ob das Landschaftsschutzgebiet entsprechend ersetzt werden kann, sei fraglich. Es müsse hierzu eine andere landschaftsschutzwürdige Fläche gefunden werden.

 

Frau Arndt bat um Aussage dazu, wie mit der Fläche als regionalen Grünzug umzugehen sei. Hier könne nur mit öffentlichem Interesse reingegangen werden. Herr Lörner erklärte, dass ein Großteil der Ortslage Pesch regionaler Grünzug sei, also auch der mit Wohngebäuden bebaute Bereich. Im Regionalplan sei dies kein allgemeiner Siedlungsbereich, sondern eine Eigenbedarfsortslage. Dort seien bauliche Entwicklungen möglich, die dem Eigenbedarf der Ortslage entspringen. Es dürften somit nur Wohngebiete ausgewiesen werden, die dem eigenen Wachstum des Ortes entsprechen, ebenso wie lediglich gewerbliche Flächen ausgewiesen werden dürften, die dem Gewerbebedarf des Ortes entsprechen. Ähnlich verhalte es sich mit der Feuerwehrwache. Die Alternativflächenprüfung sei bereits mit der Bezirksregierung abgestimmt worden. Aufgrund dessen, dass keine anderen Flächen zur Verfügung stünden, könne das Vorhaben am Ortsrand realisiert werden.

 

Herr Wittmer wünschte sich für die Zukunft, dass die Sitzungsunterlagen in Farbe geliefert werden, um auch die Umgebung des Vorhabens besser erkennen zu können. Herr Schmitz erklärte, die Unterlagen seien auch im Internet abrufbar.

 

Der Gast Herr Sack machte zu den Ausführungen des Herrn Lörner die Bemerkung, dass die städtebauliche Bewertung der Bezirksregierung sich zwar mit der der Stadt Korschenbroich decke, es müsse aber berücksichtigt werden, dass die Untere Naturschutzbehörde die Entscheidung darüber treffe, was letztlich gemacht werden kann. Es gehe darum, die Alternative richtig zu prüfen. Der zugrunde gelegte Brandschutzbedarfsplan von 2016 habe diese Alternativen nicht ausreichend geprüft, weil die verlagerte Feuerwehrwache Kleinenbroich noch unter dem alten Standort berücksichtigt worden sei, obwohl dieser bereits festgestanden habe und im Flächennutzungsplan einkalkuliert worden sei. Herr Hoffmans sagte, die Kritik des Herrn Sack richte sich darauf, dass die neusten Entwicklungen in dem Plan nicht enthalten seien. Das Vorhaben könne, wie Herr Lörner es vorgeschlagen habe, noch einmal vorgestellt werden mit entsprechend nachbearbeitetem Brandschutzbedarfsplan. Die Beurteilung der Aussagen im Brandschutzbedarfsplan könnten weder er noch Herr Sack vornehmen. Hierzu müsse das Fachbüro, das den Brandschutzbedarfsplan erstellt hat, Stellung nehmen.

 

Frau Arndt forderte, dass auch dargestellt werde, wie die Einzugsbereiche der Feuerwehrwachen nach den Veränderungen aussehen und inwieweit sich diese im Hinblick auch im Hinblick auf die Hilfsfristen überschneiden. Dies sei erforderlich zur Beurteilung der Sachlage. Herr Esser erklärte, dass die Einsatzbezirke so eingeführt worden seien, weil die Hilfsfristen eingehalten werden müssen. Hier müsse auch berücksichtigt werden, wo die Leute der freiwilligen Feuerwehr arbeiten bzw. beschäftigt sind. In Korschenbroich-Glehn beispielsweise sei eine Drehleiter installiert, die 24 Stunden lang besetzt sei. Dies sei nur dadurch möglich, dass ein Arbeitgeber in der Nachbarschaft in einer Entfernung von 200 m Fußweg die Leute, die den Dienst über Tag übernehmen, freistelle. Wenn solche Aspekte unberücksichtigt blieben, etwa bei einer Zusammenführung der Feuerwehr Kleinenbroich und Pesch, würde sich das auf die Freiwilligkeit der Feuerwehrleute negativ auswirken bzw. zum Wegfall führen. Dadurch würden sich voraussichtlich Kosten in sechsstelliger Höhe ergeben.

 

Herr Meyer-Ricks kritisierte, dass über den Brandschutzbedarfsplan diskutiert werde, ohne dass dem Naturschutzbeirat hierzu die Unterlagen vorliegen. Die Aussagen hierzu könnten dementsprechend nicht nachvollzogen werden. Das Argument des Herrn Esser, dass Kosten entstünden, sei für ihn kein relevantes Argument. Es gehe darum, ein Gebiet aus dem Landschaftsschutz zur Nutzung freizustellen. Er habe festgestellt, dass auf dem Grundstück entgegen der Festsetzung als Wald keine Bäume stünden. Es sei offenbar versäumt worden, die Aufforstung vorzunehmen. Er fragte, welche Auswirkungen dies auf einen zu erbringenden Ausgleich habe. Aufgrund der Erkenntnislage und den zur Verfügung gestellten Unterlagen könne er jedenfalls keine Entscheidung treffen.

 

Herr Hoffmans erläuterte, dass in einer damaligen Änderung im Jahr 1999 die Fläche aus der Natur und Landschaft zwecks Flächennutzungsplan für eine Friedhofserweiterung herausgenommen worden sei. Die weitergehenden Belange sollten in einem Bebauungsplan abgearbeitet werden. Der Wald sei in der Zwischenzeit aber aufgrund von Borkenkäferbefall abgängig gewesen. In Rücksprache mit der Forstbehörde sei ausgemacht worden, dass für die Friedhofserweiterung zunächst eine Ausführungsplanung erarbeitet werden soll, bevor sich der Waldproblematik angenommen werde. In der Zwischenzeit sei die Thematik daher ruhiggestellt worden. Die Problematik des festgesetzten Waldes würde noch abgearbeitet werden. Wenn die Notwendigkeit bestehe, den Wald in der festgesetzten Größe an anderer Stelle wiederherzustellen, werde dies getan. Herr Grimbach fügte hinzu, dass dies auch im Landesforstgesetz geregelt sei.

 

Herr Wittmer merkte an, die Diskussion erwecke den Anschein, der Naturschutzbeirat hätte etwas gegen die Feuerwehr. Es werde aber nicht gegen die Feuerwehr argumentiert, sondern die Unterlagen seien einfach für eine Beurteilung der Feuerwehrwache an diesem Standort unzureichend. Zu der Überlagerung der Feuerwehrstandorte und zum Zusammenhang der freiwilligen Bediensteten in Abhängigkeit zum Standort etwa müssten weitere Angaben getätigt werden, um eine gerechte Abwägung treffen zu können. Herr Hoffmans erinnerte an sein Angebot, das Vorhaben nach Klärung der offenen Fragen später noch einmal dem Naturschutzbeirat vorzustellen. Der Gutachter, der den Brandschutzbedarfsplan erstellt hat, solle sich der geäußerten Bedenken des Naturschutzbeirates hinsichtlich eines möglicherweise denkbaren Alternativstandortes in Kleinenbroich – auch unter Berücksichtigung der Ausrückefristen etc. – annehmen. Die fachliche Stellungnahme solle dann dem Naturschutzbeirat vorgelegt werden. Dann sollte aber keine fachliche Diskussion im Naturschutzbeirat darüber geführt werden, ob einzelne Aussagen im Brandschutzbedarfsplan korrekt sind oder nicht. Auf Grundlage der Stellungnahme des Gutachters soll schließlich eine Abwägung getroffen werden, ob die Flächennutzung zugelassen wird oder nicht. Er werde die Unterlagen entsprechend vorlegen.

 

Frau Dr. Wahode fragte, ob für die Inanspruchnahme der ca. 2.000 m² des Landschaftsschutzgebietes die Möglichkeit einer Ersatzfläche bestehe. Frau Arndt sagte, sie sehe eine Möglichkeit. Herr Hoffmans antwortete, er schließe nicht aus, dass es am Rand des zusammenhängenden Landschaftsschutzgebietes eine Stelle gebe, die sich eignen könnte. Darauf sei bisher noch nicht eingegangen worden. Dies sei aber etwas, mit dem sich mit Sicherheit befasst werden könnte.

 

Herr Bachmann bat darum, zusätzlich zu den Informationen über die Feuerwehr und Einsatzzonen eine vorläufige Ökobilanz für das betroffene Teilstück zu liefern. Diese sei objektiv und lasse sich besser diskutieren. Der festgesetzte Wald jedenfalls habe eine hohe Wertigkeit. Herr Lörner überschlug die zu erwartende Bilanz: Er nahm für den Wald eine Wertigkeit von 7 Punkten auf 1.700 m² zu versiegelnder Fläche an. Dies ergebe ca. 12.000 Punkte, die extern auszugleichen wären. Er sagte, es seien dementsprechend voraussichtlich 3.000 m² Wald herzustellen. Die nicht für die Feuerwehrwache benötigte Fläche werde entsprechend ihrer Zweckbestimmung als Wald wiederaufgeforstet werden, die wegfallende Fläche werde entsprechend extern auf Acker kompensiert. Dadurch werde dann einem 1 zu 1,5 Ausgleich Rechnung getragen, der auch seitens der Forstbehörde in diesem Rahmen vorgeschlagen werde.

 

Herr Otten merkte an, dass auch Aussagen zur Notwendigkeit der Unterhaltung von 3 Feuerwehrwachen auf der kurzen Distanz getätigt werden sollen und ob die dritte Feuerwehrwache unter diesem Gesichtspunkt nicht überflüssig sei. Der Bedarf müsse begründet werden. Herr Hoffmans sagte hierzu, dass er die Frage mitnehme und auch dies in der Stellungnahme des Gutachters abgearbeitet werden soll.

 

Herr Lörner erläuterte, dass die Notwendigkeit des Standortes auch für die Begründung des städtebaulichen Erfordernisses der Flächennutzungsplanänderung insgesamt ausschlaggebend sei. Die Stadt Korschenbroich müsse dementsprechend nacharbeiten. Der Gutachter solle darum gebeten werden, die nach Südwesten verschobene Lage des Standortes Kleinenbroich zu berücksichtigen und den Einsatzzirkel jeweils darzustellen. Unter diesem Gesichtspunkt soll der Gutachter die Notwendigkeit einer Feuerwehrwache in Pesch überprüfen und begründen. Dann liege ein an diesen Bereich angepasster Brandschutzbedarfsplan vor, der die aktuelle Lage widerspiegelt. Wenn das Ergebnis so bleibe und der Feuerwehrstandort in Pesch nachweislich benötigt wird, sei die nächste Frage, wo in Pesch. Hierzu liege bereits die Prüfung der Alternativen vor. Er fragte, ob aus Sicht des Naturschutzbeirates die Alternativstandorte bereits abschließend bedacht bzw. bearbeitet worden seien oder noch weiterer Erklärungsbedarf bestehe. So könne bereits jetzt festgesetzt werden, dass wenn ein Standort in Pesch notwendig ist, dann tatsächlich nur dieser in Betracht kommt. Dies würde die Angelegenheit für die Stadt Korschenbroich handhabbarer machen, wenn der Aspekt des Bedarfes nachgeschoben werden kann, der Standort innerhalb von Pesch aber bereits aus Sicht des Beirates geklärt sei.

 

Frau Dr. Wahode sagte, die Alternativenprüfung sei bereits aus den Unterlagen samt Bewertung der Verwaltung ersichtlich. An diese sollte sie sich halten können. Für sie sei die Frage, dass als Standort in Pesch nur der dargestellte in Frage kommt, bereits geklärt. Lediglich der Bedarf müsse im Hinblick auf den Feuerwehrstandort in Kleinenbroich nachgeschoben werden, um dann abwägen zu können, ob die dargestellte Fläche aus dem Landschaftsschutz herausgenommen werden soll. Einerseits würde dadurch wieder eine Fläche aus dem Landschaftsschutz herausgenommen werden, andererseits müsse dann ein entsprechender Ausgleich getroffen werden, der den Schaden auffängt.

 

Frau Arndt machte einen Vorschlag für eine Fläche, die dem Landschaftsschutz als Ersatzfläche hinzugefügt werden könnte. Diese liege direkt am Rand des Landschaftsschutzgebietes. Für den Fall, dass die vorgestellte Fläche aufgrund eines entsprechend begründeten Erfordernisses, der noch dargelegt werden müsse, tatsächlich dort gebaut werden muss, forderte sie die Ergänzung des Landschaftsschutzgebietes an anderer Stelle. Ihr Vorschlag betraf die Fläche Gemarkung Pesch, Flur 7, Flurstück 27, die sich an der Lichtstraße direkt an das Landschaftsschutzgebiet anschließe und dadurch auch seine Wertigkeit gewinnen könne. Herr Hoffmans erklärte, es handle sich um eine landwirtschaftliche Fläche, die an die Waldfläche am Randbereich heranreiche. Es müsse zunächst geprüft werden, ob die Fläche in Betracht kommt.

 

Herr Schmitz fasste die Diskussionsergebnisse zusammen: Herr Hoffmans habe zugesagt, dass die brandschutztechnischen Unterlagen unter den geäußerten Gesichtspunkten nachgebessert werden. Frau Arndt habe vorgeschlagen, dass wenn im Ergebnis feststehe, dass dieser Standort in Pesch auch unter Abwägung der Alternativstandorte in Pesch zwingend genommen werden muss, weil überwiegende öffentliche Interessen diesen Standort erfordern, es in relativer räumlicher Nähe eine Kompensationsmöglichkeit für den damit verbundenen Eingriff in Natur und Landschaft gebe. Im Lichte der neuen Unterlagen, die dem Beirat mit der nächsten Einladung zugesendet werden, könne die Thematik noch einmal aufgegriffen werden und möglicherweise abschließend entschieden werden.

 

Herr Meyer-Ricks bat darum, die Alternativstandorte in einem kleinen Vortrag noch einmal vorzustellen und zu erklären, warum diese sich nicht eignen. Dies solle in der nächsten Sitzung am besten anhand einer Karte angezeigt werden, um beispielsweise auch die Ersatzfläche der Frau Arndt und ähnliches besser vorzeigen zu können.

 

Herr Klauth betonte, dass er froh sei, die freiwillige Feuerwehr in Korschenbroich zu haben und schlug vor, die Zusammenfassung des Herrn Schmitz zur Abstimmung zu stellen.

 

Der Gast Herr Sack bat darum, dem Ausschuss hierzu seinerseits noch aufbereitete Unterlagen zukommen zu lassen mit Argumenten, die auch die Wahl der einzelnen Alternativstandorte betreffen. Herr Lörner sagte, er habe den Naturschutzbeirat gefragt, ob es Diskussionsbedarf zu den Alternativstandorten gebe. Ein solcher Diskussionsbedarf sei nicht gesehen worden. Herr Schmitz erklärte, es stehe Herrn Sack frei, den Mitgliedern des Beirates die Unterlagen seinerseits zukommen zu lassen, dies werde aber nicht seitens der Verwaltung erfolgen. Die erforderlichen Adressdaten seien auf der Internetseite des Kreises zum Naturschutzbeirat einsehbar.

 

Herr Hoffmans stellte klar, dass das Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Bürgerschaft im Flächennutzungsplanverfahren weitergeführt werde. Die Bürger hätten weiterhin die Möglichkeit nach der Offenlage ihre Bedenken vorzubringen, die sich auch über die naturschutzrechtlichen hinaus erstrecken könnten. Das Beteiligungsverfahren sei unabhängig von der Vertagung der Sitzung zu sehen und laufe weiter. Im Endeffekt sei die Realisierungsmöglichkeit des Vorhabens allerdings davon abhängig, ob der Kreistag dem Vorhaben zustimme.

 

Der Vorsitzende Herr Lechner schloss die Diskussion damit ab. Der Vorschlag zur Vertagung auf die nächste Sitzung und die hierzu noch einzubringenden Informationen sollten so umgesetzt werden. Er stellte dies zur Beschlussfassung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.