Sitzung: 01.07.2019 Planungs-, Klimaschutz- und Umweltausschuss
Vorlage: 68/3339/XVI/2019
Protokoll:
Herr Clever fasst
die wesentlichen Informationen aus der Sitzungsvorlage zusammen.
Zur Kappung der
Grundwasserspitzen in Korschenbroich teilt Herr Clever mit, dass es dort in
2018 eine Betriebs- und eine Testphase gegeben habe, die positiv verlaufen sei.
Da man stets die Auswirkungen auf die vorhandene Trinkwassergewinnung zu
berücksichtigen habe, sei in der für die Grundwasserförderung erteilten
Erlaubnis ein Monitoring gefordert worden. Im Rahmen des Testbetriebs haben
sich die Annahmen der Modellrechnung, wonach eine Beeinflussung der
Trinkwassergewinnung ausgeschlossen wurde, bestätigt. Auch eine Einflussnahme
der Förderung auf vorhandene Schadensfälle in Form einer Umlenkung der
Schadstofffahne in den Einzugsbereich einer Wassergewinnung sei nicht zu
besorgen.
Der Sachstand zu den
geplanten Kappungsmaßnahmen in Dormagen-Gohr ist unverändert. Dort seien keine
steigenden Grundwasserstände zu verzeichnen, so dass die an das Vorliegen einer
Gefahrenlage geknüpfte Maßnahmenplanung derzeit nicht umgesetzt werden müsse.
Herr Clever berichtet
zum Nordkanal, dass bekanntlich im Rahmen einer Modelluntersuchung ökologische
sinnvolle Verbesserungsmaßnahmen entwickelt worden seien, die aber noch einer
konkreten Betrachtung und Planung bedürfen. Mit dem von der Erftverband aquatec
GmbH vorgelegten Konzeptentwurf habe sich der Vorstand des Wasser- und
Bodenverbands Nordkanal am 13.06.2019 befasst und Erörterungsbedarf
festgestellt, so dass erst in der nächsten Sitzung des Planungs- und
Umweltausschusses über den Fortgang berichtet werden könne.
Herr Dr. Kalthoff äußert sein Unverständnis darüber, dass für die Grundwasserabsenkung in
Korschenbroich im Nordwesten um 30 cm ein ganzer Seewasserspiegel abgesenkt
werde. Er hält es hydraulisch für sinnvoller, einen Brunnen vor den Abstrom an
den See zu setzen.
Herr Clever
antwortet hierzu, dass die Kappungsmaßnahmen seinerzeit vom geballten
wasserwirtschaftlichen Sachverstand, der im Lande zur Verfügung stehe,
entwickelt worden seien. Oberste, Obere und Untere Wasserbehörde sowie
Rheinbraun, die Wasserwerksbetreiber und der Erftverband seien daran beteiligt
gewesen und hätten genau diese Abpumpstellen – und dazu gehöre auch der See –
u.a. unter den Gesichtspunkten ausgewählt, dass weder eine nachhaltige Beeinträchtigung
des Dargebotes noch eine Gefährdung der öffentlichen Trinkwassergewinnung zu
besorgen sei und es auch wirtschaftlich passe.