Protokoll:

Herr Clever fasst die wesentlichen Informationen aus der Sitzungsvorlage zusammen.

Zur Kappung der Grundwasserspitzen in Korschenbroich teilt Herr Clever mit, dass es dort in 2018 eine Betriebs- und eine Testphase gegeben habe, die positiv verlaufen sei. Da man stets die Auswirkungen auf die vorhandene Trinkwassergewinnung zu berücksichtigen habe, sei in der für die Grundwasserförderung erteilten Erlaubnis ein Monitoring gefordert worden. Im Rahmen des Testbetriebs haben sich die Annahmen der Modellrechnung, wonach eine Beeinflussung der Trinkwassergewinnung ausgeschlossen wurde, bestätigt. Auch eine Einflussnahme der Förderung auf vorhandene Schadensfälle in Form einer Umlenkung der Schadstofffahne in den Einzugsbereich einer Wassergewinnung sei nicht zu besorgen.

Der Sachstand zu den geplanten Kappungsmaßnahmen in Dormagen-Gohr ist unverändert. Dort seien keine steigenden Grundwasserstände zu verzeichnen, so dass die an das Vorliegen einer Gefahrenlage geknüpfte Maßnahmenplanung derzeit nicht umgesetzt werden müsse.

Herr Clever berichtet zum Nordkanal, dass bekanntlich im Rahmen einer Modelluntersuchung ökologische sinnvolle Verbesserungsmaßnahmen entwickelt worden seien, die aber noch einer konkreten Betrachtung und Planung bedürfen. Mit dem von der Erftverband aquatec GmbH vorgelegten Konzeptentwurf habe sich der Vorstand des Wasser- und Bodenverbands Nordkanal am 13.06.2019 befasst und Erörterungsbedarf festgestellt, so dass erst in der nächsten Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses über den Fortgang berichtet werden könne.

Herr Dr. Kalthoff äußert sein Unverständnis darüber, dass für die Grundwasserabsenkung in Korschenbroich im Nordwesten um 30 cm ein ganzer Seewasserspiegel abgesenkt werde. Er hält es hydraulisch für sinnvoller, einen Brunnen vor den Abstrom an den See zu setzen.

Herr Clever antwortet hierzu, dass die Kappungsmaßnahmen seinerzeit vom geballten wasserwirtschaftlichen Sachverstand, der im Lande zur Verfügung stehe, entwickelt worden seien. Oberste, Obere und Untere Wasserbehörde sowie Rheinbraun, die Wasserwerksbetreiber und der Erftverband seien daran beteiligt gewesen und hätten genau diese Abpumpstellen – und dazu gehöre auch der See – u.a. unter den Gesichtspunkten ausgewählt, dass weder eine nachhaltige Beeinträchtigung des Dargebotes noch eine Gefährdung der öffentlichen Trinkwassergewinnung zu besorgen sei und es auch wirtschaftlich passe.