Sitzung: 10.09.2019 Ausschuss für Rettungswesen, Feuer- und Katastrophenschutz
Vorlage: 32/3450/XVI/2019
Protokoll:
Herr Graul wies darauf hin, dass die mit der Einladung versandten
umfangreichen Erläuterungen durch eine Tischvorlage (siehe Anlage) ergänzt
wurden. Er betonte, dass die von Seiten des Bundesgesundheitsministeriums
angedachten Änderungen in der Notfallversorgung der Bevölkerung einen
Paradigmenwechsel darstellen. Die vorgesehene Änderung des Grundgesetzes sowie
die Verlagerung der Regelungskompetenzen für die finanziellen Grundlagen des
Rettungsdienstes auf den Bund rühren nach Auffassung der Verwaltung an den
Grundfesten des kommunal verantworteten Rettungsdienstes.
Der geplante Eingriff in die von den Ländern gemeinsam mit der
kommunalen Ebene effektiv organisierten Strukturen des Rettungsdienstes habe
erhebliche negative Folgen für die Gesamtstruktur der nicht-polizeilichen
Gefahrenabwehr und zwar ohne, dass sich die Leistungen des Rettungsdienstes in
irgendeiner Weise verbessern oder kostengünstiger würden.
Es könne nicht sein, so Herr Graul weiter, dass auf der einen Seite die
Kassenärztlichen Vereinigungen ihren Pflichten im Sektor „Bereitschaftsarzt“
nicht nachkommen und die Kreise über die Rufnummer 116117 in die Bresche
springen sollen, während auf der anderen Seite die Krankenkassen nicht mehr für
die Finanzierung der Investitions- und Vorhaltekosten des Rettungsdienstes
zuständig sein solle.
Die Verwaltung, so Herr Graul abschließend, werde den Ausschuss in
dieser Angelegenheit auf dem Laufenden halten.