Sitzung: 05.11.2019 Schul- und Bildungsausschuss
Vorlage: 40/3529/XVI/2019
Beschluss:
Die SPD-Fraktion
beantragt die Erhöhung des Taschengeldes auf 402 Euro pro Monat für die
Personen, die im FSJ/BFD an den Schulen in Trägerschaft des Kreises tätig sind,
mit Beibehaltung der bisher erfolgten Zusatzleistung (z. B. Mittagsverpflegung,
Fahrtkostenerstattung).
Der Antrag wird
mehrheitlich abgelehnt (5
Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen).
Protokoll:
Für die den Antrag
einbringende Fraktion führte Frau Küpper aus, dass es Wunsch der SPD sei, das
Taschengeld für FSJ- und BFD-Kräfte auf 402 Euro pro Monat zu erhöhen.
Herr Schmitz
ergänzte, der Kreis habe sich zuletzt 2011 mit dem Thema Taschengeld befasst
und seitdem wurde dieses nicht erhöht. Um die Wichtigkeit dieses Ehrenamtes zu
unterstreichen, schlage die SPD eine Erhöhung vor.
Auf die Frage von
Herrn Lonnes, welchen Deckungsvorschlag die SPD für die dadurch entstehenden
Mehrkosten von 1.800 Euro monatlich habe, führte Herr Schmitz aus, dass es sich
hierbei um einen Betrag handele, der im Haushalt noch vorhanden sein müsste.
Herr Lonnes schlug
vor, das Taschengeld auf 380 Euro ab dem Schuljahr 2020/21 zu erhöhen, dies sei
aus dem Budget finanzierbar.
Frau Wienands
führte aus, die Absicht der SPD sei gut und lobenswert, aber ohne finanzielle
Mittel nicht durchführbar, deshalb unterstütze sie den Vorschlag der Verwaltung,
das Taschengeld ab dem Schuljahr 2020/21 zunächst auf 380 Euro zu erhöhen.
Herr Becker führte
aus, dass es auch Freiwillige in der Jugendhilfe gebe und eine einheitliche
Regelung für alle geschaffen werden müsse. Er halte den Antrag für sehr lobenswert.
Herr Lonnes
erwiderte, dass der Rhein-Kreis Neuss insgesamt 20 Freiwillige, 18 im
Schulbereich und zwei im Kulturbereich, beschäftige und anderen Trägern keine
Vorgaben machen könne, in welcher Höhe Taschengeld zu zahlen sei.
Frau Wienands betonte
die Zuständigkeit des Finanzausschusses, wenn es sich um Mittel handele, die
nicht aus dem vorhandenen Budget getragen werden könnten.
Frau Küpper und
Frau Kühl sprachen sich für eine Aufrechterhaltung des Antrages aus.
Auf Frage von
Herrn Cöllen, ob es sich nur um FSJ und BFD im Schulbereich handeln solle,
bejahte Herr Schmitz dies, da der Schulausschuss nur für seine Bereiche
entscheiden könne. Der Kreisausschuss habe dann die Möglichkeit, die
Entscheidung auf weitere Bereiche auszudehnen.
Herr Lonnes regte
nochmals an, für alle im Rhein-Kreis Neuss tätigen Freiwilligen nach dem
Bundesfreiwilligendienstgesetz und dem Jugendfreiwilligendienstegesetz das
Taschengeld auf 380 Euro ab dem 01.08.2020 festzusetzen und sich damit an der
Empfehlung der Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Bildung Kultur e. V. zu orientieren. Diese Erhöhung könne innerhalb
des Budgets umgesetzt werden, alles was darüber hinausgehe, stelle einen
überplanmäßigen Aufwand dar.
Nach einer kurzen
Diskussion, ob im Schulausschuss auch für den Kulturbereich abgestimmt werden
könne und solle, wies Frau Wienands daraufhin, sollte der Antrag in diesem Maße
aufrechterhalten werden, müsse eine Beschlussfassung im Kreisausschuss
erfolgen.
Herr Becker bat,
den Antrag zurückzustellen und für alle Betroffenen eine entsprechende
Beschlussfassung im Kreisausschuss herbeizuführen.
Nach einer kurzen
Pause führte Frau Kühl für die SPD-Fraktion aus, dass der Antrag in vollem
Umfang aufrechterhalten werde.
Herr Lonnes wies
daraufhin, dass dies rechtlich bedenklich sei, solange eine Finanzierung nicht
sichergestellt sei.
Nach einer kurzen
Diskussion, an der sich die Ausschussmitglieder Herr Cöllen und Frau Kühl
beteiligten, ließ der Vorsitzende über den Antrag abstimmen.