Beschluss:

Der Naturschutzbeirat erhebt keinen Widerspruch gem. § 75 LNatSchG NRW gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für die Sanierung der Erftbrücke BW 5-34 Minkel in der Stadt Neuss.


Protokoll:

Auf Nachfrage von Beiratsmitglied Arndt erklärte Herr Schmitz, dass man den genauen Beginn der Arbeiten nicht kenne. Auf jeden Fall werde mit Blick auf den Artenschutz festgelegt, dass der Arbeitsraum vor Beginn abzusuchen sei.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.