Dezernent Mankowsky stellte umfassend die Historie sowie die Hintergründe bzw. die Notwendigkeit der seit den 90er Jahren geplanten Maßnahme dar. Wichtig hierbei ist eine, wie auch in der Vergangenheit vollzogene, transparente Arbeitsweise mit früher Beteiligung der Bevölkerung, z.B. durch die durchgeführte frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

Es sei geplant, die Planunterlagen bis April dieses Jahres zu aktualisieren und der Bezirksregierung vorzulegen. Danach soll auf Wunsch der Bezirksregierung zeitnah die Offenlage erfolgen. Abschließend wurde der Zusammenhang der Baumaßnahme mit dem geplanten 6streifigen Ausbau der A 57 erläutert. Dieser muss zuerst erfolgen, damit der Anschluss an die verbreiterte Autobahn erfolgen kann.

 

KTA Leiermann erkundigte sich nach der dem Projekt zugrundeliegenden Entscheidungs- bzw. Beschlussgrundlage im Kreistag bzw. dem politischen Zustandekommen einer Mehrheitsmeinung auf Kreisebene.

 

Hinweis der Verwaltung:

Die entsprechende Anfrage wurde ans Kreisarchiv gestellt, eine Rückmeldung liegt bislang nicht vor.

 

Des Weiteren stehe nach ihrer Ansicht ein Erlass des Verkehrsministeriums aus April 2020 im Raum, der keine Förderung seitens des Landes vorsieht, dennoch sind im Haushalt entsprechende Einnahmen veranschlagt. Dezernent Mankowsky erwiderte, dass ihm ein solcher Erlass nicht bekannt sei, allerdings würde die Realisierung der Anschlussstelle nur erfolgen, sofern es eine Förderung seitens des Landes geben wird.

 

Abschließend stellte sich die Frage, welche Teilabschnitte der A 57 nach Vorgaben von Straßen NRW 6spurig ausgebaut sein müssten, damit der Anschluss der K 33n an die Autobahn erfolgen kann. Nach Ansicht von KTA Leiermann sei hierfür ein 8spuriger Ausbau in dem Bereich zwischen den Anschlussstellen Neuss Norf und Neuss Hafen notwendig. Dezernent Mankowsky entgegnete hierauf, dass nach den vorliegenden Gutachten ein 6spuriger Ausbau der Autobahn für die zukünftig geplante Verkehrsmenge ausreichend sei. Diese Gutachten berücksichtigen auch die Belange von Straßen NRW, damit es nach dem Anschluss an die Autobahn zu keinen Behinderungen durch den zusätzlichen Verkehr kommt.

 

Anschließend wurde durch KTA Peters ergänzt, dass die positive Darstellung der Maßnahme durch die Verwaltung aus seiner Sicht nicht nachvollziehbar sei, insbesondere da noch verschiedenste Punkte mit der Bezirksregierung nicht abschließend geklärt seien. Weiterhin bezweifelte er die seitens der Verwaltung dargestellte Transparenz während des bisherigen Verfahrensweges. Letzteren Vorwurf wies der Dezernent Mankowsky energisch zurück, da wie zuvor dargestellt neben der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit auch dem Fachausschuss von Beginn an über die Maßnahme ausgiebig und vollumfassend berichtet worden sei. Dass noch keine Genehmigung der Bezirksregierung vorliege sei, nicht ungewöhnlich, da das uneingeschränkte Baurecht noch nicht vorliegt. Aktuell befinde man sich in einem Dialog mit der Genehmigungsbehörde und werde die geforderten Unterlagen schnellstmöglich einreichen, bzw. aktualisieren.

 

KTA Becker unterstrich nochmal die Wichtigkeit der Maßnahme, insbesondere da diese aufgrund der Entlastung der bisherigen Infrastruktur sowie der zukünftigen Entwicklung der geplanten Gewerbegebiete notwendig ist.

 

Weiteren Wortmeldungen lagen nicht vor.