Beschluss:

Der Rhein-Kreis Neuss setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der Satzung des Rhein-Kreises Neuss vom 30.04.2020 über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in geförderter Kindertagespflege für die Inanspruchnahme von

  • Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4, 13, 17 KiBiz,
  • Angeboten zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gemäß §§ 22, 22a, und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 13 ff. KiBiz,

im und für den Zeitraum vom 01. bis 31. Januar 2021 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Ansprochen genommen wird. Die Elternbeiträge für den Monat Januar sind mit den Februarbeiträgen zu verrechnen.


Protokoll:

Herr Lonnes verwies auf die Sitzungsvorlage und merkte an, dass die Elternbeiträge zum Ersten eines Monats durch die Kreiskasse abgebucht oder von den Eltern überwiesen werden. Somit war zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des vollständigen Erlasses der Elternbeiträge für den Monat Januar 2021 für die Kindertagesbetreuung am 07.01.2021 durch das Ministerium bereits der Zahlungslauf für Januar erledigt und eine Verrechnung mit den Elternbeiträgen für Februar 2021 notwendig.

Herr Ackburally erkundigte sich nach dem aktuellen Stand für eine Regelung der Elternbeiträge für Februar 2021. Herr Lonnes führte aus, dass bisher von der Landesregierung noch keine Aussage dazu gemacht wurde.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig