Beschluss:

siehe Anlage „Beschlussprotokoll zu TOP 6: Kreishaushalt 2021 – Beratung über den Entwurf“

 


Protokoll:

Grundlage der Beratungen war der Entwurf des Haushaltes 2021 unter Einbeziehung des Veränderungsnachweises zum Haushaltsentwurf 2021 vom 18.02.2021 sowie die von den Fraktionen schriftlich eingereichten sowie in der Sitzung mündlich vorgetragenen Anträge.           

Zum Verfahren ist festzuhalten, dass der Vorsitzende die von den Fraktionen eingereichten Anträge, die von der Verwaltung den entsprechenden Produktbereichen / Produktgruppen / Produkten zugeordnet wurden (siehe Tischvorlage 1),  einzeln zur Beratung aufrief.

Die in der Übersicht nicht gesondert aufgeführten Produktbereiche / Produktgruppen / Produkte wurden im Rahmen der Abstimmung über den Gesamthaushalt in die Entscheidung mit einbezogen und beschlossen.

Die Beschlussfassung bezieht sich auf die Sachkonten im Ergebnisplan. Die korrespondierenden Sachkonten im Finanzplan werden von der Verwaltung entsprechend fortgeschrieben. Dies gilt ebenso für die Finanzplanung 2022-2024

Landrat Petrauschke fasste das Ergebnis der Beratungen über den Entwurf wie folgt zusammen:

-       der Hebesatz der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2021 wird auf 34,56 v.H. festgesetzt

-       für das Haushaltsjahr 2022 soll der Hebesatz der Kreisumlage 34,56 v.H. nicht überschreiten

-       vom zusätzlichen Aufwand als Folge der heutigen Beschlüsse (Anträge), wird der noch coronabedingt zu isolierende Aufwand abgezogen und der verbleibende restliche Aufwand der Ausgleichsrücklage entnommen.