Protokoll:

Anhand der als Anlage beigefügten PowerPoint Präsentation referiert Herr Hans-Peter Bröhl zum Thema „Schieneninfrastruktur im Strukturstärkungsgesetz“.

Auf Nachfrage von Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erläuterte Herr Bröhl, dass die Elektrifizierung für das Teilstück Neuss-Bedburg des Projektes „Revier S-Bahn“ aus Mitteln des Investitionsgesetzes Kohleregion (InvKG) finanziert wird.

Herr Vorsitzender Rainer Thiel fügt an, dass der Ausbau der S-Bahn im Rhein-Kreis Neuss intensiv und über Jahre diskutiert wurde. Im Kreistag war man sich einig, diese Strecke zu wollen und es wurde dafür gekämpft diese auch ins Strukturstärkungsgesetz aufzunehmen und entsprechend zu finanzieren. Der Abzweig von Bedburg über Jülich nach Aachen sei, auch wenn er nicht in den hiesigen Planungsbereich falle, ausdrücklich gewünscht und erfahre die Unterstützung des Rhein-Kreises Neuss. Wichtig sei ein einheitliches S-Bahn-System im gesamten Revier, das den modernen Standards entspricht und elektrifiziert geführt wird.

Herr Schimanski merkt bezüglich notwendiger Umbauten an Bahnübergängen und Brücken an, dass hier hohe Kosten zu erwarten seien.

Herr Rock ist der Meinung, dass die Mittel, die im Rahmen des Kohleausstiegs zur Verfügung gestellt werden eher der Schaffung von nachhaltigen Arbeitsplätzen zugeführt werden sollten. Die Finanzierung der S-Bahn könnte auch aus den Mitteln des Bundesverkehrswegeplans erfolgen. Er bittet hier um die Meinung der Landesregierung.

Herr Bröhl führt aus, dass die von Herrn Schimanski angesprochenen Kosten im jetzigen Planungsstand grob mit berücksichtigt seien. Die Kosten werden mit fortschreitenden Planungsprozess detaillierter.

Die anschließende Diskussion beschäftigte sich mit dem Thema der Finanzierung der Kölner West-Spange. Der Vorsitzende sieht eine Finanzierung der Westspange aus Strukturmitteln kritisch und verweist darauf, dass die Planungen dafür bereits deutlich vor dem Kohleausstiegsbeschluss begonnen haben.

Herr Bröhl legt für die Landesregierung dar, dass die Westtangente notwendige Voraussetzungen für die übrigen Schienen-Projekte im Revier –mit Ausnahme des S11-Ergänzungspaketes – sei, die Finanzierung der Westtangente jedoch nach Ansicht des Landes nicht aus Mitteln des InvKGs erfolgen dürfe. Anzustreben sei hier eine Finanzierung aus Mitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes. Der Bund werde Planungsmittel für die im InvKG verankerten anderen Schienenprojekte zur Verfügung stellen, wenn deren Anschluss nach Köln gewährleistet sei.

Anschließend informierte Herr Bröhl darüber, dass für das S11-Ergänzungspaket gem. § 21 InvKG (zusätzliche Investitionen in die Bundeschienenwege) eine Finanzierung vorgesehen sei. Das S11-Ergänzungspaket beinhalte laut Herrn Bröhl zwei kapazitäre Maßnahmen (Überwerfungsbauwerk Müngersdorf Technologiepark und zwei Bahnsteigkanten in Köln-Mühlheim). Diese Maßnahmen seien auch ohne eine Realisierung der West-Spange umsetzbar.

Im Hinblick auf die Rückfrage von Herrn Banse, in welchem Umfang mit einer Zunahme des Passagieraufkommens auf der Strecke Mönchengladbach-Köln zu rechnen sei, führte Herr Böhl aus, dass vorgesehen sei die Regionalbahn auf der Streck Köln-Mönchengladbach zu einer S-Bahn umzubauen. Gleichzeitig legte er dar, dass die zuständigen Zweckverbände NVR und VRR dieses Vorhaben unterstützten und aufgrund der höheren Taktung, vermehrter Umläufe Elektrifizierung, zweispuriger Strecke etc. mit einem erhöhten Fahrgastaufkommen gerechnet werde.

Herr Thiel legt dar, dass der Rhein-Kreis Neuss die Position der Landeregierung unterstütze, die West-Spange nicht aus Strukturwandelmitteln zu finanzieren.

Auf Nachfrage von Herrn Schimanski, ob die Anbindung des Rhein-Kreises Neuss über die Achse Neuss-Düsseldorf (RB39) durch zweigleisigen Ausbau und Elektrifizierung verbessert werden solle, entgegnet Herr Bröhl, dass von Seiten des Landes eine durchgängige Verbindung von Düsseldorf über Neuss und Bedburg in Richtung Köln als sinnvoll und zielführend angesehen werde.

Auf die Frage von Frau Lohr zur generellen Bauzeit der West-Spange antwortete Herr Bröhl, dass er mit einer Inbetriebnahme der West-Spange in den Jahren 2037/2038 rechne. Diese Einschätzung sei unabhängig vom Finanzierungsweg. Im Februar 2019 habe das Land bereits eine Finanzierungvereinbarung mit der Deutschen Bahn für die Leistungsphasen 1 und 2 in Höhe von 60 Millionen Euro finanziert aus Mitteln des Landes abgeschlossen. Die Leistungsphasen 2 und 3 sollen 2023 abgeschlossen sein. Die Inbetriebnahme des S11-Ergänzungspaketes sei für 2032/2033 vorgesehen.