Sitzung: 22.04.2021 Ausschuss für Strukturwandel und Arbeit
Protokoll:
Anhand der als Anlage
beigefügten PowerPoint Präsentation referiert Herr Hans-Peter Bröhl zum Thema
„Schieneninfrastruktur im Strukturstärkungsgesetz“.
Auf Nachfrage von
Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erläuterte Herr Bröhl, dass die Elektrifizierung
für das Teilstück Neuss-Bedburg des Projektes „Revier S-Bahn“ aus Mitteln des
Investitionsgesetzes Kohleregion (InvKG) finanziert wird.
Herr Vorsitzender
Rainer Thiel fügt an, dass der Ausbau der S-Bahn im Rhein-Kreis Neuss intensiv
und über Jahre diskutiert wurde. Im Kreistag war man sich einig, diese Strecke
zu wollen und es wurde dafür gekämpft diese auch ins Strukturstärkungsgesetz
aufzunehmen und entsprechend zu finanzieren. Der Abzweig von Bedburg über
Jülich nach Aachen sei, auch wenn er nicht in den hiesigen Planungsbereich
falle, ausdrücklich gewünscht und erfahre die Unterstützung des Rhein-Kreises
Neuss. Wichtig sei ein einheitliches S-Bahn-System im gesamten Revier, das den
modernen Standards entspricht und elektrifiziert geführt wird.
Herr Schimanski merkt
bezüglich notwendiger Umbauten an Bahnübergängen und Brücken an, dass hier hohe
Kosten zu erwarten seien.
Herr Rock ist der
Meinung, dass die Mittel, die im Rahmen des Kohleausstiegs zur Verfügung
gestellt werden eher der Schaffung von nachhaltigen Arbeitsplätzen zugeführt
werden sollten. Die Finanzierung der S-Bahn könnte auch aus den Mitteln des
Bundesverkehrswegeplans erfolgen. Er bittet hier um die Meinung der
Landesregierung.
Herr Bröhl führt aus, dass
die von Herrn Schimanski angesprochenen Kosten im jetzigen Planungsstand grob
mit berücksichtigt seien. Die Kosten werden mit fortschreitenden
Planungsprozess detaillierter.
Die anschließende
Diskussion beschäftigte sich mit dem Thema der Finanzierung der Kölner
West-Spange. Der Vorsitzende sieht eine Finanzierung der Westspange aus
Strukturmitteln kritisch und verweist darauf, dass die Planungen dafür bereits
deutlich vor dem Kohleausstiegsbeschluss begonnen haben.
Herr Bröhl legt für
die Landesregierung dar, dass die Westtangente notwendige Voraussetzungen für
die übrigen Schienen-Projekte im Revier –mit Ausnahme des S11-Ergänzungspaketes
– sei, die Finanzierung der Westtangente jedoch nach Ansicht des Landes nicht
aus Mitteln des InvKGs erfolgen dürfe. Anzustreben sei hier eine Finanzierung
aus Mitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes. Der Bund werde Planungsmittel für die im
InvKG verankerten anderen Schienenprojekte zur Verfügung stellen, wenn deren
Anschluss nach Köln gewährleistet sei.
Anschließend
informierte Herr Bröhl darüber, dass für das S11-Ergänzungspaket gem. § 21
InvKG (zusätzliche Investitionen in die Bundeschienenwege) eine Finanzierung
vorgesehen sei. Das S11-Ergänzungspaket beinhalte laut Herrn Bröhl zwei
kapazitäre Maßnahmen (Überwerfungsbauwerk Müngersdorf Technologiepark und zwei
Bahnsteigkanten in Köln-Mühlheim). Diese Maßnahmen seien auch ohne eine
Realisierung der West-Spange umsetzbar.
Im Hinblick auf
die Rückfrage von Herrn Banse, in welchem Umfang mit einer Zunahme des
Passagieraufkommens auf der Strecke Mönchengladbach-Köln zu rechnen sei, führte
Herr Böhl aus, dass vorgesehen sei die Regionalbahn auf der Streck
Köln-Mönchengladbach zu einer S-Bahn umzubauen. Gleichzeitig legte er dar, dass
die zuständigen Zweckverbände NVR und VRR dieses Vorhaben unterstützten und
aufgrund der höheren Taktung, vermehrter Umläufe Elektrifizierung, zweispuriger
Strecke etc. mit einem erhöhten Fahrgastaufkommen gerechnet werde.
Herr Thiel legt
dar, dass der Rhein-Kreis Neuss die Position der Landeregierung unterstütze,
die West-Spange nicht aus Strukturwandelmitteln zu finanzieren.
Auf Nachfrage
von Herrn Schimanski, ob die Anbindung des Rhein-Kreises Neuss über die Achse
Neuss-Düsseldorf (RB39) durch zweigleisigen Ausbau und Elektrifizierung
verbessert werden solle, entgegnet Herr Bröhl, dass von Seiten des Landes eine
durchgängige Verbindung von Düsseldorf über Neuss und Bedburg in Richtung Köln
als sinnvoll und zielführend angesehen werde.
Auf die Frage
von Frau Lohr zur generellen Bauzeit der West-Spange antwortete Herr Bröhl,
dass er mit einer Inbetriebnahme der West-Spange in den Jahren 2037/2038
rechne. Diese Einschätzung sei unabhängig vom Finanzierungsweg. Im Februar 2019
habe das Land bereits eine Finanzierungvereinbarung mit der Deutschen Bahn für
die Leistungsphasen 1 und 2 in Höhe von 60 Millionen Euro finanziert aus
Mitteln des Landes abgeschlossen. Die Leistungsphasen 2 und 3 sollen 2023
abgeschlossen sein. Die Inbetriebnahme des S11-Ergänzungspaketes sei für
2032/2033 vorgesehen.