Sitzung: 26.08.2021 Mobilitätsausschuss
Vorlage: ZS 6/0711/XVII/2021
Ergänzend zu
der Vorlage konnte Kreisdirektor Brügge (Vorsitzender des Revierknotens
Verkehr und Infrastruktur der Zukunftsagentur Rheinisches Revier) aktuell
berichten, dass ein Teil (östlicher Teil) der Revier S-Bahn früher als geplant
realisiert werden könne. Für den Abschnitt Düsseldorf/ Neuss – Grevenbroich –
Bedburg sei keine Machbarkeitsstudie mehr erforderlich da
1.
Die
S-Bahn-Rheinisches Revier im Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen verankert
sei, die Wirtschaftlichkeit im Rahmen der Standardisierter Bewertung nicht mehr
untersucht werden müsse, sondern die Maßnahme als wirtschaftlich gelte.
2.
Die
Linie feststehe.
3.
Mittlerweile
die Finanzierung der Westtangente geklärt sei, da das Land NRW 900 Mio. Euro
Landesmittel zur Verfügung stelle und somit eine Finanzierung aus
Strukturstärkungsgesetzmitteln nicht notwendig sei.
Im
Bund-Länder-Koordinierungsgremium werden im September die Planungsmittel für
den östlichen Teil der S-Bahn Rheinisches Revier freigegeben und das
Bundverkehrsministerium werde im Herbst unmittelbar die Deutsche Bahn damit
beauftragen, die Leistungsphasen 1 und 2 für die Planung der S-Bahn Rheinisches
Revier östlicher Teil in Auftrag zu geben. Es sei davon auszugehen, dass mit
Bereitstellung der Bundesmittel die Deutsche Bahn Anfang 2022 konkret mit der
Planung des östlichen Teils beginnen werde.
Für den
westlichen Teil Bedburg-Jülich-Aachen sei eine Machbarkeitsstudie nötig, weil
die Linie noch nicht feststeht. Daher müsse noch ein Raumordnungsverfahren
durchgeführt werden. Im Rahmen des Raumbildprozesses des Revierknoten Raum soll
auch die Linienführung bearbeitet werden. Die Ergebnisse sollen im März 2022
vorliegen. Auf dieser Basis könne der NVR die Machbarkeitsstudie konkret
angehen.
Bezüglich der Berücksichtigung von Güterverkehren kündigte Kreisdirektor Brügge an, Kontakt mit der DB aufzunehmen.