Sitzung: 27.09.2021 Finanzausschuss
Vorlage: 20/0762/XVII/2021
Beschluss:
Der Finanzausschuss
nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Protokoll:
Kreiskämmerer Graul
verwies auf die der Einladung beigefügten Erläuterungen und Berechnungen, die Eckpunkte
für das GFG 2022 sowie auf die gemeinsame Stellungnahme des LKT NRW und des
Städte- und Gemeindebundes NRW vom 15.07.2021.
Er erläuterte, dass der
zur Verfügung stehende Betrag, die sogenannte Verbundmasse, im Vergleich zum
Vorjahr noch einmal angestiegen sei, da das Land erneut die Verbundmasse mit
einem zusätzlichen Stabilisierungsbetrag ausgestattet habe. Der Nachteil der
Stabilisierung sei jedoch, dass der Stabilisierungsbetrag kreditiert sei und
somit zurückgezahlt werden müsse. Der genaue Umfang und die Modalitäten der
Rückzahlung seien zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau bekannt, es könne mit
dem Beginn der Rückzahlung jedoch 2023 gerechnet werden.
Herr Graul wies darauf
hin, dass der Verbundsatz wiederum keine Steigerung erfahren habe und
unverändert bei 23 v. H. läge.
Wider Erwarten seien
die Umlagegrundlagen von 2021 nach 2022 um annährend 5,7 Mio. Euro gestiegen,
obwohl die Steuerkraft der Gemeinden um fast 4,2 Mio. Euro gesunken sei und das
trotz der Gewerbesteuerausgleichszahlungen des Landes. Dafür seien jedoch die
Schlüsselzuweisungen durch die gestiegene Verbundmasse um rd. 9,9 Mio. Euro
(38%) höher.
Der Kämmerer
informierte ebenfalls über das Planungsverfahren beim Landschaftsverband und
teilte mit, dass der Hebesatz der Landschaftsumlage aufgrund ebenfalls
gestiegener Schlüsselzuweisungen für den Landschaftsverband von vormals 15,7
v.H. auf nunmehr 15,2 v.H. gesenkt werden soll. Dadurch verringere sich
erfreulicher Weise die Zahllast des Kreises zum Vorjahr um ca. 1,25 Mio. Euro.
Im Haushaltsjahr 2023
werde seitens des Landschaftsverbandes jedoch eine deutliche Anhebung des
Hebesatzes auf 16,65 v.H. prognostiziert. Der Haushaltsentwurf 2022/2023 des
LVR weise für die mittelfristige Finanzplanung 2024 – 2026 folgende Umlagesätze
aus:
2024 = 16,65 v.H.
2025 = 16,65 v.H.
2026 = 17,10 v.H.
Landrat Petrauschke hob
noch einmal hervor, dass die Anhebung der Verbundmasse letztendlich kreditiert
sei und in den nächsten 50 Jahren zurückgezahlt werden müsse.