Beschluss:

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 


Protokoll:

Kreiskämmerer Graul verwies auf die der Einladung beigefügten Erläuterungen und Berechnungen, die Eckpunkte für das GFG 2022 sowie auf die gemeinsame Stellungnahme des LKT NRW und des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 15.07.2021.

 

Er erläuterte, dass der zur Verfügung stehende Betrag, die sogenannte Verbundmasse, im Vergleich zum Vorjahr noch einmal angestiegen sei, da das Land erneut die Verbundmasse mit einem zusätzlichen Stabilisierungsbetrag ausgestattet habe. Der Nachteil der Stabilisierung sei jedoch, dass der Stabilisierungsbetrag kreditiert sei und somit zurückgezahlt werden müsse. Der genaue Umfang und die Modalitäten der Rückzahlung seien zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau bekannt, es könne mit dem Beginn der Rückzahlung jedoch 2023 gerechnet werden.

 

Herr Graul wies darauf hin, dass der Verbundsatz wiederum keine Steigerung erfahren habe und unverändert bei 23 v. H. läge.

Wider Erwarten seien die Umlagegrundlagen von 2021 nach 2022 um annährend 5,7 Mio. Euro gestiegen, obwohl die Steuerkraft der Gemeinden um fast 4,2 Mio. Euro gesunken sei und das trotz der Gewerbesteuerausgleichszahlungen des Landes. Dafür seien jedoch die Schlüsselzuweisungen durch die gestiegene Verbundmasse um rd. 9,9 Mio. Euro (38%) höher.

 

Der Kämmerer informierte ebenfalls über das Planungsverfahren beim Landschaftsverband und teilte mit, dass der Hebesatz der Landschaftsumlage aufgrund ebenfalls gestiegener Schlüsselzuweisungen für den Landschaftsverband von vormals 15,7 v.H. auf nunmehr 15,2 v.H. gesenkt werden soll. Dadurch verringere sich erfreulicher Weise die Zahllast des Kreises zum Vorjahr um ca. 1,25 Mio. Euro.

Im Haushaltsjahr 2023 werde seitens des Landschaftsverbandes jedoch eine deutliche Anhebung des Hebesatzes auf 16,65 v.H. prognostiziert. Der Haushaltsentwurf 2022/2023 des LVR weise für die mittelfristige Finanzplanung 2024 – 2026 folgende Umlagesätze aus:

 

2024 = 16,65 v.H.

2025 = 16,65 v.H.

2026 = 17,10 v.H.

 

 

Landrat Petrauschke hob noch einmal hervor, dass die Anhebung der Verbundmasse letztendlich kreditiert sei und in den nächsten 50 Jahren zurückgezahlt werden müsse.