Sitzung: 27.09.2021 Finanzausschuss
Protokoll:
Kreistagsabgeordnete
Borggräfe bat den Kreiskämmerer um Stellungnahme zu dem von der Stadt Neuss in
einer Sitzungsvorlage aufgeführten Kreisumlagesatz i.H.v. 33,09 v.H.
Kreiskämmerer Graul
erläuterte, dass die Haushaltsplanungen 2022 noch nicht abgeschlossen seien und
daher noch keine Aussage darüber getroffen werden könne, ob die vom Kreistag
per Beschluss festgesetzte Obergrenze des Hebesatzes i.H.v. 34,56 v.H. unterschritten
werden könne.
Landrat Petrauschke
ergänzte, dass die Erläuterung des Hebesatzes der Kreisumlage in der
Sitzungsvorlage der Stadt Neuss verwirrend dargestellt sei und es sich beim
Kreisumlagesatz i.H.v. 33,09 v.H. um den „bereinigten“ Umlagesatz aufgrund der
hälftigen Beteiligung der Kommunen nach der Satzungsregelung an den Kosten der
Unterkunft über die SGB II-Umlage handele.
Anschließend nahm
Kreiskämmerer Graul zu folgendem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und
Bündnis90/Die Grünen aus dem Finanzausschuss am 24.03.2021 Stellung:
Der Kreishaushalt soll künftig im noch laufenden Haushaltsjahr
für das Folgejahr eingebracht werden.
Für den Haushaltes 2023
stellte der Kreiskämmerer exemplarisch dar, wie die Haushaltsaufstellung im
Hinblick auf die vorhergehenden Beratungen vorbereitet werden müsse. Der
Einfachheit halber in umgekehrter Reihenfolge, beginnend mit der Verabschiedung
des Haushaltes:
Verabschiedung Haushalt 2023
im Kreistag 14.12.2022
Abschließende Beratung im
Finanzausschuss
23.11.2022
Einbringung Haushaltsentwurf
in den Kreistag
28.09.2022
Einleitung Benehmensherstellung gemäß § 55 KrO 17.08.2022 (spätestens)
Mit Rücksicht auf die am 15.05.2022 terminierte Landtagswahl, sei davon
auszugehen, dass die Bekanntgabe der Eckdaten 2023 nicht vor Ende August 2022
und der Modellrechung nicht vor Ende Oktober 2022 erfolge.
Weder für das Benehmensverfahren noch für die Einbringung des Haushaltsentwurfes
2023 sei damit eine hinreichend qualitativ gute Datengrundlage verfügbar.
Kreistagsabgeordneter Hüsges bekundete, dass auch er eine Umstellung der Haushaltsplanung ab dem Haushaltsjahr
2023 für problematisch halte. Es solle zuerst einmal grundsätzlich über die
Vor- und Nachteile einer früheren Haushaltseinbringung nachgedacht werden. Er
schlage die Bildung eines fraktionsübergreifenden Arbeitskreises vor, der
gemeinsam mit der Verwaltung die Vor- und Nachteile der verschiedenen Verfahren
darstelle.
Kreistagsabgeordneter Rock sieht aufgrund der Erläuterungen des Kreiskämmerers
grundsätzlich die Möglichkeit zur Haushaltsaufstellung im laufenden für das
Folgejahr mit der Einschränkung, dass eine frühere Haushaltsaufstellung in
Jahren mit Landtagswahl problematisch sei. Es sei durchaus möglich, die
Umstellung der Haushaltsplanung um ein Jahr auf die Haushaltsplanung für das
Jahr 2024 zu verschieben.
Kreistagsabgeordneter Thiel teilte mit, dass seine Fraktion das bisherige
Verfahren der Haushaltsaufstellung beibehalten möchte, da dann mit
verlässlicheren Zahlen gearbeitet werden könne.
Nach dem derzeitige Stand möchte Kreistagsabgeordneter Rosellen das bisherige
Verfahren beibehalten und vor einer eventuellen Umstellung erst die Vor- und
Nachteile in einer Arbeitsgruppe erarbeiten. Grundsätzlich sei seine Fraktion
mit dem jetzigen Zeitplan der Haushaltsaufstellung aufgrund valider Zahlen
zufrieden. Eine Umstellung solle frühestens für den Haushalt 2024 erfolgen.
Mit einer Umstellung frühestens für den Haushalt 2024 erklärte sich auch
Kreistagsabgeordnete Borggräfe einverstanden.
Vorsitzende Schmitz fasste zusammen, dass eine Sitzung der
finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen organisiert werden solle, um die Vor-
und Nachteile der unterschiedlichen Verfahren gegenüberzustellen und abzuwägen.
Erst danch solle über eine eventuelle Umstellung des Verfahrens entschieden
werden.