Protokoll:

Kreistagsabgeordnete Borggräfe bat den Kreiskämmerer um Stellungnahme zu dem von der Stadt Neuss in einer Sitzungsvorlage aufgeführten Kreisumlagesatz i.H.v. 33,09 v.H.

Kreiskämmerer Graul erläuterte, dass die Haushaltsplanungen 2022 noch nicht abgeschlossen seien und daher noch keine Aussage darüber getroffen werden könne, ob die vom Kreistag per Beschluss festgesetzte Obergrenze des Hebesatzes i.H.v. 34,56 v.H. unterschritten werden könne.

Landrat Petrauschke ergänzte, dass die Erläuterung des Hebesatzes der Kreisumlage in der Sitzungsvorlage der Stadt Neuss verwirrend dargestellt sei und es sich beim Kreisumlagesatz i.H.v. 33,09 v.H. um den „bereinigten“ Umlagesatz aufgrund der hälftigen Beteiligung der Kommunen nach der Satzungsregelung an den Kosten der Unterkunft über die SGB II-Umlage handele.

 

Anschließend nahm Kreiskämmerer Graul zu folgendem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und Bündnis90/Die Grünen aus dem Finanzausschuss am 24.03.2021 Stellung:

Der Kreishaushalt soll künftig im noch laufenden Haushaltsjahr für das Folgejahr eingebracht werden.

 

Für den Haushaltes 2023 stellte der Kreiskämmerer exemplarisch dar, wie die Haushaltsaufstellung im Hinblick auf die vorhergehenden Beratungen vorbereitet werden müsse. Der Einfachheit halber in umgekehrter Reihenfolge, beginnend mit der Verabschiedung des Haushaltes:

 

Verabschiedung Haushalt 2023 im Kreistag                             14.12.2022

Abschließende Beratung im Finanzausschuss                           23.11.2022

Einbringung Haushaltsentwurf in den Kreistag                         28.09.2022

Einleitung Benehmensherstellung gemäß § 55 KrO                  17.08.2022 (spätestens)       

 

Mit Rücksicht auf die am 15.05.2022 terminierte Landtagswahl, sei davon auszugehen, dass die Bekanntgabe der Eckdaten 2023 nicht vor Ende August 2022 und der Modellrechung nicht vor Ende Oktober 2022 erfolge.

 

Weder für das Benehmensverfahren noch für die Einbringung des Haushaltsentwurfes 2023 sei damit eine hinreichend qualitativ gute Datengrundlage verfügbar.

 

Kreistagsabgeordneter Hüsges bekundete, dass auch er eine Umstellung  der Haushaltsplanung ab dem Haushaltsjahr 2023 für problematisch halte. Es solle zuerst einmal grundsätzlich über die Vor- und Nachteile einer früheren Haushaltseinbringung nachgedacht werden. Er schlage die Bildung eines fraktionsübergreifenden Arbeitskreises vor, der gemeinsam mit der Verwaltung die Vor- und Nachteile der verschiedenen Verfahren darstelle.

 

Kreistagsabgeordneter Rock sieht aufgrund der Erläuterungen des Kreiskämmerers grundsätzlich die Möglichkeit zur Haushaltsaufstellung im laufenden für das Folgejahr mit der Einschränkung, dass eine frühere Haushaltsaufstellung in Jahren mit Landtagswahl problematisch sei. Es sei durchaus möglich, die Umstellung der Haushaltsplanung um ein Jahr auf die Haushaltsplanung für das Jahr 2024 zu verschieben.

 

Kreistagsabgeordneter Thiel teilte mit, dass seine Fraktion das bisherige Verfahren der Haushaltsaufstellung beibehalten möchte, da dann mit verlässlicheren Zahlen gearbeitet werden könne.

 

Nach dem derzeitige Stand möchte Kreistagsabgeordneter Rosellen das bisherige Verfahren beibehalten und vor einer eventuellen Umstellung erst die Vor- und Nachteile in einer Arbeitsgruppe erarbeiten. Grundsätzlich sei seine Fraktion mit dem jetzigen Zeitplan der Haushaltsaufstellung aufgrund valider Zahlen zufrieden. Eine Umstellung solle frühestens für den Haushalt 2024 erfolgen.

 

Mit einer Umstellung frühestens für den Haushalt 2024 erklärte sich auch Kreistagsabgeordnete Borggräfe einverstanden.

 

Vorsitzende Schmitz fasste zusammen, dass eine Sitzung der finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen organisiert werden solle, um die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Verfahren gegenüberzustellen und abzuwägen. Erst danch solle über eine eventuelle Umstellung des Verfahrens entschieden werden.