Beschluss:

Der Kreistag nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur aktuellen Haushaltsentwicklung 2021 und zur finanziellen Lage nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Lande Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) zur Kenntnis.

 

 


Protokoll:

Im Hinblick auf die Sitzung des Finanzausschusses, wies Landrat Hans-Jürgen Petrauschke darauf hin, dass der Kreistages beschlossen habe, den voraussichtlichen Überschuss für das Jahr 2021 an die Städte und Gemeinden zu erstatten. Der Beschluss zur Höhe des Betrages könne im Dezember erfolgen, sodass nach aktuellen Berechnungen ca. 1,5 Mio. Euro ausgezahlt werden können.