Protokoll:

Der Leiter des Amtes für Sicherheit und Ordnung, Herr Mertens, informierte darüber, dass der Abstimmungsprozess mit den Kostenträgern im Rahmen einer Telefonkonferenz am 06.12.2021 und einem anschließenden Austausch zu Detailfragen per Mail durchgeführt worden sei.

 

Wesentliche Abstimmungsaspekte seien dabei redaktionelle Änderungen (eingearbeitet in die mit der Einladung versandte Version des Bedarfsplans), die Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Miete der Fahrzeuge, die Vollzeitstelle für den Qualitätsbeauftragten Rettungsdienst, die Oberarztstelle und die Stellen LNA und OrgLeiterRD gewesen.

Im Ergebnis sei der Bedarf für eine Oberarzt Stelle durch die Kassen nicht anerkannt und die Fortbildungskosten für Notärzte könnten nicht in die Rettungsdienstgebühr eingerechnet werden.

Die Kostenträger hätten die Berechnungsmethodik der Hilfsfristen, die Einführung der Notfall-KTW, einen zusätzlichen Standort für einen Rettungswagen im Neusser Süden und die Systemumstellung auf Fahrzeugmiete akzeptiert.

 

Das Einvernehmen der Kostenträger sei zwischenzeitlich schriftlich erteilt worden.

 

Herr Mertens wies darauf hin, dass ein formeller Beschluss des Ausschusses aufgrund des digitalen Formates nicht möglich sei. Es wäre jedoch denkbar, den in den Erläuterungen enthaltenen Beschlussvorschlages als Empfehlung an den Kreistag zu formulieren. Die Verwaltung werde die finale Version des Rettungsdienstbedarfsplans in die Kreistagssitzung am 30.03.2022 einbringen.

 

Kreistagsmitglied Jung dankte im Namen seiner Fraktion für die Erstellung des Rettungsdienstbedarfsplanes und befürwortete die Vorlage im Kreistag.

 

Kreistagsmitglied Leiermann merkte an, dass im Rhein-Erft Kreis nur eine städtische Hilfsfrist zugrunde liege. Die Verwaltung sagte eine entsprechende Prüfung zu.

 

[Anmerkung der Verwaltung zur Niederschrift:

Nach Sichtung des Rettungsdienstbedarfsplan des Rhein-Erft-Kreises ist festzustellen, dass die Ermittlung der dort festgelegten Hilfsfrist mit einer grundlegend anderen Methodik vorgenommen worden ist. Zwischen einer städtischen und einer ländlichen Hilfsfrist wird nicht unterschieden, stattdessen gibt es unterschiedliche Hilfsfristen für den RTW und das NEF. Auf welcher Datenbasis und mit welcher Methodik die Hilfsfristen ermittelt worden sind, ist dem Bedarfsplan nicht zu entnehmen.

 

Der Rhein-Kreis Neuss gibt im Gegensatz dazu eine städtische und eine ländliche Hilfsfrist als Orientierungsziel vor um prüfen zu können, ob die tatsächliche Eintreffzeit der Rettungsmittel dieser Vorgabe entspricht.

 

Da das Rettungsgesetz NRW keine konkreten Vorgaben zur Berechnung einer Hilfsfrist macht, weder hinsichtlich der Frist selbst noch zu deren Ermittlung, sind beide Wege gesetzeskonform, jedoch in der Systematik nicht miteinander vergleichbar.]

 

 

Sie erkundigte sich zudem, ob alle Planstellen in der Kreisleitstelle besetzt seien. Der Leiter des Amtes für Sicherheit und Ordnung, Herr Mertens, erläuterte, dass der Stellenplan der Kreisleitstelle ausgeschöpft sei und Konzepte zur Personalakquise erarbeitet wurden. Es sei auch weiterhin klares Ziel, den vorhandenen Stellenplan auszuschöpfen.

 

Kreistagsmitglied Leiermann erkundigte sich nach der Planhilfsfrist von 15 Minuten für die Notarzteinsatzfahrzeuge, worauf der Ärztliche Leiter Rettungsdienst, Herr Zellerhoff, darlegte, dass diese Frist eine Vorgabe der Kostenträger gewesen sei.

 

Kreistagsmitglied Leiermann bat zudem um Darstellung, ob der Rhein-Kreis Neuss Konzepte wie zB. Patiententransportzug 10, Behandlung- und Betreuungsplatz unter-halte; Herr Zellerhoff bestätigte das Vorhandensein der Konzepte und erläuterte, dass diese nach einer aktuell erfolgten Überarbeitung in Kürze wieder in Kraft gesetzt werden könnten.

 

Kreistagsmitglied Rock sprach sich dafür aus, den Rettungsdienstbedarfsplan an den Kreistag zu verweisen.

 

Die Ausschussvorsitzende bat um Handzeichen der Ausschussmitglieder ob der Rettungsdienstbedarfsplan mit einer Empfehlung zur Verabschiedung an den Kreistag verwiesen werden solle. Es wurden 8 Stimmen für diese Empfehlung abgegeben.