Protokoll:

Aufgrund des Umfanges und der Kurzfristigkeit wird die Verwaltung im Protokoll hierzu Stellung nehmen.

 

Stellungnahme der Verwaltung im Nachgang zu der Sitzung:

 

1.)         Über wie viele Fahrzeuge verfügt die Kreisverwaltung derzeit?

 

Insgesamt verfügt die Kreisverwaltung über 115 Fahrzeuge (Dienstfahrzeuge und Einsatzfahrzeuge Rettungsdienst/Katastrophenschutz) und 9 Anhänger (siehe beigefügte Liste)

2.)         Wie wird sich die Fahrzeuganzahl voraussichtlich entwickeln?

 

Mit Übernahme der Fuhrparkverantwortlichkeit vom Dezernat III/20 in das Dezernat VI/65 Ende 2019 sollten Synergieeffekte genutzt werden. Ziele sind die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit sowie Modernisierung und nachhaltiger Umbau der Fahrzeugflotte.

 

Hierzu wurde vom Amt für Gebäudewirtschaft eine umfangreiche Analyse des Fahrzeugbestands und des Nutzungsverhaltens durchgeführt. Im Ergebnis konnte der Fuhrpark der Kernverwaltung bereits um 6 Fahrzeuge reduziert werden.


Die Jahre 2020 und 2021 sind nicht repräsentativ, da viele Dienstfahrten und Außentermine wegen der Corona-Pandemie ausgefallen sind.


Die umgesetzten Digitalisierungsmaßnahmen in der Kernverwaltung (u.a. auch flächendeckende Videokonferenztechnik, virtuelles Bürgerbüro) sollen weiter zur Reduzierung von Dienstfahrten beitragen. Allerdings sind weiter Dienstfahrten im Rahmen der Aufgabenstellungen auch in Zukunft erforderlich (z.B. Lebensmittelkontrollen).

32-Amt für Sicherheit und Ordnung (Katastrophen.- u. Rettungsdienstfahrzeuge) prognostiziert die Entwicklung bei den Einsatzfahrzeugen umgekehrt steigend. Die Anzahl wird mittelfristig wegen erhöhten Einsatzfahrten voraussichtlich steigen.

 

3.)         Wie ist die Verteilung von Nutzfahrzeugen (Baufahrzeugen) und PKW?

 

Der beigefügten Tabelle ist zu entnehmen, dass der Rhein-Kreis Neuss lediglich über einen Gabelstabler, zwei Traktoren und zwei Zugmaschinen verfügt.

 

4.)         Was sind die wesentlichen Einsatzbereiche (soweit nicht selbsterklärend, z.B. Kehrmaschine)?

Im Wesentlichen nehmen die Fachämter mit Dienstwagen vor Ort Termine war, z.B. Lebensmittelkontrollen im Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Baustellen des Amtes 65, IT Support Schulen und Kreisgebäude im Amt ZS4, Ordnungsmaßnahmen im Amt für Sicherheit und Ordnung bzw. Straßenverkehrsamt, Kontrollen des Gesundheitsamtes, etc.

 

5.)         Wie hoch sind die durchschnittlichen Fahrleistungen/ Betriebsstunden?

 

Siehe Anlage. Allerdings sind diese Werte aufgrund der reduzierten Fahrten im Rahmen der Coronapandemie nicht aussagekräftig.

 
Rettungsdienstfahrzeuge sind täglich 12 bis 24 Stunden im Einsatz; durchschnittlich 5.000 Kilometer p.a. und Fahrzeug.

 

6.)         Inwiefern gibt es bereits Überlegungen einer systematischen Umstellung mit dem Ziel der Klimaneutralität?


Im Rahmen der eigenen Nachhaltigkeitsstrategie wurde bereits mit dem Aufbau einer (öffentlichen) E-Ladesäulen-Infrastruktur begonnen. Realisiert sind bereits 2021 E-Ladesäulen am Verwaltungscampus Grevenbroich, am Berufsbildungszentrum Neuss-Weingartstr., am Berufsbildungszentrum Grevenbroich. Nach Umzug des Impfzentrums wird die vierte E-Ladesäulen-Infrastruktur in Kürze am Berufsbildungszentrum Neuss-Hammfeld errichtet. Eine weitere soll am Baubetriebshof des Kreises erfolgen. Nach Sanierung folgt dann eine weitere am Berufsbildungszentrum Dormagen. Wegen der erforderlichen Sanierung der Tiefgarage im Kreishaus Grevenbroich mussten die bereits fortgeschrittenen Planungen kurzfristig geändert werden, die E-Ladesäulen-Infrastruktur für die Dienstfahrzeuge soll neben der E-Bike-Ladeinfrastruktur oberirdisch erfolgen. Weitere Standorte, Bedarfe und sonstige alternative Antriebsarten werden geprüft

 

Beim Rettungsdienst ist der Einsatz von E-Fahrzeugen nach Auskunft des Fachamtes nicht oder nur sehr begrenzten Ausnahmefällen möglich.

 

7.)         Liegt derzeit schon ein Konzept zur klimaneutralen Umstellung des Fuhrparks der Kreisverwaltung vor oder wird derzeit seitens der Kreisverwaltung an einem solchen Konzept gearbeitet?

 

Ja. Dez. VI/65 verfolgt eine konsequente Nachhaltigkeitsstrategie für den Fuhrpark. Ziel ist es den Fuhrpark weiter zu reduzieren. Alle Ersatzbeschaffungen werden daher zwingend auf


 
1. Notwendigkeit

2. Wirtschaftlichkeit

3. E-Mobilität (ggf. weitere alternative Antriebsarten)

 

geprüft. Ferner werden nachdem Konzept die Fahrzeuge nur noch geleast, um kürzere Modernisierungsintervalle und damit neuste, klimaschutzfördernde Technik in den Fahrzeugen zu gewährleisten. 

 

Ersatzbeschaffungen erfolgen mit dem Aufbau der E-Ladesäuleninfrastruktur i.d.R. nur noch mit E-Fahrzeugen (allein in 2022 fünf E-Fahrzeuge geplant). So wird der Fuhrpark unter Beachtung von Klimaschutzzielen nachhaltig umgestaltet.


8.)          Wie ist das Beschaffungswesen?

 

Die Beschaffungen werden auf Grundlage der Vergabedienstanweisung und der geltenden gesetzlichen Regelungen durchgeführt.

 

Dazu hat der Landrat im Vergabehandbuch des Kreises folgendes verfügt:

 

„(…) 1.4 Bei der Beschaffung von Fahrzeugen und anderer energieverbrauchsrelevanter Leistungen ist das Lebenszykluskostenprinzip zur Grundlage der Angebotswertung zu machen. Als Hilfsmittel für die Konzeption einer Wertung nach dem Lebenszykluskostenprinzip wird auf den s.g. KOINNO-Toolpicker des Kompetenzzentrums innovative Beschaffung des BMWI verwiesen. Diese Anweisung wird bei der Beschaffung von Fahrzeugen beachtet.

 

9.)         Welche Anschaffungen/ Ersatzbeschaffungen sind für die nächste Zeit geplant?
 

Derzeit ist die Ersatzbeschaffung von vier E-Fahrzeugen (Kleinwagen) für die Kernverwaltung vorgesehen. Erstmals soll auch ein Transportfahrzeug (Messfahrzeug) als E-Fahrzeug für das Kataster- und Vermessungsamt beschafft und erprobt werden. Die Ersatzbeschaffung eines Transporters für das Jugendamt, mit dem auch Fahrten nach Polen/Mikolow unternommen werden sollen, wird derzeit von 65 -Amt für Gebäudewirtschaft auf E-Mobilität geprüft.

 

10.)     Wie werden die Angebote für Jobtickets genutzt, welche Konditionen gibt es hierzu?

Von insgesamt 1.288 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nutzen 97 das JobTicket/YoungTicketPlus beim Rhein-Kreis Neuss. Die Rabattierung beträgt bei beiden Ticketformen jeweils 10 v.H. Die Tickets werden auch in der Mitarbeiterschaft beworben.

 

11.)     Stehen bereits Nutzungsoptionen mit Bahncard zur Verfügung?

Laut ZS 3-Personalwirtschaft gibt es bislang keine Nachfragen aus der Belegschaft zur „Bahncard“.

Anlagen
Liste Fahrzeugbestand