Sitzung: 10.02.2022 Mobilitätsausschuss
Vorlage: 66/1144/XVII/2022
Protokoll:
Aufgrund des Umfanges und der Kurzfristigkeit wird die Verwaltung im
Protokoll hierzu Stellung nehmen.
Stellungnahme der
Verwaltung im Nachgang zu der Sitzung:
1.)
Über
wie viele Fahrzeuge verfügt die Kreisverwaltung derzeit?
Insgesamt
verfügt die Kreisverwaltung über 115 Fahrzeuge (Dienstfahrzeuge und
Einsatzfahrzeuge Rettungsdienst/Katastrophenschutz) und 9 Anhänger (siehe
beigefügte Liste)
2.)
Wie
wird sich die Fahrzeuganzahl voraussichtlich entwickeln?
Mit
Übernahme der Fuhrparkverantwortlichkeit vom Dezernat III/20 in das Dezernat
VI/65 Ende 2019 sollten Synergieeffekte genutzt werden. Ziele sind die Erhöhung
der Wirtschaftlichkeit sowie Modernisierung und nachhaltiger Umbau der
Fahrzeugflotte.
Hierzu
wurde vom Amt für Gebäudewirtschaft eine umfangreiche Analyse des
Fahrzeugbestands und des Nutzungsverhaltens durchgeführt. Im Ergebnis konnte
der Fuhrpark der Kernverwaltung bereits um 6 Fahrzeuge reduziert werden.
Die Jahre 2020 und 2021 sind nicht repräsentativ, da viele Dienstfahrten und Außentermine
wegen der Corona-Pandemie ausgefallen sind.
Die umgesetzten Digitalisierungsmaßnahmen in der Kernverwaltung (u.a. auch
flächendeckende Videokonferenztechnik, virtuelles Bürgerbüro) sollen weiter zur
Reduzierung von Dienstfahrten beitragen. Allerdings sind weiter Dienstfahrten
im Rahmen der Aufgabenstellungen auch in Zukunft erforderlich (z.B.
Lebensmittelkontrollen).
32-Amt für
Sicherheit und Ordnung (Katastrophen.- u. Rettungsdienstfahrzeuge)
prognostiziert die Entwicklung bei den Einsatzfahrzeugen umgekehrt steigend.
Die Anzahl wird mittelfristig wegen erhöhten Einsatzfahrten voraussichtlich
steigen.
3.)
Wie ist die
Verteilung von Nutzfahrzeugen (Baufahrzeugen) und PKW?
Der beigefügten Tabelle ist zu
entnehmen, dass der Rhein-Kreis Neuss lediglich über einen Gabelstabler, zwei
Traktoren und zwei Zugmaschinen verfügt.
4.)
Was sind die
wesentlichen Einsatzbereiche (soweit nicht selbsterklärend, z.B. Kehrmaschine)?
Im Wesentlichen nehmen die
Fachämter mit Dienstwagen vor Ort Termine war, z.B. Lebensmittelkontrollen im
Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Baustellen des Amtes 65, IT Support
Schulen und Kreisgebäude im Amt ZS4, Ordnungsmaßnahmen im Amt für Sicherheit
und Ordnung bzw. Straßenverkehrsamt, Kontrollen des Gesundheitsamtes, etc.
5.)
Wie hoch
sind die durchschnittlichen Fahrleistungen/ Betriebsstunden?
Siehe
Anlage. Allerdings sind diese Werte aufgrund der reduzierten Fahrten im Rahmen
der Coronapandemie nicht aussagekräftig.
Rettungsdienstfahrzeuge sind täglich 12 bis 24 Stunden im Einsatz;
durchschnittlich 5.000 Kilometer p.a. und Fahrzeug.
6.)
Inwiefern
gibt es bereits Überlegungen einer systematischen Umstellung mit dem Ziel der
Klimaneutralität?
Im Rahmen der eigenen Nachhaltigkeitsstrategie wurde bereits mit dem Aufbau
einer (öffentlichen) E-Ladesäulen-Infrastruktur begonnen. Realisiert sind
bereits 2021 E-Ladesäulen am Verwaltungscampus Grevenbroich, am
Berufsbildungszentrum Neuss-Weingartstr., am Berufsbildungszentrum
Grevenbroich. Nach Umzug des Impfzentrums wird die vierte
E-Ladesäulen-Infrastruktur in Kürze am Berufsbildungszentrum Neuss-Hammfeld
errichtet. Eine weitere soll am Baubetriebshof des Kreises erfolgen. Nach
Sanierung folgt dann eine weitere am Berufsbildungszentrum Dormagen. Wegen der
erforderlichen Sanierung der Tiefgarage im Kreishaus Grevenbroich mussten die
bereits fortgeschrittenen Planungen kurzfristig geändert werden, die
E-Ladesäulen-Infrastruktur für die Dienstfahrzeuge soll neben der E-Bike-Ladeinfrastruktur
oberirdisch erfolgen. Weitere Standorte, Bedarfe und sonstige alternative
Antriebsarten werden geprüft
Beim Rettungsdienst
ist der Einsatz von E-Fahrzeugen nach Auskunft des Fachamtes nicht oder nur
sehr begrenzten Ausnahmefällen möglich.
7.)
Liegt
derzeit schon ein Konzept zur klimaneutralen Umstellung des Fuhrparks der
Kreisverwaltung vor oder wird derzeit seitens der Kreisverwaltung an einem
solchen Konzept gearbeitet?
Ja. Dez. VI/65 verfolgt eine konsequente
Nachhaltigkeitsstrategie für den Fuhrpark. Ziel ist es den Fuhrpark weiter
zu reduzieren. Alle Ersatzbeschaffungen werden daher zwingend auf
1. Notwendigkeit
2. Wirtschaftlichkeit
3. E-Mobilität (ggf. weitere
alternative Antriebsarten)
geprüft. Ferner werden nachdem
Konzept die Fahrzeuge nur noch geleast, um kürzere Modernisierungsintervalle
und damit neuste, klimaschutzfördernde Technik in den Fahrzeugen zu
gewährleisten.
Ersatzbeschaffungen erfolgen mit
dem Aufbau der E-Ladesäuleninfrastruktur i.d.R. nur noch mit E-Fahrzeugen
(allein in 2022 fünf E-Fahrzeuge geplant). So wird der Fuhrpark unter
Beachtung von Klimaschutzzielen nachhaltig umgestaltet.
8.)
Wie
ist das Beschaffungswesen?
Die Beschaffungen werden auf
Grundlage der Vergabedienstanweisung und der geltenden gesetzlichen Regelungen
durchgeführt.
Dazu hat der Landrat im
Vergabehandbuch des Kreises folgendes verfügt:
„(…)
1.4 Bei der Beschaffung von Fahrzeugen und anderer energieverbrauchsrelevanter
Leistungen ist das Lebenszykluskostenprinzip zur Grundlage der Angebotswertung
zu machen. Als Hilfsmittel für die Konzeption einer Wertung nach dem Lebenszykluskostenprinzip
wird auf den s.g. KOINNO-Toolpicker des Kompetenzzentrums innovative
Beschaffung des BMWI verwiesen. Diese
Anweisung wird bei der Beschaffung von Fahrzeugen beachtet.
9.)
Welche
Anschaffungen/ Ersatzbeschaffungen sind für die nächste Zeit geplant?
Derzeit ist die Ersatzbeschaffung
von vier E-Fahrzeugen (Kleinwagen) für die Kernverwaltung vorgesehen. Erstmals
soll auch ein Transportfahrzeug (Messfahrzeug) als E-Fahrzeug für das Kataster-
und Vermessungsamt beschafft und erprobt werden. Die Ersatzbeschaffung eines
Transporters für das Jugendamt, mit dem auch Fahrten nach Polen/Mikolow
unternommen werden sollen, wird derzeit von 65 -Amt für Gebäudewirtschaft auf
E-Mobilität geprüft.
10.) Wie werden die Angebote für Jobtickets genutzt,
welche Konditionen gibt es hierzu?
Von
insgesamt 1.288 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nutzen 97 das
JobTicket/YoungTicketPlus beim Rhein-Kreis Neuss. Die Rabattierung beträgt bei
beiden Ticketformen jeweils 10 v.H. Die Tickets werden auch in der
Mitarbeiterschaft beworben.
11.) Stehen bereits Nutzungsoptionen mit Bahncard zur
Verfügung?
Laut ZS 3-Personalwirtschaft gibt es
bislang keine Nachfragen aus der Belegschaft zur „Bahncard“.
Anlagen
Liste Fahrzeugbestand