Protokoll:


Vorsitzender Herr Markert
verweist auf die Tischvorlage. Frau Willner informiert, dass der aktuelle Auftrag zum Betrieb des Gewerbeschadstoffmobils aus dem Jahre 2015 nunmehr auslaufe. Als Ergebnis der neuen Ausschreibung werden die Kosten für den Betrieb des Gewerbeschadstoffmobils und auch für die Entsorgung der Schadstoffe allerdings erheblich ansteigen.

Frau Borggräfe erkundigt sich zur 50 % Regelung, wonach der gewerbliche Abfallerzeuger bei Nutzung des Gewerbeschadstoffmobils lediglich die Hälfte der anfallenden Kosten zu tragen habe. Frau Willner erklärt, dass die Benutzung des Schadstoffmobils für Haushalte gänzlich kostenfrei sei und dass der Kreis traditionell auch das Kleingewerbe bei der Schadstoffentsorgung unterstütze. Herr Mankowsky ergänzt, dass mit der damaligen Entscheidung des Kreistags ein weiterer Anreiz für eine geregelte und umweltgerechte Schadstoffentsorgung geschaffen worden sei. Er informiert über die Kostenseite. So liege die Stützungshöhe aus der Restabfallgebühr für die beiden Kleinanlieferstellen des Kreises, inklusive Schadstofferfassung, bei 1,8 Millionen € pro Jahr, beim Schadstoffmobil für Haushalte bei 180.000 € pro Jahr und beim Gewerbeschadstoffmobil lediglich bei 40.000 € pro Jahr. Herr Mankowsky hält es für sehr sinnvoll, die Schadstofferfassung und deren Entsorgung weiterhin mittels dieser drei bewährten Entsorgungswege anzubieten.

Herr Wappenschmidt fragt, ob sich die Erfassungsquote bei den Schadstoffen durch den

Kostenanstieg verändern werde und ob der Betrieb eines Gewerbeschadstoffmobils eine Pflicht-aufgabe sei. Herr Mankowsky betont, dass die Kosten der Schadstoffentsorgung insgesamt betrachtet zwar stetig ansteigen, er aber trotzdem davon ausgehe, dass die Schadstoffe weiterhin ordnungsgemäß erfasst werden. Er fügt hinzu, dass die getrennte Schadstofferfassung rechtlich verpflichtend sei.