Sitzung: 07.04.2022 Mobilitätsausschuss
Vorlage: 61/1249/XVII/2022
Protokoll:
Der Vorsitzende verwies auf die umfangreiche Vorlage der Verwaltung.
Die Ausschussmitglieder Hugo-Wissemann, Leiermann und Cöllen meldeten sich zu
Wort. Ausschussmitglied Hugo-Wissemann lobt die Ausarbeitung
des Konzeptes, bemängelte jedoch den fehlenden Zeithorizont für die Umsetzung.
Sie wies darauf hin, dass es im Rhein-Kreis Neuss noch viele außerörtliche
Verbindungen ohne Schutzstreifen gäbe und eine vernünftige Trennung zwischen Fahrbahn
und Radweg umgesetzt werden müsse. Ausschussmitglied
Leiermann lobte ebenfalls das Konzept, bat der Niederschrift eine
Aufstellung über die geplanten Maßnahmen nach Kommunen beizufügen. Auf Ihre
Frage nach Förderungen und den weiteren Planungen erläuterte Dipl. Ing Martin Stiller den
derzeitigen Stand des Konzeptes. Er führte aus, dass es sich bei dem
vorliegenden Abschlussbericht um eine erste Aufnahme mit dem Ziel handele, aus
der gesamtregionale Perspektive des Rheinischen Reviers einen Netzvorschlag -
hierarchisiert in die zwei Stufen potentielle Radschnellwege und Radvorrangrouten
- zu entwickeln. Er wies darauf hin, dass im Kreisausschuss zur Anfrage von
Bündnis 90/ Die Grünen eine Auflistung über die Länge der Radschnellwege und
Radvorrangrouten in den Gebietskörperschaft vorgelegt worden sei. Lt. Nachfolge
Garzweiler gäbe es einen Förderzugang für die angedachte Steuerungsgruppe/
Koordinierungsstelle. Der Rhein-Kreis Neuss werde weiterhin mitmachen. Er
erläuterte, dass es bislang keinen Förderzugang. für
Machbarkeitsstudien zu Pilotprojekten gäbe. Die Fragen nach Prioritätenlisten
müsse in der Gesamtregion geführt werden, um dann in eine konkrete Umsetzung
gehen zu können.
Auf Nachfrage hinsichtlich Förderungen des Landes und der Planungen für
die Radvorrangrouten sowie der Berücksichtigung der Qualitätsvorgaben auf den
Strecken im Rhein-Kreis Neuss erläuterte Dipl.-Ing.
Stiller, dass es derzeit schwierig sei, für die Planung der Radvorrangruten
einen Förderzugang zu finden. Förderfähig seien aber die rein baulichen,
investiven Maßnahmen über die bekannten Förderprogramme. Unbekannt sei auch das
Verhältnis dieser Netzkonzeption zu den Vorgaben des Nahmobilitätsgesetzes des
Landes. Die Standards der Strecken müssten noch diskutiert und auf örtliche
Situationen runtergebrochen werden.
Ausschussmitglied Cöllen verwies auf den auf Seite 14, 3.2.4
genannten Radweg hin, der die Bahntrasse Aachen-Jülich beträfe. Dipl-Ing. Stiller führte aus, dass eine
gewidmete und im Regionalplan festgelegte Trasse für andere Planungen erstmal
nicht zur Verfügung stehe. Ausschussmitglied Fischer merkte an, das die Trasse
bereits seit 2014 umgewidmet sei und demnach für die künftigen S-Bahn-Planungen
nicht zur Verfügung stünde.
Ausschussmitglied
Hugo-Wissemann führte aus,
dass die Machbarkeitsstudien für die Radvorrangrouten seitens die ZRR schnell
angegangen werden müssten. Dipl.-Ing.
Stiller stimmte vom Grundsatz her zu, machte deutlich, dass für die
Radvorrangrouten das vorhandene Wegenetz als Grundlage genommen worden sei, was
aber nicht überall über Radverkehrsanlagen verfügen würden. Er riet in der
Steuerungsgruppe zu diskutieren, ggfs. nicht komplett die ganze Route zu
betrachten, sondern evtl. schon Teilstücke zu entwickeln.
Er stellte die neue Mobilitätsmanagerin, Frau Samira Smentkowski, vor, die zukünftig schwerpunktmäßig in den
Bereichen des Umweltverbundes und in der Frage Kombination von Verkehrsmitteln
und kombinierten Verkehrsmittel – und damit sicherlich auch in dem Bereich
Radverkehr - arbeiten werde.
Abstimmungsergebnis:
Der vorliegende Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.