Beschluss:

Der Rhein-Kreis Neuss gewährt den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege – entsprechend dem Antrag der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände – für das Jahr 2010.

 

-                für die Familienpflege einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 67.537,00 €,

 

-                zur Durchführung der Beratung im Rahmen der Altenhilfe gemäß § 71 SGB XII einen Zuschuss von insgesamt 363.529,00 €,

 

-                zur Durchführung des „Mobilen Sozialen Dienstes“ einen Zuschuss von insgesamt 121.822,00 €.

 

Mittel stehen beim Produkt 050 331 010 zur Verfügung.

 


Protokoll:

Kreistagsmitglied Servos bat aufgrund der Erkenntnisse aus der Kommission Silberner Plan bei den künftigen Planungen zu berücksichtigen, dass insbesondere für ältere Menschen niederschwellige Angebote eine besondere Bedeutung haben.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig