Beschluss:

Der Kreistag beschloss mehrheitlich folgende Resolution

 

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss bittet die Landesregierung und den Landtag von Nordrhein-Westfalen, mit Wirkung für das Haushaltsjahr 2011 eine Bestimmung über die Deckung der mit der Aufgabenübertragung verbundenen kommunalen Kosten für den Ausbau der Betreuung von Kindern unter drei Jahren in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege zu treffen und dabei auch die Kosten zu berücksichtigen, die bei den kreisangehörigen Gemeinden mit eigenen Jugendämtern entstehen.

 

Begründung:

Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen beriet am 29. Oktober 2010 über einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, um besonders notleidenden Kommunen mit einem Betrag von bis zu 400 Mio. € zu helfen.

 

Zu der Notlage der Kommunen, auch diejenigen im Rhein-Kreis Neuss und des Rhein-Kreises Neuss selbst, haben maßgeblich die ständig steigenden Kosten im Bereich der Jugend- und Sozialhilfe beigetragen, ohne dass in der Vergangenheit ein angemessener Ausgleich von Landesseite gewährt worden wäre. Aus diesem Grunde ist das Konnexitätsprinzip in Art. 78 der Landesverfassung verankert worden, mit dem Ziel, dass bei Übertragung von neuen Aufgaben auf die kommunale Familie vom Land auch die Finanzierung sicher zu stellen ist.

 

Mit der Einführung des Bundesgesetzes zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder am 1. Januar 2005 (TAG), der Erweiterung dieses Gesetzes für Kinder unter drei Jahren mit dem Bundesgesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege mit Wirkung zum 16. Dezember 2008 (KiFöG) und Übertragung dieser Aufgabe auf die Kommunen mit dem Landesgesetz zur Änderung des 1. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendgesetzes zum 11. November 2008 (AG-KJHG) haben die Kommunen die Aufgabe erhalten, bedarfsgerecht Plätze in Kindertagesstätten und der Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren einzurichten, ohne dass das Land Nordrhein-Westfalen eine angemessene Finanzierung für die Betriebs- und die Investitionskosten bereitgestellt hat. Dies stellte der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 12. Oktober 2010 fest.

 

Aufgrund der Unterfinanzierung hat sich der Zuschussbedarf für den Bereich der Kindertagesstätten und der Kindertagespflege in allen sechs Jugendämtern deutlich erhöht.

 

Bevor nun Mittel aus dem Haushalt für notleidende Kommunen in Anspruch genommen werden, ist die Landesregierung und der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen gehalten, zunächst ihre Verpflichtung aus Art. 78 der Landesverfassung nachzukommen. Vor dem Hintergrund, dass das Haushaltsjahr 2011 sich für die kommunale Seite besonders schwierig gestaltet, muss das Land alles tun, damit es seine Bringschuld zur Finanzierung des Ausbaus der Betreuung von Kindern unter drei Jahren erfüllt. Hierbei ist die kommunale Familie darauf angewiesen, dass spätestens im Haushaltsjahr 2011 die Landesschulden beglichen werden.

 


Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Wolfgang Wappenschmidt erläuterte den Antrag seiner Fraktion. Es sei angemessen die Landesregierung und den Landtag darauf hinzuweisen, dass das Konnexitätsprinzip anzuwenden ist und mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden müssten.

 

Kreistagsabgeordnete Susanne Schöttgen teilte mit, dass ihre Fraktion dem Antrag nicht zustimmen werde. Im Interesse der betroffenen Städte und Gemeinden stelle man jedoch folgenden Antrag: Der Kreistag bittet die Landtagsabgeordneten dem Nachtragshaushalt 2010 zuzustimmen.

 

Kreistagsabgeordnetem Erhard Demmer ergänzte, dass der Antrag in der Sache nicht mehr notwendig sei.

 

Dem Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen schloss sich auch Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel an. Es sei nur noch nötig, dem Nachtragshaushalt zuzustimmen.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke wies darauf hin, dass man keinen Nachtragshaushalt benötige, wenn es eine gesetzliche Verpflichtung gebe.

 

Kreistagsabgeordneter Jan Chistopher Cwik machte darauf aufmerksam, dass der Verfassungsgerichtshof entscheiden habe, dass das Konnexitätsprinzip anzuwenden sei. Das Land müsse sich daher an den Kosten beteiligen. Er kritisierte dass immer wieder Anträge von Jugendämtern aus dem Kreisgebiet abgelehnt worden seien, da die Kriterien nachträglich immer mehr eingeschränkt wurden.

 

Nach Auffassung von Kreistagsabgeordneten Jürgen Güsgen schade es aufgrund der Bedeutung nicht, der Resolution zuzustimmen.

 

Auf Nachfrage von Landrat Hans-Jürgen Petrauschke bestätigte Kreistagsabgeordnete Susanne Schöttgen, dass es sich um einen Alternativantrag handele.


Abstimmungsergebnis:

46 Ja-Stimmen (CDU, FDP, UWG/Die Aktive, Zentrum)

27 Gegenstimmen (SPD, Bündnis 90/ Die Grünen, Die Linke, Bürgerbewegung pro NRW)