Protokoll:

Allgemeiner Vertreter Jürgen Steinmetz betonte, dass bei einem Ansatz für die Kosten der Unterkunft von rd. 71 Mio. Euro und erzielten rd. 70,5 Mio. Euro von einer Punktlandung gesprochen werden könne. Während in 2010 die Bundesbeteiligung 23 Prozent betrug, sei für 2011 mit 24,5 Prozent kalkuliert worden. Eventuelle würden hier Veränderungen anstehen. Bei den Kosten der Unterkunft müsse festgestellt werden, das diese sich von Februar 2011 mit fast  6,3 Mio. Euro im Vergleich zu 2010 von rd. 5,9 Mio. Euro Kosten verschlechtert habe. Dies müsse einen in der Auffassung bestärken, dass das Optionsmodell der richtige Weg sei. Hieran schloss er die Bitte an, für die im Sozial- und Gesundheitsausschuss beschlossene interfraktionelle Arbeitsgruppe kurzfristig die Mitglieder zu benennen. Für diese Arbeitsgruppe werde auch an die Sozialdezernenten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden eine Einladung ausgesprochen.

 

Auf Nachfrage von Kreistagsabgeordneten Erhard Demmer beschrieb Landrat Petrauschke die wesentlichen Auswirkung des Beschlusses des Vermittlungsausschusses zum SGB II für den Rhein-Kreis Neuss. Im Rahmen der Umverteilung der Wohngelderstattung wies er darauf hin, dass Klageverfahren anstehen, so dass fraglich sei, ob die rd. 15 Mio. Euro in voller Höhe dauerhaft erhalten blieben. Es stelle sich daher die Frage, ob hierfür eine Rücklage gebildet werde.