Protokoll:

Die Kreistagsabgeordneten Dieter Welsink, Rainer Thiel, Dr. Bijan Djir-Sarai, Susanne Stephan-Gellrich, Carsten Thiel, Hans-Wilhelm Grütjen, Gerhard Woitzik und Daniel Schöppe hielten die im Internet einzusehenden Reden.

 

Unter Bezugnahme auf die gehaltenen Reden fasste Landrat Hans-Jürgen Petrauschke den Diskussionsstand zusammen, dass man die Bedenken der Städte und Gemeinden sehr ernst nehme. Man habe diese insbesondere im Finanzausschuss und in zahlreichen Vorberatungen sorgfältig abgewogen und verwies auf die jeweiligen Niederschriften. Auch habe man die Kämmerer und die Hauptverwaltungsbeamten frühzeitig beteiligt und entsprechende Beratungen durchgeführt. Das Rücksichtnahmegebot sei beachtet. Er machte darauf aufmerksam, dass die Städte und Gemeinden in diesem Jahr um 12,3 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr entlastet würden. Ferner habe nicht nur der Rhein-Kreis Neuss sondern auch die Städte und Gemeinden in 2010 einen besseren Abschluss, als geplant. Kreisweit seien die prognostizierten Defizite 2010 der Städte und Gemeinden um rd. 50 Mio. Euro geringer ausgefallen als geplant.

 

Im Hinblick auf die Finanzsituation der Städte und Gemeinden und unter Beachtung des Rücksichtnahmegebotes werde zum Haushaltsausgleich des Kreises auch die Ausgleichsrücklage in Anspruch genommen und zwar in einem Umfang von 12,5 Mio. Euro. Das entspreche 1/3 des Bestandes der Ausgleichsrücklage in Höhe von 35,9 Mio. Euro. In der mittelfristigen Finanzplanung sei vorgesehen, für die Jahre 2012 und 2013 weitere Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage vorzunehmen, so dass der Bestand dann um rund 2/3 reduziert sei. Eine höhere Entnahme als vorgesehen und wie von den Städten und Gemeinden gewünscht, hätte auf der Basis der jetzigen Umlagegrundlage, eine Anpassung der Ertragssituation des Kreises bei der Haushaltsplanung 2012 in Höhe von nahezu 5 Punkten zur Folge.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke betonte noch einmal, dass die Allgemeine Rücklage nicht für den Haushaltsausgleich genutzt werden könne. Dies führe in die Haushaltssicherung. Die Situation, dass die Haushaltsabschlüsse nicht unmittelbar für die Folgejahre berücksichtigt werden können, sei eine Folge des Haushaltsrechts.

Außerdem wies er darauf hin, dass das Land inzwischen die Meinung vertrete, dass für 2010 eine Rückstellung, für mögliche Rückforderungen des Landes bei der erfolgten Wohngelderstattung, gebildet werden könne bzw. müsse. Insgesamt hätten 22 Gebietskörperschaften geklagt.

Ferner seien Aussagen, man wolle die Kreisumlage reduzieren, aber die Kürzungen bei den Sozialverbänden zurücknehmen und die Forderung nach Subsidiarität, bei gleichzeitigem Ablehnen der Option, nach seiner Auffassung widersprüchlich.

Abschließend wies er darauf hin, dass das Rechenergebnis 2010 auf einem Sondereffekt beruhe.