Protokoll:

Ausschussvorsitzender Fischer erklärte eingangs, dass die Landesregierung Ende September die Priorität der verschiedenen Straßenbauvorhaben im Lande Nordrhein-Westfalen neu festgelegt habe. Die Kreisverwaltung habe diese Prioritätenliste der Landesregierung für das Kreisgebiet und den angrenzenden Verkehrsraum ausgewertet und die wesentlichen Konsequenzen in der Vorlage zusammengefasst.

Ausschussmitglied Mertens widersprach dem seines Erachtens in der Sitzungsvorlage vermittelten Eindruck, demzufolge insbesondere die nordrhein-westfälische Landesregierung für die Kürzungen verantwortlich zeichne. Seiner Auffassung nach sei es vielmehr so, dass der Bund die Budgets für den Bau neuer Bundesstraßen erheblich gekürzt habe, was wiederum im Land wie auch im Kreisgebiet zur Folge habe, dass eine Vielzahl von Bundesstraßenprojekten zurückgefahren werden müsste.

Ungeachtet vorhandener Sparzwänge sei die Herabstufung der Priorität in Bezug auf die Ortsumgehung Sinsteden im Zuge der B 59n in dieser Form nicht akzeptabel. Seine Bitte gehe dahin, dass der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss des Kreises sich fraktionsübergreifend der Beschlusslage des Rommerskirchener Gemeinderates anschließen möge.

 

Ausschussmitglied Dr. Will trug vor, es sei erklärter Wille der CDU-Fraktion, dass die Verwaltung die sich für das Kreisgebiet ergebenden konkreten Auswirkungen in Folge der veränderten Priorisierung vertiefend darstellen möge.

 

Ausschussmitglied Demmer vertrat die Auffassung, dass die Priorisierung in der vorgenommenen Form in Anbetracht der zur Verfügung stehenden Straßenbaumittel durchaus sinnvoll sei. Vorrangiges Ziel der Priorisierung sei es, das vorher völlig überzeichnete und nur äußerst unzureichend gegenfinanzierte Straßenbauprogramm realitätsnah zu kanalisieren. Die von der Landesregierung vorgenommene Gewichtung führe letztlich dazu, dass denjenigen Projekten, die in der Umsetzbarkeit wie auch in der örtlichen Akzeptanz als realisierbar eingestuft werden, Vorrang eingeräumt werde.

 

Den entsprechenden Wortbeitrag von Ausschussmitglied Dr. Will aufgreifend regte Dipl.-Ing. Stiller an, dass der Ausschuss sich bezüglich der konkreten Auswirkungen der vorgenommenen Priorisierung aus erster Hand fachkundig informieren lassen solle. Er schlage vor, Herrn Höfener von der Leitung der Regionalniederlassung Niederrhein (des Landesbetriebes Straßenbau NRW) für einen Fachvortrag zu einer der nächsten Sitzungen des Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses einzuladen, womit sich Ausschussvorsitzender Fischer ausdrücklich einverstanden erklärte.

 

Ausschussmitglied Holler verteidigte die vom Landesverkehrsministerium vorgenommene Priorisierungsliste. Die zur Verfügung stehenden Mittel müssten künftig schwerpunktmäßig in den Erhalt des bestehenden Netzes investiert werden. Die Vielzahl der verschiedenen Straßenbauprojekte auf ihre Realisierbarkeit hin zu prüfen und einzustufen, sei ein richtiger, an der finanziellen Wirklichkeit ausgerichteter Weg. Insbesondere bei der Zuweisung der Bundesmittel auf die Länder müsse Verteilungsgerechtigkeit angestrebt werden, damit Nordrhein-Westfalen nicht ins Hintertreffen gerate.

 

Ausschussmitglied von Nesselrode betonte, trotz aller Sparzwänge müsse es auch in Zukunft darum gehen, die Leistungsfähigkeit der Infrastruktur sicherzustellen. Man sollte sich insbesondere auf die bauliche Realisierung von Lückenschlüssen sowie auf sinnvolle Ortsumgehungen konzentrieren.

 

Nach weiteren Wortmeldungen seitens der Ausschussmitglieder Heyner, Mertens, Boestfleisch und Dorok fasste Ausschussvorsitzender Fischer den Diskussionsverlauf zusammen, und stellte einvernehmlich mit den anwesenden Ausschussmitgliedern fest:

 

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss unterstützt einhellig das Ansinnen der Gemeinde Rommerskirchen und aller seiner im Rat vertretenen Fraktionen, dass die Ortsumgehung Sinsteden im Zuge der B 59 eine vorrangige Planungspriorität zugesprochen bekommt und baldmöglichst realisiert wird.

 

 

Amtsleiter Nordmann sicherte auf diesbezügliche Nachfrage von Ausschussmitglied Kirberg zu, dass seitens der Kreisverwaltung in der entsprechenden Stellungnahme an die zuständigen Aufgabenträger ein informeller Hinweis zur Planung bzw. zur abschnittsweisen Priorisierung der B 477n aufgenommen wird.