Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keine Bedenken gegen den Erlass einer Naturdenkmalverordnung für die Parkanlage Röntgenstraße 9 - 15 in Grevenbroich. Er begrüßt den Erlass ausdrücklich.


Protokoll:

Vorsitzender Lechner erläuterte, dass er die Parkanlage in Augenschein genommen habe. Diese sei unbemerkt aus der Unterschutzstellung herausgefallen; nun sei es dringend notwendig, die Parkanlage wieder unter Schutz zu stellen. Die Grünfläche in der Innenstadt zeichne sich durch einen sehr schönen alten Baumbestand und vor allen Dingen durch die beiden Esskastanien aus. Ansonsten sei es eine beruhigende Fläche zwischen den bebauten Grundstücken. Er sei mit den denkmalgeschützten Gebäuden als schutzwürdiges Gesamtensemble anzusehen. Man könne die Unterschutzstellung nur begrüßen.

 

Auf Nachfrage von Beiratsmitglied Grimbach hinsichtlich der Unterschutzstellung von Efeubeständen in diesem Zusammenhang erläuterte Herr Schmitz, dass es sich bei der Parkanlage mit ihrem gesamten Gehölzbestand um ein Gesamtensemble mit langem Bestand handele, dass insgesamt unter Schutz gestellt werden solle. Hierzu zähle zum Beispiel auch der Efeu.

 

Beiratsmitglied Kühl schlug vor, gegen den Erlass der Verordnung nicht nur keine Bedenken zu erheben, sondern ihn ausdrücklich zu begrüßen.

 

Auf klärende Nachfrage von Beiratsmitglied Roszinsky erklärte Herr Schmitz, dass die Naturdenkmalverordnung selbstverständlich eine weitere Bebauung des Grundstücks ausschließe.

 

Der Vorsitzende unterstützte dies und bat um Abstimmung über den Verwaltungsvorschlag in der Fassung dieses Ergänzungsvorschlags.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.