Protokoll:

Vorsitzender Lechner erläuterte, dass er aus persönlichen Erfahrungen heraus festgestellt habe, dass der Mahdrhythmus bei Grünstreifen mit dem Rhythmus der dort lebenden Tierarten und dem Blührhythmus der Pflanzen übereinstimme. Dies müsse sich ändern. Weiterhin seien die eingesetzten Maschinen nicht naturverträglich.

Ein typischer Fall sei in diesem Jahr geschehen. Eine erftnahe Fläche im Bereich Holzheim, übertragen an einen Naturschutzverband, habe gemäht werden sollen. Die Fläche sei mit Hornklee bestanden gewesen. Der Klee sei zu diesem Zeitpunkt reich vom Hauhechelbläuling besucht gewesen. Im Falle einer Mahd wäre die gesamte Population einschließlich der Raupen beseitigt worden. Angrenzend habe seine Tochter mehrere Exemplare der blauflügligen Ödlandschrecke festgestellt. Auch diese wären durch diese Maßnahme vernichtet worden. Werde eine Mahd in den September verschoben, sei sie unproblematisch.

Schon früher habe er feststellen können, dass durch eine zu frühe bzw. zu späte Mahd zum Beispiel die Bestände an Flockenblumen und Skabiosen vernichtet worden seien. Dieser schädliche Eingriff sei vermeidbar.

 

Beiratsmitglied Grimbach betonte, dass er Vergleichbares beobachtet habe. Die flächendeckende Mahd der Straßenränder sei einerseits vorteilhaft, da viele Bereiche ausmagerten und Pflanzen und Tiere vorkämen, die dort sonst nicht anzutreffen seien. Leider habe er in diesem Jahr feststellen müssen, dass die Pflanzengesellschaften, als sie entstanden seien, gemäht worden seien, womit sie als Pflanzen und Lebensräume für Tiere vernichtet worden seien. Dies betreffe zum Beispiel auch die Bestände an Großem Storchenschnabel an der B 9.

Er empfehle, Pflegepläne für diese Arbeiten aufzustellen, um die Mahdzeiten so einzurichten, dass sich die Pflanzen und auch die Tierbestände wie Insekten entwickeln könnten.

 

Der Vorsitzende ergänzte, dass zur Ausmagerung eine sehr frühe Mahd mit Abfuhr des Mahdgutes sinnvoll sei. Wenn dann zusätzlich sehr spät gemäht werde, liege die Blühphase in der mahdfreien Zeit. Eine ganz frühe und ganz späte Mahd sorge für eine Entwicklung der schutzwürdigen Pflanzen.

 

Beiratsmitglied Meyer-Ricks sah die aufgeworfenen Fragen im als Rahmen der kommunalen Zuständigkeit liegend an. Es sei wenig fruchtbar, einzelne Problemstellen zu diskutieren. Es gebe Pflegepläne für die unterschiedlichen Biotoptypen und auch für Ackerrandstreifen. Man könne als Beirat keine allgemeine Empfehlung geben. Die Diskussion um Pflegekonzepte gehöre in die Kommunen.

 

Beiratsmitglied Kühl berichtete über einen umfangreichen Holzeinschlag an der Erft Anfang des Jahres. Die stammfaulen Bäume seien dabei liegen gelassen worden. Er bezweifle das Erfordernis der Entnahme der Bäume. Mit dem Holz werde Geld verdient. Vergleichbar sei ein Eingriff in Reckberg und Himmelsberg. Der Landschaftsplan sehe am Himmelsberg die Förderung des Sandmagerrasens vor. Dieser sei allerdings kaum noch zu bemerken. Ein Holzeinschlag am Reckberg habe dazu geführt, dass dort die Spechte verschwunden seien. Hier seien anschließend nicht standortgerechte Buchen angepflanzt worden.

 

Beiratsmitglied Grimbach ergänzte, dass in der Zonser Heide vergleichbar eingegriffen worden sei. Dort sei mit Eiche und Buche wiederaufgeforstet worden.

Hinsichtlich der Diskussion um das Straßenbegleitgrün sehe er sehr wohl den Beirat in der Verantwortung. Dieser müsse sich mit dem Ziel des Schutzes der verbliebenen Flächen einsetzen. An den Äckern seien die Randstrukturen bereits verkümmert. Hier müsse man das Augenmerk auf die Flächen, die nicht bewirtschaftet werden müssten, wie Grünstreifen an Rad- und Fußwegen, richten.

 

Dem stimmte der Vorsitzende zu. Hier seien keine Gefahrengesichtspunke zu berücksichtigen. Trotzdem würden die Flächen wie andere gemäht. Hier werde mehr Schaden als Nutzen angerichtet.

 

Beiratsmitglied Arndt bezeichnete das Problem als vielschichtig. In der Stadt Neuss, wie auch in anderen Kommunen, gebe es gerade hierbei Zuständigkeitsprobleme. Sie wolle das Thema auf die Landschaftsschutzgebiete beziehen, bei denen der Kreis zuständig sei. Die Landschaftspläne seien inhaltsreich, ob sie allerdings zu diesem Thema Hinweise gäben, könne sie nicht sagen. Zudem stelle sich die Frage, ob dies auch leistbar sei, angesichts der Personalreduzierungen in der Kreisverwaltung und der Aufgabenverlagerung von Seiten der Bezirksregierung. Sie habe eine konkrete Anfrage bekommen, die sich auf die Aufastungen an Straßenbäumen an Kreisstraßen beziehe, bei denen man vielfach kaum noch eine Krone erkennen könne. Dies geschehe vielleicht aus wirtschaftlichen Gründen. Sie frage sich allerdings, ob es hier eine Aufsicht oder konkrete Pflegevorgaben gebe.

 

Herr Mankowsky erläuterte, dass es solche Pflegevorgaben gebe. Er sei für einen konkreten Hinweis dankbar, um welche Abschnitte der Kreisstraßen es sich handele.

Soweit Aufgabeverlagerungen von der Bezirksregierung auf dem Rhein-Kreis Neuss angesprochen worden seien, handele es sich um solche im Bereich Immissionsschutz, für die auch entsprechendes Personal bereitgestellt worden sei. Im Natur- und Landschaftsschutz sei eine solche Aufgabenverlagerung nicht erfolgt.

 

Beiratsvorsitzender Lechner betonte, dass der Schutz von Natur und Landschaft von jeher eine Aufgabe des Kreises sei, nicht der Kommunen. Die von ihm angesprochene Fläche sei im Landschaftsplan als Brachfläche festgesetzt. Die Stadt Neuss als Eigentümerin habe dann offenbar die Pflegemaßnahmen in Auftrag gegeben. Wenn er richtig informiert sei, hätten die Pflegearbeiten Ende Juli abgeschlossen sein müssen. Dies falle ausgerechnet in die Entwicklungszeit der von ihm angesprochenen Insekten Hauhechelbläuling, Widderchen und Ödlandschrecke. In der daneben stehenden Hochstaude sei das verlassene Nest eines Sumpfrohrsängers gefunden worden.

 

Herr Große bat um Differenzierung. Straßenbegleitgrünflächen gebe es innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten. Hier gebe es keine gesetzlichen Pflegevorgaben. Im Fall der Brachflächenfestsetzung nach dem Landschaftsplan beinhalte der Landschaftsplan entweder die natürliche Entwicklung oder die Pflege in bestimmter Weise. Wenn sie im Eigentum der Stadt Neuss stehe, könne eine sachgerechte Pflege nicht problematisch sein. Eine Lösung zu finden, könne unter Beteiligung der Landschaftsplanung und der Grünflächenpflege der Stadt nicht problematisch sein.

Für den Reckberg beinhalte der Landschaftsplan neben Landschaftsschutzgebiet keine weiteren besonderen Festsetzungen wie die Offenhaltung von Flächen. Hier sei die ordnungsgemäße forstliche Nutzung zugelassen. Möglicherweise sei die Offenhaltung von Flächen im Landschaftsplan Gegenstand der gutachtlichen Aussagen und Zielvorstellungen. Diese seien aber nicht verbindlich.

 

Beiratsmitglied Grimbach regte an, im Zuge der forstlichen Maßnahmen die eine oder andere Fläche offen zu halten.

 

Vorsitzender Lechner erinnerte daran, dass der Reckberg vor Jahrzehnten noch nicht vollständig bewaldet war, sondern großflächig Silikatmagerrasen aufwies, verbunden mit einem randlichen Bestand aus Robinien.

 

Beiratsmitglied Grimbach schlug vor, Pflegepläne zu entwickeln, um die Pflege zum Beispiel der Straßenränder zu steuern. Eine sehr frühe Mahd sei sinnvoll, um bestimmte Pflanzengesellschaften zu fördern. Mit einer weiteren, späten Mahd sei die Pflege dieser Flächen zu gewährleisten. Bei den meisten Bereichen könne man eine andere Pflege mit Sicherheitsbelangen nicht begründen.

 

Herr Große wies darauf hin, dass es hier auch um die Frage der Wirtschaftlichkeit gehe. Zudem habe die Kommune nur ein kleines Zeitfenster, um diese Pflegearbeiten zu gewährleisten. Man habe diese Erfahrung auch im Fall der Mahd der Deiche machen müssen. Eine so spezielle Mahd erfordere zunächst eine Vegetationskartierung und stelle einen großen Aufwand dar.

 

Beiratsmitglied Grimbach betonte, die Straßenränder seien teilweise die letzten Refugien für seltene Arten. Seiner Meinung nach lohne sich der entstehende Aufwand.

 

Als Leiter des Grünflächenamtes der Stadt Neuss erläuterte Herr Diener, dass die Stadt rund 88 ha Straßenbegleitgrünflächen und etwa 18.000 Straßenbäume besitze. Bei der Pflege habe man eine graduelle Abstufung von den gepflegten innerörtlichen Bereichen bis hin zu den Außenbereichen vorgenommen.

Es sei problematisch, die Pflegearbeiten mit den beauftragten Unternehmen so abzustimmen, dass eine Mahd zu bestimmten Zeitpunkten erfolge oder eben nicht erfolge. Im Fall der angesprochenen Brache habe die Stadt die Mäharbeiten an einen Naturschutzverband abgegeben.

Viele weitere Straßenbegleitgrünflächen seien aber nicht in der Unterhaltung durch die Stadt, so die Bundes- und Landesstraßen. Diese unterhalte der Landesbetrieb Straßen NRW. Die Stadt Neuss habe derzeit nur eine überörtliche Verbindung in der Unterhaltung, nämlich die Umgehung Allerheiligen B.

Man versuche darauf zu achten, dass die Begleitgrünstreifen entweder früh gemäht würden, dann sei eine zweite Mahd erforderlich, oder nur einmal unter dem Aspekt, dass eine Aussamung möglich sei. Zu beachten seien auch Aspekte der Verkehrssicherung, wie beispielsweise das Freihalten der Leitpfosten an den klassifizierten Straßen und Gemeindeverbindungsstraßen.

Hinzu komme der wirtschaftliche Aspekt, da der Unternehmer bei einer zweimaligen Mahd in jedem Fall den gleichen Preis für einen Mahddurchgang nehme.

Vielleicht könne man an die Straßenbaulastträger herantreten und besprechen, welche Flächen in welcher Art gepflegt werden sollten. Er sei gerne bereit, an einer Diskussion mit den anderen Städten und Gemeinden des Kreisgebietes teilzunehmen.

Im Bereich der städtischen Wanderwege im Außenbereich führe man einen oder zwei Schnitte durch; im Übrigen lasse man die Vegetation wachsen und mähe bei den extensiven einschürigen Wiesenbereichen erst ganz spät im Jahr. Man habe ein Beweidungsprogramm mit dem Rhein-Kreis Neuss abgestimmt, bei dem es im Spätherbst nur einen Reinigungsschnitt gebe. Ansonsten würden die Flächen durch Schafe beweidet. Dies sei allerdings nicht preiswerter, als die Flächen zu mähen.

 

Vorsitzender Lechner wies darauf hin, dass die Art der verwendeten Maschine die Auswirkungen der Mahd im Hinblick auf Kleinlebewesen mit bestimme. Schlegelmäher führten regelmäßig zu einer Vernichtung der Tiere. Man habe dies in der Arbeitsgemeinschaft rheinischer Schmetterlingskundler verfolgt. Die Art der Mahd bestimme darüber, welche Lebewesen überlebten.

Weiterhin sei wichtig, dass das Mahdgut abgefahren werde, da es sonst zu einer Eutrophierung komme.

 

Beiratsmitglied Meyer-Ricks schlug vor, sich auf die Bereiche zu konzentrieren, in denen der Beirat seinen Einfluss geltend machen könne, dies seien zu Beispiel die Pflegekonzepte für Kreisstraßen. Die heutige Diskussion führe er zwei- bis dreimal jährlich mit dem zuständigen Amt der Stadt Meerbusch. Dies sei eine kommunale Aufgabe.

 

Beiratsmitglied Arndt erläuterte, dass die angesprochenen wirtschaftlichen Aspekte auch ein Problem der Naturschutzverbände seien und regelmäßig so überwiegen würden, dass man den Aufgaben mit Blick auf den Artenschutz kaum noch nachkommen könne. Es gehe nach wie vor viel Natur verloren. Sie halte eine Diskussion über die Pflegeplanungen für richtig. Der Landschaftsbeirat könne sich hier auf Kreisebene einbringen.

 

Beiratsmitglied Grimbach betonte, dass man praktisch nur noch Ubiquisten finde. Man müsse daher auch die kleinen Flächen schützen. Er halte es für wichtig, das Problem anzugehen und nicht nur vom wirtschaftlichen Standpunkt aus zu sehen.

 

Der Vorsitzende fasste zusammen, dass man das Thema angerissen habe, eine Lösung aber noch ausstehe. Er verfolge dies seit 20 Jahren. Viel habe sich nicht geändert. Es werde nach wie vor hauptsächlich unterwirtschaftlichen Gesichtspunkten gearbeitet. Wenn man hieran etwas ändern wolle, müsse man zunächst wissen, mit welchen Arten man es hier zu tun habe.

 

Beiratsmitglied Grimbach schlug vor, hierbei auch die Biologische Station zu berücksichtigen und eine Prioritätenliste aufzustellen.

 

Beiratsmitglied Roszinsky erklärte, dass, wenn das Thema so wichtig sei, der Beirat eine Arbeitsgruppe bilden und sich mit den kreisangehörigen Kommunen an den Tisch setzen müsse. Es sei wichtig, mit denen zu reden, die die Arbeiten steuern und Ausführen müssten.

 

Beiratsmitglied Arndt schlug vor, zunächst im Beirat zu diskutieren, wo man Defizite sehe und die Plankonzepte zu diskutieren. Dies werde ihrer Meinung nach länger dauern, als bis zum Frühjahr.

 

Nach kurzer weiterer Diskussion über die weitere Vorgehensweise fasste Vorsitzender Lechner zusammen, dass der Beirat durchaus Empfehlungen für die Flächenpflege aussprechen könne. Naturschutz und Landschaftspflege sei einer der Kernaufgaben des Kreises. Die Kommunen seien eigenverantwortlich für ihre Flächen. Die Abstimmung hierüber sei wichtig.

Ein solcher Besprechungstermin mit den Kommunen, dem Kreis und Straßen NRW sei im Winterhalbjahr sinnvoll. Über konkrete und handhabbare Hinweise müsse man zunächst nachdenken. Dann könne ein Terminvorschlag gemacht werden.