Protokoll:

Ausschussvorsitzender Fischer erinnerte an den entsprechenden Beschluss vom 12.10.2011, mit dem die Verwaltung beauftragt worden sei, die Überarbeitung und Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes an Kreisstraßen aus dem Jahre 2002 in Auftrag zu geben.

 

Dipl.-Ing. Lesch attestierte dem Rhein-Kreis Neuss eingangs seines Vortrages über ein  sehr umfangreiches und insgesamt hochwertiges Radwegenetz zu verfügen. Nach nunmehr 10 Jahren seit Erstellung des im Jahre 2002 erarbeiteten Konzeptes sei eine Fortschreibung bzw. Aktualisierung auf Grund verschiedener Faktoren angezeigt. So sei seit 2002 bereits eine Vielzahl der seinerseits empfohlenen Maßnahmen bis heute umgesetzt. Parallel hierzu hätten sich die maßgeblichen gesetzlichen Verordnungen und Richtlinien verändert, was ebenso Eingang in die Aufgabenstellung gefunden habe.

Um dem Ziel einer weiteren Verbesserung des vorhandenen Radwegenetzes näher zu kommen, sei zunächst eine sogenannte Schwachstellenanalyse am Bestand vorgenommen worden sowie eine Bewertung zur notwendigen Priorisierung der in Betracht kommenden Maßnahmen. Momentaner Schwerpunkt der Bearbeitung sei die anstehende Beteiligung bzw. Abstimmung mit den 8 kreisangehörigen Städten und Gemeinden.

 

Dipl.-Ing. Lesch stellte besonders heraus, dass der enge fachliche Austausch mit Vertretern des ADFC hilfreich und effizient gewesen sei.

Ziel des neuen Radverkehrskonzeptes 2013 werde eine nachvollziehbare Prioritätenreihung künftiger Verbesserungs- und Ergänzungsmaßnahmen im vorhandenen Radwegenetz sein. Man sei hierbei nicht ausschließlich auf rein bauliche Maßnahmen fokussiert, sondern untersuche auch sonstige die Radverkehrsqualität steigernde Möglichkeiten, wie etwa verbesserte Lichtsignalschaltungen u. ä. .

Hervorzuheben sei schließlich, so Dipl.-Ing. Lesch weiter, dass man im Rahmen der Erarbeitung des Radverkehrskonzeptes auch – soweit möglich - die Verknüpfungen zu den überörtlichen und landesweiten Radwegeverbindungen in die Untersuchung einbezogen habe.

 

Nach weiterer detaillierter Schilderung zu Einzelpunkten der durchgeführten Schwachstellenanalyse, zur vorgenommenen Auswertung von Unfalldaten sowie zur vorläufigen Bewertungstabelle wies Dipl.-Ing. Lesch nochmals auf das abschließende Beteiligungsverfahren mit den örtlichen Kommunen hin.

Sobald die kommunale Abstimmung erfolgt sei, könne der Schlussbericht zum neuen Radverkehrskonzept fertig gestellt und präsentiert werden.

 

Hinweis der Verwaltung:

Der in der Sitzung vorgestellte vorläufige Sachstandsbericht des beauftragten Ing.-Büros Brilon, Bondzio, Weiser liegt der Niederschrift in zusammengefasster Form bei

(Anlage 2).

 

Die Ausschussmitglieder Bäumken, Demmer, Boestfleisch und Nesselrode sprachen sich - weitgehend übereinstimmend - dafür aus, ungeachtet der unterschiedlichen Baulastträgerschaften und Zuständigkeiten größeren Wert  auf eine überörtlich vernetzte Radverkehrsplanung zu legen.

 

 

Nachfragen der Ausschussmitglieder Boestfleisch und Mertens zur vorgenommenen Gewichtung und Benotung sowie insbesondere dazu, nach welchen Kriterien die Priorisierung vorgenommen worden sei, beantwortete Dipl.-Ing. Lesch dahingehend, dass dem Kriterium Sicherheit der größte Stellenwert beigemessen werde. Daneben seien bei nicht vorhandenen Radwegen die Bevölkerungszahlen (potenzielle Nutzer) sowie das jeweilige verkehrsliche Entwicklungspozenzial maßgeblich. Die Ausschussmitglieder Drüll und Wappenschmidt meldeten Klärungsbedarf an im Bezug auf die vorgenommene Benotung einzelner Radwege. So sei in der vorgestellten Form nicht nachvollziehbar, weshalb der erst vor wenigen Jahren fertig gestellte Radweg entlang der

K 4 zwischen Glehn und Kleinenbroich lediglich mit der Note 4 bewertet worden sei, obgleich sich diese Radwegeverbindung tatsächlich einem insgesamt einwandfreiem Zustand befinde.

 

Dipl.-Ing. Lesch verwies hierzu auf die differenziert zu betrachtende Methodik, die der jeweiligen Bewertung zu Grunde liege. Im vorliegenden Fall bedeute die Note 4 nicht automatisch eine Herabstufung des qualitativen Zustandes, sondern vielmehr ein Hinweis auf mögliche Verbesserungen in der weiteren Netzverknüpfung.

 

Ausschussmitglied Bäumken sowie Ausschussmitglied Boestfleisch thematisierten im weiteren Verlauf der Erörterung nochmals die ihrer Auffassung nach unzureichende Betrachtung des Gesamtradwegenetzes.

 

Landrat Petrauschke wies darauf hin, dass sich der Kreis zunächst auf Grundlage der ausgesprochenen Handlungsempfehlungen darauf zu konzentrieren habe, mit welchen zur Verfügung stehenden Mitteln vorrangige Qualitätsverbesserungen im Radwegenetz an Kreisstraßen zu erreichen seien. Verbesserungen seien hierbei nicht ausschließlich auf bauliche Maßnahmen beschränkt, sondern könnten sich beispielsweise auch auf kleinere Lückenschlüsse oder eine verbesserte Verkehrsführung erstrecken.

 

Einen entsprechenden Wortbeitrag von Ausschussmitglied Bäumken aufgreifend, wonach eine ganzheitliche Erfassung des Radwegenetzes im Kreisgebiet erfolgen solle, führte Landrat Petrauschke aus, dass dieses Ansinnen zwar verständlich sei, jedoch bei realistischer Betrachtung kaum praktikabel und zielführend. Vordringliche Aufgabe sei es, die gegebenen Empfehlungen aufzugreifen und im Rahmen der verfügbaren Mittel die in eigener Baulast stehenden Radwegeverbindungen zu verbessern bzw. auszubauen.

 

Ausschussmitglied Holler erklärte,dass das beauftragte Radverkehrskonzept 2013 ein wesentlicher Baustein für das Kreisstraßenbauprogramm in künftigen Jahren darstellt.

 

Ausschussmitglied Demmer nahm Bezug auf den vom Land NRW gestarteten Planungswettbewerb für Radschnellwege. Im Hinblick auf die bereits laufende Kooperation bzw. Abstimmung zwischen den Städten Düsseldorf und Neuss hinsichtlich eines regionalen Radschnellweges beidseits des Rheins sei die Kreisverwaltung aufgefordert, in geeigneter Weise die Bemühungen der Stadt Neuss zu unterstützen und im Hinblick auf den ausgelobten Wettbewerb mit dem Ziel einer finanziellen Förderung sachdienlich zu begleiten.

 

Landrat Petrauschke erklärte, man stehe bereits auf der Ebene der Arbeitsgemeinschaft der fahrradfreundlichen Städte und Kreise in Kontakt. Die enge Kooperation mit der Stadt Düsseldorf sowie dem Kreis Mettmann stelle eine gute Grundlage für die Sondierung bestimmter Radwegeverbindungen dar, die als Radschnellwege zum Landeswettbewerb angemeldet werden könnten.

 

Ausschussmitglied Hugo-Wissemann sprach sich dafür aus, angesichts der Kürze der Bewerbungsfrist insbesondere solche Projekt zu unterstützen, die bereits planerisch vorbereitet seien. Künftig sei beim Thema Radschnellwege auch eine interkommunale Radwegeplanung zwischen Kreis und der angrenzenden Region Köln-Bonn überlegenswert.

 

Dezernent Mankowsky hob hervor, dass es in der erweiterten Region entsprechendes Potenzial zur Schaffung von Radschnellwegen gäbe, sowohl in Richtung Düsseldorf wie auch in Richtung Köln. Die Verwaltung werde weiterhin entsprechend sondieren, um Möglichkeiten zur Beschleunigung des Radverkehrs zu schaffen.

 

 

 

Weitere Wortmeldungen zum Radverkehrskonzept sowie zum Landeswettbewerb für Radschnellwege lagen nicht vor.

Die Verwaltung, so Ausschussvorsitzender Fischer abschließend, werde den Ausschuss in der Oktobersitzung 2013 weiter zu den besprochenen Themen informieren.