Beschluss:

  1. Der Rhein-Kreis Neuss vergibt ab dem Jahr 2013 ein zusätzliches Migrantenstipendium für die Abiturienten und Abiturientinnen der Berufsbildenden Schulen im Rhein-Kreis Neuss.
  2. Der Landrat wird gebeten, im Bundesstipendienprogramm für diesen Personenkreis ein weiteres Stipendium zu beantragen.
  3. Bei der Auswahl der Stipendiaten soll neben den bisherigen Mitgliedern auch eine Schulleiterin oder ein Schulleiter der Berufsbildenden Schulen beteiligt werden.

 


Protokoll:

Frau Wienands erläuterte für den Antragsteller die Sitzungsvorlage und wies darauf hin, das beim Rhein-Kreis Neuss erfolgreich durchgeführte Migrantenstipendium solle auf die berufsbildenden Schulen im Rhein-Kreis Neuss ausgedehnt werden, da auch dort das allgemeinbildende Abitur erworben werden könne.

 

Herr Rehse begrüßte für seine Fraktion grundsätzlich den Vorschlag, damit auch die kreiseigenen Schulen nicht ausgeschlossen seien, deren gymnasiale Oberstufe mit Unterstützung der SPD ins Leben gerufen wurde. Er fragte nach, was „zusätzlich“ bedeute und warum bisher sieben und nicht acht Stipendien vergeben wurden. Eine Erweiterung durch den Leiter eines Berufs­bildungs­zentrums in der Jury betrachte er als sinnvoll.

 

Herr Lonnes antwortete, im ersten Jahr der Stipendienvergabe sei nur ein Stipendium vergeben worden, erst danach sei durch die hälftige Förderung von Bund und Land die Vergabe auf zwei Stipendiaten erhöht worden. Er verstehe den Antrag so, dass ein zusätzliches Stipendium mit Förderung des Bundes bzw. des Landes vergeben werden solle, so dass zukünftig pro Jahr insgesamt vier Stipendien vergeben werden könnten.

 

Frau Wienands erläuterte auf Nachfrage von Herrn Ingenhoven, dass es insbesondere darum gehe, die Bedeutung der Berufsbildungszentren wegen ihrer allgemeinen Abschlüsse hervorzuheben.

 

Herr Schmitz betonte, das Migrantenstipendium müsse offen sein für alle Schüler und Schülerinnen, die ein allgemeinbildendes Abitur hätten. Ein Ausschluss der Schüler und Schülerinnen der Berufsbildungszentren sei nicht richtig.  Herr Lonnes erläuterte, auch bisher hätten sich Schüler und Schülerinnen der Berufsbildungszentren bewerben können, jedoch habe die Praxis gezeigt, dass diese Gruppe häufig nicht zum Zuge komme. Aus diesem Grund stelle der Antrag eine Privilegierung dar.