Beschlussempfehlung:

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde erhebt keinen Widerspruch gem. § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz NRW gegen die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. G 54 „Gewerbegebiet Noithausen“ der Stadt Grevenbroich. Der Beirat schlägt vor, die Kompensationsflächen im Bereich der denkbaren Straßentrasse nicht als Wald, sondern als Offenland-Biotope in Form von Hochstauden- und Wiesenbereichen mit Gebüschinseln anzulegen.

 


Protokoll:

Herr Müller, Stadt Grevenbroich, erläuterte auf der Grundlage einer Präsentation die seit der letzten Sitzung des Beirates überarbeitete Planung für den Bebauungsplan. Er stellte hierbei die rechtsgültige Fassung des alten Bebauungsplanes sowie die Neuplanungen aus Februar und Mai 2013 unter Berücksichtigung der neuen überbaubaren Flächen und der denkbaren Trasse einer möglichen Ortsumgehung Noithausen vor. Herr Müller erläuterte auch die vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen in Form von Aufforstungen unter Reduzierung der gewerblichen Bauflächen.

 

Die Präsentation ist als Anlage abgedruckt.

 

Beiratsmitglied Meyer-Ricks sah in der Kompensationsplanung einen Widerspruch zu der Straßenplanung nach dem Flächennutzungsplan. In diese Waldflächen müsse wieder eingegriffen werden, wenn die Straße eines Tages realisiert werde.

 

Herr Müller wies auf die derzeit noch nicht überschaubare zeitliche Komponente der Straßenplanung des Rhein-Kreises Neuss hin.

 

Beiratsmitglied Bolz sah die überarbeitete Planung grundsätzlich als zustimmungsfähig an, da die Vorstellungen des Beirates aus der letzten Sitzung im Wesentlichen erfüllt seien, schlug aber vor, die Kompensationsflächen im Bereich der zukünftigen Straßentrassen als Offenlandbiotope anzulegen. Diese könnten je nach Gestaltung einen noch höheren ökologischen Wert als Waldflächen besitzen, seien Mangelbiotope und im Fall der Realisierung der Straßen mit geringeren Eingriffen verbunden.

 

Der Vorsitzende unterstützte diesen Vorschlag, dies insbesondere unter dem Gesichtspunkt des hohen ökologischen Wertes der Offenlandbiotope und der erleichterten Möglichkeit zu deren Räumung beim späteren Bau der Straße.

 

Auf die Fragen der Beiratsmitglieder Arndt und Schütz nach dem Stand der Straßenplanung antwortete Herr Müller, dass es sich hier um eine Kreisstraße handele. Eine denkbare Trasse sei im Flächennutzungsplan dargestellt. Der Planungsstand im straßenrechtlichen Verfahren sei seines Wissens praktisch bei Null. Es sei lediglich anerkannt, dass hier ein Bedarf bestehe. Die vielfältigen, noch zu klärenden Fragen der Detailplanung und z. B. der Kreuzung der Bahnstrecke seien noch völlig offen. Durch eine solche Straße sei in nicht unerheblichem Maß Natur und Landschaft betroffen, so dass erhebliche Kompensationsmaßnahmen zu leisten seien. Der dann erforderliche Ersatz der hier im Bebauungsplan vorgesehenen Kompensationsflächen sei dann Teil der Gesamtplanung.

 

Beiratsmitglied Otten regte an, unter Berücksichtigung der zukünftigen Planungen konkrete Kompensationsmaßnahmen vorzuschlagen, die auch umgesetzt würden.

 

Der Vorsitzende erläuterte, dass dies derzeit noch nicht möglich sei, da die Details der Fachplanungen ja noch nicht bekannt seien. Man könne heute nur mit Bezug zum Bebauungsplan die hier erforderlichen Kompensationsmaßnahmen vorschlagen. Im Bereich der möglichen Straßentrasse seien dies hochwertige Offenlandflächen, die einen besonderen Wert z. B. für Insekten wie Schmetterlinge und Hummeln besäßen. Diese Biotope, die durch die intensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung, auch durch den Anbau so genannter nachwachsender Rohstoffe, verloren gegangen seien, seien heute Mangelware.

 

Beiratsmitglied Bolz wies darauf hin, dass unter Berücksichtigung der verschiedenen Leitungen in großen Bereichen ohnehin keine Aufforstungen mit hoch wachsenden Bäumen möglich seien.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.