Beschluss:

JhA/20131610/Ö4.4

 

In der XVI Wahlperiode werden gefördert:

 

  1. Gefördert werden Neu-, Um- und Anbau sowie Ersatzbau, der Erwerb eines Gebäudes und die Anschaffung einer Ersteinrichtung für Kindertageseinrichtungen im Einzugsbereich des Kreisjugendamtes.
  2. Voraussetzungen für eine Förderung sind die Feststellung des Bedarfs im Rahmen der Jugendhilfeplanung und eine Betriebskostenförderung nach dem Kinderbildungsgesetz des Landes NRW
  3. Die Förderung des Jugendamtes beträgt 50 % der anerkennungsfähigen Kosten.
  4. Der Träger darf zum Aufbringen seines Eigenanteils seine Rücklagen für die Tageseinrichtung einsetzen. Übersteigt die Rücklage den Eigenanteil, so ist diese vorrangig einzusetzen.
  5. Eine Förderung neben einer Investitionsförderung zum U3-Ausbau durch das Land gem. RdErl. Vom 09.05.2008 ist möglich, wenn die anerkennungsfähigen Kosten die zuwendungsfähigen Ausgaben aus der Landesförderung übersteigen. Der Träger ist verpflichtet die höchstmögliche Förderung beim Land zu beantragen und den vorgegebenen Eigenanteil aufzubringen. Die übersteigenden Kosten werden nach Maßgabe dieses Beschlusses gefördert.
  6. Die Zweckbindung bei Baumaßnahmen beträgt 30 Jahre und bei Ersteinrichtungen 10 Jahre.
  7. Nicht förderfähig sind der Erwerb von Gründstücken und die öffentliche Erschließung.
  8. Voraussetzung für die Förderung ist ein Antrag des Trägers vor Beginn der Baumaßnahme. Folgende Unterlagen sind einzureichen: Beschreibung und Konzeption des Vorhabens, Planungsunterlagen, Grundrisspläne, Kosten- und Finanzierungsplan.
  9. Bei der Vergabe von Aufträgen sind die VOB und VOL zu beachten.
  10. Der Träger hat spätestens 3 Monate nach Fertigstellung der Maßnahme einen Verwendungsnachweis und auf Verlangen alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen.

 


Protokoll:

Herr Berheide betonte die Notwendigkeit der Fortführung der Investitionskostenförderung für Kindertageseinrichtungen. Zwar sei im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes zum 01.08.2013 eine Versorgungsquote von 35 % erreicht worden und man habe damit die Vorgaben des Landes übertroffen, aber der Bedarf ist zukünftig steigend. Wie dem Bedarfsplan vom 16.02.2013 zu entnehmen ist, so Berheide, werden auch in der XVI. Wahlperiode weiterhin Plätze für Kinder unter und über 3 Jahren benötigt. Weitere Baumaßnahmen seien deshalb zwingend notwendig.

 

Es gab hierzu keine weiteren Wortmeldungen.

 

Der Kreisjugendhilfeausschuss beschließt einstimmig: