Protokoll:

Frau Bouillon arbeitet bei Amprion in der Unternehmenskommunikation und ist dort Sprecherin des Projektes „Ultranet“. Aufgabe des Projektes ist der überregionale Netzausbau. Durch diesen Netzausbau sollen primär die Windenergie aus dem Norden mit der Sonnenenergie und den alpinen Wasserkraftspeichern aus dem Süden verbunden werden. Frau Bouillon stellt die gesetzlichen Rahmenbedingungen vor, verweist insbesondere auf das Bundesbedarfsplangesetz, welches im Juli 2013 in Kraft getreten sei. In diesem Gesetz seien 36 bundesweite Vorhaben festgelegt. Beim Projekt „Ultranet“ handle es sich um das Vorhaben Nr.2. Frau Bouillon verweist auf einen Kriterienkatalog mit Ausschluss- und Abwägungskriterien. Sie fügt hinzu, dass am 4.12.2013 ein Workshop stattfinden werde, speziell für die von der Standortsuche betroffenen Landkreise und Kommunen. Dort sollen insbesondere die Abwägungskriterien aus dem Kriterienkatalog bewertet und gewichtet werden. Frau Bouillon betont, dass erst nach Auswertung der Ergebnisse potentielle Standorte gesucht werden.

 

Herr Mikschaitis, der als Diplom-Ingenieur für Amprion im Bereich der Anlagentechnik arbeitet, informiert über den Kriterienkatalog, der sich aus insgesamt 4 Ausschluss- und 9 Abwägungskriterien zusammensetzt. Herr Mikschaitis stellt heraus, dass bei den 4 Ausschlusskriterien sämtliche Kriterien ohne Wenn und Aber erfüllt sein müssen.

 

  1. Die zusammenhängend nutzbare Fläche besitzt einen Zuschnitt von 370 x 260 Metern.
  2. Bei dem Standort handelt es sich nicht um eine mit Wohnbebauung besiedelte Fläche.
  3. Die Standortfläche liegt nicht in einem rechtlich streng geschützten Gebiet.
  4. Die Standortfläche ist mit den Zielen der Raumordnung vereinbar.

Für das Ausscheiden eines potentiellen Standortes reiche es aus, wenn bereits ein einziges Ausschlusskriterium nicht erfüllt werde.

 

Herr Mikschaitis stellt anschließend die 9 Abwägungskriterien vor.

 

  1. Der Konverterstandort liegt in angemessenem Abstand insbesondere zu Wohngebäuden, Freizeitgebieten, öffentlich genutzten Gebieten und Gebäuden.
  2. Die Standortfläche unterliegt keiner Einschränkung aufgrund vorhandener Nutzungen.
  3. Die Standortfläche berücksichtigt die Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung.
  4. Die Standortfläche steht möglichst nicht im Konflikt mit Schutzgebieten oder Schutzobjekten.
  5. Der Standort liegt möglichst nah an bestehenden oder rechtlich verbindlich geplanten 380-kV-Höchstspannungsfreileitungen.
  6. Für den Anschluss an den Netzverknüpfungspunkt müssen in der bestehenden Trasse möglichst wenige Masten umgebaut werden.
  7. Der Standort liegt möglichst in der Nähe von anderer linienhafter Infrastruktur.
  8. Der Standort liegt möglichst in einem Gewerbe- oder Industriegebiet oder auf einer Fläche zur Energieversorgung oder grenzt an diese an.
  9. Der Standort liegt möglichst nah am Verkehrsnetz.

Herr Mikschaitis betont, dass mit diesen Abwägungskriterien zusätzliche Standorteigenschaften verglichen werden sollen. Für jedes Kriterium werde eine Rangfolge erstellt. Geeignete Standorte können damit als „besser“ oder „schlechter“ bewertet werden.

 

(Der Vortrag ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.)

 

Herr Wappenschmidt erkundigt sich zum Suchraum, in dem die Kriterien abgeprüft werden sollen. Frau Bouillon sagt, dass der Konverter nicht zwingend direkt neben einem Netzverknüpfungspunkt installiert werden müsse. Sie informiert, dass Amprion den Suchraum auf bis zu 20 km Entfernung vom Netzverknüpfungspunkt festgelegt habe. Das sei auch der Bereich, aus dem die Landkreise und Kommunen zum Workshop am 4. Dezember 2013 eingeladen worden seien.

 

Frau Hugo-Wissemannn erkundigt sich, ob zusätzlich die Politik eingeladen werde. Frau Bouillon führt aus, dass nur die 3 Landkreise und die 20 Kommunen aus dem Suchraum eingeladen worden seien. Damit auf dem Workshop effizient diskutiert und gearbeitet werden könne, habe man die Teilnehmerzahl auf 3 Personen pro Kommune bzw. Landkreis beschränken müssen. Frau Hugo-Wissemannn fragt, ob solche Konverter auch direkt unterhalb von Starkstromleitungen gebaut werden können. Herr Mikschaitis informiert, dass dies aus technischen Gründen nicht möglich sei. Auf Frage von Frau Hugo-Wissemannn zum Thema Abstand zur Wohnbebauung betont Herr Mikschaitis: „Je weiter weg, desto besser“.

 

Herr Markert und Herr Dorok kritisieren den geplanten überregionalen Netzausbau und sprechen sich für mehr dezentrale Energiegewinnung aus. Frau Bouillon erinnert diesbezüglich an die gesetzliche Verpflichtung für einen Netzausbau. Herr Mikschaitis ergänzt, dass der geplante überregionale Netzausbau nötig sei, damit auch zukünftig in ganz Deutschland Strom in ausreichenden Mengen zur Verfügung stehe, insbesondere an den Tagen, wo weder die Sonne scheine noch Windkraft zur Verfügung stehe.

 

Herr Markert wünscht, dass zum nächsten Planungs- und Umweltausschuss vom Konverterbau potentiell betroffene Bürger aus Meerbusch-Osterath eingeladen werden, damit diese im Ausschuss ihre Sicht der Dinge darlegen können. Vorsitzender Herr Boestfleisch antwortet, dass dieses keine Problem darstelle und erinnert an die 9. Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses, wo beim Tagesordnungspunkt „Planfeststellungsverfahren für den Neubau der 380 kV Höchstspannungsfreileitung“ ebenfalls Vertreter von Bürgerinitiativen eingeladen worden seien.

 

Herr Welter bemerkt, dass der Konverterstandort direkt am Netzverknüpfungspunkt Osterath höchstwahrscheinlich bereits feststehe, alleine schon aus wirtschaftlichen Gründen. Frau Bouillon antwortet, dass kürzere Leitungen selbstverständlich geringere Kosten verursachen und fügt hinzu, dass natürlich auch die Rauminanspruchnahme mit größerer Strecke zunehme. Trotzdem nehme Amprion die alternative Standortsuche sehr ernst. Vorsitzender Herr Boestfleisch fragt, ob auch andere Abspann- und Umspannwerke im Kreisgebiet als Netzverknüpfungspunkte und folglich als Konverterstandorte in Frage kämen. Frau Bouillon verneint dies, da der Netzverknüpfungspunkt Osterath gesetzlich fixiert worden sei. Vorsitzender Herr Boestfleisch erkundigt sich zur Gewichtung der verschiedenen Kriterien. Herr Mikschaitis antwortet, dass auf dem Workshop am 4. Dezember auch geklärt werden solle, welche Kriterien für die Kommunen besonders wichtig seien.

 

Herr Popien fragt, warum Osterath zum Netzverknüpfungspunkt geworden sei. Herr Traut erkundigt sich, warum überhaupt ein Konverter im hiesigen Gebiet gebaut werden müsse. Seines Erachtens sei ein Konverter im Norden und einer im Süden ausreichend. Herr Mikschaitis betont, dass auch in Gebieten Konverter benötigt würden, wo sehr viel Energie erzeugt, eingespeist oder verbraucht werde. Auf Anfrage von Frau Hugo-Wissemannn zur Genehmigungslage einer Konverteranlage informiert Frau Bouillon, dass ein Planfeststellungsverfahren mit üblicher Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger eingeleitet werde. Herr Dorok erkundigt sich zu den Kosten einer Konverteranlage. Frau Bouillon antwortet, dass es sich um einen 3-stelligen Millionenbetrag handele. Herr Dorfer fragt, ob ein Konverter auch unterirdisch gebaut werden könne. Frau Bouillon antwortet, dass dies technisch wahrscheinlich möglich, ihres Wissens aber bis dato noch nie ein Konverter in einer solchen Größenordnung unterirdisch gebaut worden sei. Herr Dorfer erkundigt sich, ob der Kreis auf Basis des Kriterienkatalogs nicht selber eine Standortsuche vornehmen könne. Herr Wappenschmidt äußert, dass es nicht Aufgabe der Verwaltung sein könne, sich auf Standortsuche zu begeben, zumal ja auch die Kreise Viersen und Rhein-Erft betroffen seien. Herr Temburg betont, dass die Verwaltung selbstverständlich am Workshop teilnehmen und sich dort auch fachlich einbringen werde. Man wolle dann die Ergebnisse prüfen und ggfs. eigene Vorschläge machen.

 

Herr Werhahn, Herr Markert, Vorsitzender Herr Boestfleisch und Frau Hugo-Wissemannn bekräftigen, dass die Politik eng beteiligt werden müsse.

 

Vorsitzender Herr Boestfleisch fasst die Ergebnisse der Diskussion in einem Beschlussvorschlag zusammen:

 

Über die Ergebnisse des Workshops am 4. Dezember wird die Verwaltung berichten, damit in der nächsten Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses ein abschließendes Votum abgegeben werden kann.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig