Beschluss:

1.  Der Kreistag beschließt § 4 Abs. 1 der Betriebssatzung für die Seniorenhäuser des Rhein-Kreises Neuss wie folgt neu zu fassen:Der Betriebsausschuss für die Seniorenhäuser des Rhein-Kreises Neuss besteht aus 9 Mitgliedern.“

2.  Die Änderung tritt zum 01.08.2014 in Kraft

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig