Betreff
Digitalisierung an den öffentlichen Musikschulen in NRW - Digitalisierungsoffensive der Landesregierung im Rahmen des Corona-Kulturstärkungsfonds
Vorlage
40/0826/XVII/2021
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kulturausschuss begrüßt die Teilnahme an der Digitalisierungsoffensive der Landesregierung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Die nordrhein-westfälische Landesregierung startete im September 2021 eine Digitalisierungsoffensive im Rahmen des Corona-Kulturstärkungsfonds mit dem Ziel, an den öffentlichen Musikschulen eine digitale Infrastruktur aufzubauen. Die Einrichtungen sollen so befähigt werden, ihre musizier- und tanzpädagogische Arbeit im Zuge des digitalen Wandels weiterzuentwickeln. Die Förderung umfasst folgende Schwerpunkte:

Mobiles und raumgebundenes digitales Arbeiten

Die Förderung umfasst zwei Gruppen digitaler Geräte, die teilweise in Paketen zusammengefasst sind und Zubehör miteinschließen: Für das mobile Arbeiten können unterschiedlich ausgestattete Tablets, USB-Mikrofone und Bluetooth-Boxen beantragt werden; um digitale Raumsituationen auszugestalten, umfasst die Förderung Smartboards, Laptops, Set-Top-Boxen und Videostudios inklusive Zubehör, die zu vielfältigen, digitalen Setups kombiniert werden können.

Stetige Fortbildung und Wissensgemeinschaften

Die Digitalisierung schreitet beständig und mit hohem Tempo weiter fort. Dies verlangt von Musikschulen Innovation und stetigen Kompetenzerwerb. Somit wird die Erneuerung und nicht die Konservierung von Wissen zentrale Bedeutung haben. Das Bilden von Wissensgemeinschaften und eine Struktur zur Weitergabe, Verteilung und Entwicklung dieses Wissens ist der Schlüssel dazu, dass auch öffentliche Musikschulen der gesellschaftlichen Norm des lebenslangen Lernens gerecht werden. Weiterbildung im digitalen Kontext muss Forschung und Vermittlung vereinen und Wissen dynamisch halten.

Dazu sind folgende Maßnahmen geplant:

·         Aufbau einer technischen Infrastruktur als Basis für die Entwicklung und Realisierung digitaler Bildungsangebote

·         Weiterbildung und Schulung von ausgewählten Lehrkräften der beteiligten Musikschulen als “Projektagenten”

·         Entwicklung und Durchführung von grundlegenden Fortbildungsangeboten für alle Musikschullehrkräfte

·         Aufbau einer (Online-)Kommunikationsstruktur zur Unterstützung der Wissensentwicklung in einer spezialisierten Wissensgemeinschaft zum Thema Musikschulunterricht mit digitalen Musiktechnologien

·         Einrichtung von Gesprächsrunden zur Entwicklung von Maßnahmen zur nachhaltigen Nutzung der angeschafften Geräte und zur Verstetigung technologievermittelter Bildungsangebote an den Musikschulen

Die maximale Fördersumme ergibt sich aus der Größe und der Anzahl der Lehrkräfte einer Musikschule. Die Förderung kann bis zum 15.10.2021 beantragt und in 2021 und/oder in 2022 in Anspruch genommen werden. Die Musikschule verpflichtet sich mit Antragstellung, eine Lehrkraft zu benennen, die wiederum verpflichtet ist, an den kostenfreien Fortbildungen des LVdM NRW sowie den ergänzenden Angeboten zum Wissenstransfer teilzunehmen.

Für die Musikschule Rhein-Kreis Neuss beträgt die maximale Fördersumme 49.500 €, der Eigenanteil beträgt 20 %. Der Rhein-Kreis Neuss beabsichtigt, die Förderung anteilsmäßig in 2021 und 2022 in Anspruch zu nehmen. Der Eigenanteil des Kreises wird aus den Haushaltsmitteln der Musikschule in 2021 und 2022 bestritten.