Beschlussvorschlag:
Der Kulturausschuss begrüßt die Teilnahme an der Digitalisierungsoffensive der Landesregierung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die
nordrhein-westfälische Landesregierung startete im September 2021 eine
Digitalisierungsoffensive im Rahmen des Corona-Kulturstärkungsfonds mit dem
Ziel, an den öffentlichen Musikschulen eine digitale Infrastruktur aufzubauen.
Die Einrichtungen sollen so befähigt werden, ihre musizier- und
tanzpädagogische Arbeit im Zuge des digitalen Wandels weiterzuentwickeln. Die
Förderung umfasst folgende Schwerpunkte:
Mobiles und raumgebundenes digitales
Arbeiten
Die Förderung
umfasst zwei Gruppen digitaler Geräte, die teilweise in Paketen zusammengefasst
sind und Zubehör miteinschließen: Für das mobile Arbeiten können
unterschiedlich ausgestattete Tablets, USB-Mikrofone und Bluetooth-Boxen
beantragt werden; um digitale Raumsituationen auszugestalten, umfasst die
Förderung Smartboards, Laptops, Set-Top-Boxen und Videostudios inklusive
Zubehör, die zu vielfältigen, digitalen Setups kombiniert werden können.
Stetige Fortbildung und
Wissensgemeinschaften
Die
Digitalisierung schreitet beständig und mit hohem Tempo weiter fort. Dies
verlangt von Musikschulen Innovation und stetigen Kompetenzerwerb. Somit wird
die Erneuerung und nicht die Konservierung von Wissen zentrale Bedeutung haben.
Das Bilden von Wissensgemeinschaften und eine Struktur zur Weitergabe,
Verteilung und Entwicklung dieses Wissens ist der Schlüssel dazu, dass auch
öffentliche Musikschulen der gesellschaftlichen Norm des lebenslangen Lernens
gerecht werden. Weiterbildung im digitalen Kontext muss Forschung und
Vermittlung vereinen und Wissen dynamisch halten.
Dazu sind folgende
Maßnahmen geplant:
·
Aufbau
einer technischen Infrastruktur als Basis für die Entwicklung und Realisierung
digitaler Bildungsangebote
·
Weiterbildung
und Schulung von ausgewählten Lehrkräften der beteiligten Musikschulen als
“Projektagenten”
·
Entwicklung
und Durchführung von grundlegenden Fortbildungsangeboten für alle
Musikschullehrkräfte
·
Aufbau
einer (Online-)Kommunikationsstruktur zur Unterstützung der Wissensentwicklung
in einer spezialisierten Wissensgemeinschaft zum Thema Musikschulunterricht mit
digitalen Musiktechnologien
·
Einrichtung
von Gesprächsrunden zur Entwicklung von Maßnahmen zur nachhaltigen Nutzung der
angeschafften Geräte und zur Verstetigung technologievermittelter
Bildungsangebote an den Musikschulen
Die maximale
Fördersumme ergibt sich aus der Größe und der Anzahl der Lehrkräfte einer
Musikschule. Die Förderung kann bis zum 15.10.2021 beantragt und in 2021
und/oder in 2022 in Anspruch genommen werden. Die Musikschule verpflichtet sich
mit Antragstellung, eine Lehrkraft zu benennen, die wiederum verpflichtet ist, an
den kostenfreien Fortbildungen des LVdM NRW sowie den ergänzenden Angeboten zum
Wissenstransfer teilzunehmen.
Für die
Musikschule Rhein-Kreis Neuss beträgt die maximale Fördersumme 49.500 €, der
Eigenanteil beträgt 20 %. Der Rhein-Kreis Neuss beabsichtigt, die Förderung anteilsmäßig
in 2021 und 2022 in Anspruch zu nehmen. Der Eigenanteil des Kreises wird aus
den Haushaltsmitteln der Musikschule in 2021 und 2022 bestritten.