Sachverhalt:
Zuletzt wurde in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für
Strukturwandel und Arbeit sowie des Planungs-, Klimaschutz- und
Umweltausschusses am 16.09.2021 berichtet.
Danach hat sich der Sachstand wie folgt entwickelt:
Kappung der Grundwasserspitzen
in Korschenbroich
Seit dem 16.09.2021 wurden die Einschaltwerte an keiner für die Kappungsmaßnahmen maßgeblichen Steuerungsgrundwassermessstelle erreicht, so dass eine „Kappung von Grundwasserspitzen“ nicht erforderlich war.
Fortführung der
Grundwasserkappungsmaßnahmen
Die untere Wasserbehörde beabsichtigt, die für die Fortführung der
Kappungsmaßnahmen erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis bis zum 31.12.2031
zu erteilen. Derzeit findet ein Abstimmungsverfahren mit dem Erftverband statt.
Kappung der
Grundwasserspitzen in Dormagen-Gohr
Der Sachstand zu den geplanten Maßnahmen in Gohr ist unverändert.
Nordkanal
Der Sachstand ist seit dem 16.09.2021 unverändert.