Betreff
Entwicklung im Bereich des Elterngeldes (Stand der Zahlen: 31.12.2021)
Vorlage
51/1091/XVII/2022
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

 

Der Beratungsaufwand ist in der Elterngeldstelle weiterhin sehr groß. Aufgrund der Corona Pandemie finden die persönlichen Beratungsgespräche seit März 2020 fast ausschließlich telefonisch und per e-Mail statt. Am 01.09.2021 wurde als neues Angebot das Virtuelle Bürgerbüro vom Rhein-Kreis Neuss für verschiedene Fachbereiche als Pilotprojekt eingeführt. Das Jugendamt nimmt mit der Elterngeldstelle daran teil. Weitere Fachbereiche sollen folgen. Zunächst wurde dieses Angebot sehr verhalten von den Antragstellern angenommen, aber mittlerweile sind die verfügbaren Termine in den Öffnungszeiten fast immer ausgebucht. Die normale telefonische Beratung während der Sprechzeiten findet natürlich auch weiterhin statt.

               
Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurden vom 01. März 2020 bis zum 31.12.2021 Sonderregelungen im Bundeselterngeldgesetz erlassen.
Im Wesentlichen handelte es sich hier um
-die Verschiebung des Elterngeldbezuges durch Eltern mit systemrelevanten Berufen
-keine Minderung des Elterngeldes bei Einkommensersatzleistungen, insbesondere Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I und Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz
Ob diese Sonderregelungen noch einmal verlängert werden, kann zur Zeit noch nicht gesagt werden.


Zum 01.09.2021 sind folgende gesetzliche Neuerungen in Kraft getreten:
-Eltern von Frühchen erhalten länger Elterngeld, bis zu 4 Monate
-Grenze für Spitzenverdiener, die keinen Anspruch auf Elterngeld haben, wurde von 500.000 auf 300.000 € für Paare gesenkt
-Umfang der erlaubten Teilzeit-Tätigkeit während des Elterngeldbezuges wurde von 30 auf 32 Wochenstunden erhöht
-flexiblere Handhabung bei den Partnerschaftsbonusmonaten, wenn beide Eltern in Teilzeit arbeiten
-geänderte Anrechnung von geringen selbständigen Nebeneinkünften


Bis zum 31.12.2021 sind 5960 Anträge auf Elterngeld gestellt worden (Vorjahr: 5.713 Anträge). Die Zahl der Väter, die Elternzeit – und damit auch Elterngeld- in Anspruch nehmen, ist deutlich gestiegen.
Der Anteil der Väter, die Elterngeld beziehen, ist von 24,65 % in 2020 auf 28.87 % in 2021 gestiegen.

Hinsichtlich der Aufteilung der entschiedenen Anträge auf die Städte und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.

Die Widerspruchsquote liegt zurzeit bei 2,15 % (Vorjahr 3,07 %). In 2021 sind 3 Klagen erhoben worden.

In 2021 wurden 41.507.427,60 € (Bundesmittel) ausgezahlt. Dies ist eine Erhöhung der Ausgaben um 2.555.231,54 €.

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt zurzeit bei 24,66 Kalendertagen (Landesdurchschnitt: 43,55 Kalendertage)