Sachverhalt:
Gemäß § 41 Abs. 5, 6 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) können zu Mitgliedern der Ausschüsse neben Kreistagsmitgliedern auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger der kreisangehörigen Gemeinden bestellt werden.
Diese sind bei Sitzungsteilnahme – soweit noch nicht in vorangegangenen anderen Fachausschüssen des Kreistages geschehen – gemäß § 8 Abs. 4 der Hauptsatzung des Rhein-Kreises Neuss vom Ausschussvorsitzenden zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.
Folgende Verpflichtungsformel, zu der die Mitglieder des Mobilitätsausschusses durch Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis bekunden, wird empfohlen:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und
Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze
beachten und meine Pflichten zum Wohle des Kreises erfüllen werde. (So wahr mir
Gott helfe.).“
Hinweis:
Anschließend ist die
Verpflichtungsformel von den verpflichteten sachkundigen Personen jeweils
namentlich zu unterzeichnen.