Betreff
Investitionen und Planungen im Bereich der WSAA-Wertstoffsortier- und Abfallbehandlungsanlage am Entsorgungsstandort Neuss-Grefrath
Vorlage
68/1425/XVII/2022
Aktenzeichen
68.2-08/01
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Zur Sitzung des Planungs-, Klimaschutz- und Umweltausschuss am 17.02.2022 berichtete die Verwaltung über die erforderlichen Investitionen im Bereich der WSAA sowie über die Notwendigkeit, das derzeitige Behandlungskonzept für die Restabfälle des Kreises zu überdenken (Vorlage 68/1108/XVII/2022). Zu diesem Thema lag zur Sitzung am 17.02.2022 auch ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CDU, FDP und UWG/Freie Wähler-Zentrum vor.

Da die WSAA-MBA umfangreich instandgesetzt und erneuert werden muss, ist der Zeitpunkt gekommen, um über das zukünftige Behandlungskonzept zu entscheiden. Die mechanisch-biologische Restabfallbehandlung war in der Vergangenheit modern und richtungsweisend, sie muss aber anhand der heutigen und zukünftigen Anforderungen überprüft und ggfs. angepasst werden. Die Abfallzusammensetzung hat sich in den vergangenen Jahrzehnten durch eine intensivere Abfalltrennung verändert und es sind auch neue Kriterien – Stichwort Klimaschutz – hinzugetreten.

Die Verwaltung schlug vor, durch eine Ausschreibung einen geeigneten Fachplaner zu ermitteln, der nachfolgend in Zusammenarbeit mit der Verwaltung und dem Planungs- Klimaschutz- und Umweltausschuss das zukünftige Behandlungskonzept entwickelt (Phase I) und, sofern das Konzept Zustimmung findet, anschließend den Um- oder Neubau der WSAA als verantwortlicher Planer begleitet (Phase II). Diesem Vorschlag stimmte der Ausschuss zu.

Wegen der komplexen Sachverhalte und der voraussichtlichen Planungskosten wurde als Ausschreibungsverfahren ein EU-weites Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gewählt. Aufgrund der Dringlichkeit und der effektiven Verfahrensabwicklung wurden Phase I und II gestaffelt in einem Vergabeverfahren zusammengefasst.

 

Zum Sachstand kann berichtet werden, dass der Teilnahmewettbewerb inzwischen abgeschlossen ist und die Teilnehmer feststehen. Derzeit werden vertiefte Vergabeunterlagen erarbeitet und den Teilnehmern zugeleitet mit der Aufforderung, ein indikatives Erstangebot abzugeben. Anschließend erfolgen die Verhandlungsgespräche zwischen Verwaltung und Bietern. Danach werden in der abschließenden Verfahrensstufe des Ausschreibungsverfahrens die endgültigen Angebote angefordert und bewertet. Die endgültigen Angebote umfassen den Variantenvergleich und einen Vorschlag für das zukünftige Behandlungskonzept. Voraussichtlich im Herbst wird dem Ausschuss der Vergabevorschlag für Phase I des Planungsauftrags auf der Basis der eingegangenen endgültigen Angebote vorgelegt werden.

Nach der Vorlage und der Diskussion des Behandlungskonzeptes entscheidet der Ausschuss über eine Empfehlung zu dessen Umsetzung (Phase II).