Beschlussempfehlung:
In den Deutsch-Polnischen
Ausschuss werden für den Rhein-Kreis Neuss gewählt (keine
Stellvertreter/innen):
- Landrat Hans-Jürgen
Petrauschke (als „geborenes Mitglied“ des Kreistags gemäß § 25 Abs. 2 KrO
NRW)
- Stellv. Landrätin und Vorsitzende
Partnerschaftskomitee Europäische Nachbarn Angela Stein-Ulrich
In den AK JUMA werden für den
Rhein-Kreis Neuss gewählt (keine Stellvertreter/innen):
- ____________________________________
- ____________________________________
Sachverhalt:
Der
Rhein-Kreis Neuss ist Mitglied in der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden
und Regionen Europas (RGRE), einem eingetragenen Verein mit Sitz in Köln. Die
Deutsche Sektion des RGRE unterstützt die Bildung eines bürgernahen, starken
und handlungsfähigen Europas. Zu ihren Aufgaben gehört u. a. die Beratung und
Information seiner Mitglieder in kommunalrelevanten Fragen der Europäischen
Union und des Europarates und die Vertretung deutscher kommunaler Interessen im
europäischen Einigungsprozess. Der Rhein-Kreis Neuss ist in dem AK
EU-/Förderreferenten (für Verwaltungsmitarbeiter/innen) regelmäßig vertreten.
Mit
Schreiben vom 22.09.2021 teilte der RGRE, Deutsche Sektion, mit, dass für die
Jahre 2021 bis 2024 die Mitglieder für den Deutsch-Polnischen, den
Deutsch-Französischen und den Ausschuss für kommunale
Entwicklungszusammenarbeit sowie den Arbeitskreis „Junge und lokale
Mandatsträger/innen“ (AK JUMA) neu bestimmt werden müssen.
Der
Deutsch-Polnische Ausschuss (bisheriges Mitglied: Landrat
Petrauschke) und der Deutsch-Französische
Ausschuss setzen sich aus Kommunalpolitiker/innen aus den jeweils beiden
Ländern zusammen und treffen sich abwechselnd in Deutschland und Polen bzw.
Frankreich. Der AK JUMA wurde im Mai
2019 eingerichtet, hier treffen sich junge lokale und regionale
Mandatsträger/innen (bis max. 40 Jahre)
zum Erfahrungsaustausch zu kommunalrelevanten EU-Themen.
In
die Ausschüsse und den AK JUMA können bis
zu 2 Kommunalpolitiker/in der Mitgliedskommune (keine Verwaltungsfachleute)
des RGRE gewählt werden; benennt eine
Kommune zwei Kommunalpolitiker/innen für einen Ausschuss gibt es keine
Stellvertreter/innen, wird nur ein Mandat besetzt, muss ein/e Stellvertreter/in
benannt werden.
Das Mandat beträgt drei Jahre,
die entstehenden Kosten für Reise und Verpflegung werden vom Rhein-Kreis Neuss
(Haushaltsstelle Europabüro) übernommen.
Für den Rhein-Kreis Neuss soll der Deutsch-Polnische Ausschuss 2 Personen besetzt werden. Für die Besetzung des AK JUMA wurden die Kreistagsfraktionen angeschrieben und gebeten junge Abgeordnete ihrer Fraktion für eine Wahl durch den Kreistag benennen.