Betreff
Beschluss zur Besetzung von Ausschüssen des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)
Vorlage
ZS5/1463/XVII/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

In den Deutsch-Polnischen Ausschuss werden für den Rhein-Kreis Neuss gewählt (keine Stellvertreter/innen):

  1. Landrat Hans-Jürgen Petrauschke (als „geborenes Mitglied“ des Kreistags gemäß § 25 Abs. 2 KrO NRW)
  2. Stellv. Landrätin und Vorsitzende Partnerschaftskomitee Europäische Nachbarn Angela Stein-Ulrich

 

In den AK JUMA werden für den Rhein-Kreis Neuss gewählt (keine Stellvertreter/innen):

  1. ____________________________________
  2. ____________________________________

 


Sachverhalt:

 

Der Rhein-Kreis Neuss ist Mitglied in der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE), einem eingetragenen Verein mit Sitz in Köln. Die Deutsche Sektion des RGRE unterstützt die Bildung eines bürgernahen, starken und handlungsfähigen Europas. Zu ihren Aufgaben gehört u. a. die Beratung und Information seiner Mitglieder in kommunalrelevanten Fragen der Europäischen Union und des Europarates und die Vertretung deutscher kommunaler Interessen im europäischen Einigungsprozess. Der Rhein-Kreis Neuss ist in dem AK EU-/Förderreferenten (für Verwaltungsmitarbeiter/innen) regelmäßig vertreten.

 

Mit Schreiben vom 22.09.2021 teilte der RGRE, Deutsche Sektion, mit, dass für die Jahre 2021 bis 2024 die Mitglieder für den Deutsch-Polnischen, den Deutsch-Französischen und den Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit sowie den Arbeitskreis „Junge und lokale Mandatsträger/innen“ (AK JUMA) neu bestimmt werden müssen.

 

Der Deutsch-Polnische Ausschuss (bisheriges Mitglied: Landrat Petrauschke) und der Deutsch-Französische Ausschuss setzen sich aus Kommunalpolitiker/innen aus den jeweils beiden Ländern zusammen und treffen sich abwechselnd in Deutschland und Polen bzw. Frankreich. Der AK JUMA wurde im Mai 2019 eingerichtet, hier treffen sich junge lokale und regionale Mandatsträger/innen (bis max. 40 Jahre) zum Erfahrungsaustausch zu kommunalrelevanten EU-Themen.

 

In die Ausschüsse und den AK JUMA können bis zu 2 Kommunalpolitiker/in der Mitgliedskommune (keine Verwaltungsfachleute) des RGRE gewählt werden; benennt eine Kommune zwei Kommunalpolitiker/innen für einen Ausschuss gibt es keine Stellvertreter/innen, wird nur ein Mandat besetzt, muss ein/e Stellvertreter/in benannt werden.

Das Mandat beträgt drei Jahre, die entstehenden Kosten für Reise und Verpflegung werden vom Rhein-Kreis Neuss (Haushaltsstelle Europabüro) übernommen.

 

Für den Rhein-Kreis Neuss soll der Deutsch-Polnische Ausschuss 2 Personen besetzt werden. Für die Besetzung des AK JUMA wurden die Kreistagsfraktionen angeschrieben und gebeten junge Abgeordnete ihrer Fraktion für eine Wahl durch den Kreistag benennen.