Beschlussvorschlag:
Aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages bestellt der Kreistag einstimmig folgende Mit-glieder bzw. stellvertretenden Mitglieder in den Aufsichtsrat der Segelflugplatzgesellschaft Grevenbroich mbH:
Lfd. Nr. |
Mitglied des Aufsichtsrates |
Stellvertretendes Mitglied |
1 |
Ltd. KRD Ingolf Graul |
Dezernent Jürgen Steinmetz |
2 |
|
|
3 |
|
|
4 |
|
|
5 |
|
|
6 |
|
|
7 |
|
|
8 |
|
|
Sachverhalt:
Der Rhein-Kreis Neuss ist mit 52,5 % an der Segelflugplatzgesellschaft Grevenbroich mbH beteiligt.
Nach § 10 des Gesellschaftsvertrages entsendet der Gesellschafter Rhein-Kreis Neuss für die Dauer von 5 Jahren insgesamt 8 Mitglieder und 8 stellvertretende Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft.
Diese werden nach § 26 Kreisordnung NW / 113 Gemeindeordnung NW vom Kreistag bestellt. Ist mehr als ein Vertreter des Kreises zu benennen, muss der Landrat oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter des Kreises dazuzählen.
Die übrigen 7 Mitglieder und 7 stellvertretenden Mitglieder werden vom Kreistag aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages einstimmig gewählt. Andernfalls wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. (§ 35 Abs. 3 KrO NW)