Betreff
Über-/und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen gemäß § 53 KrO in Verbindung mit § 83 GO NRW
Vorlage
20/1586/XVII/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag genehmigt die im ersten Verzeichnis 2022 unter a) dargestellte über- und außerplanmäßige Aufwendung und Auszahlung.

 


Sachverhalt:

Gemäß § 53 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in Verbindung mit § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und ihre Deckung gewährleistet ist. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Kämmerer, soweit der Kreistag keine andere Regelung trifft. Sind die Aufwendungen und Auszahlungen erheblich, so bedürfen sie der vorherigen Zustimmung des Kreistages; im Übrigen sind sie dem Kreistag zur Kenntnis zu bringen.

 

Gemäß der Bewirtschaftungsregeln zum Haushalt 2022 des Rhein-Kreises Neuss sind im Einzelfall folgende Beträge als unerheblich anzusehen:

 

a)    bei freiwilligen Ausgaben bis             15.000,00 EUR

b)   bei Pflichtausgaben bis                  250.000,00 EUR

 

 

Über die im Haushaltsjahr 2022 entstandene über- und außerplanmäßige Aufwendung und Auszahlung wurde für 2022 das erste Verzeichnis erstellt.

 

Es handelt sich unter a) um eine Mehraufwendung/-auszahlung, die der Genehmigung des Kreistages bedarf.