Betreff
Verbindliche Pflegebedarfsplanung - Zuschlagserteilung 2022
Vorlage
50/1617/XVII/2022
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Im Zuge der verbindlichen Pflegebedarfsplanung für das Jahr 2022 wurden mit Kreistagsbeschluss vom 15.12.2021 Bedarfe von jeweils 40 vollstationären Pflegeplätzen in Dormagen und Neuss festgestellt. Die Bedarfsdeckung wurde anschließend nach den Vorschriften des Alten- und Pflegegesetzes (APG NRW) öffentlich ausgeschrieben.

Für die Deckung des Bedarfs im Stadtgebiet Neuss hat die Diakonie Rhein-Kreis Neuss e. V. den Zuschlag erhalten. Neben den 40 zu schaffenden vollstationären Pflegeplätzen werden am Standort rund um das Fliedner-Haus in Neuss-Gnadental auch noch folgende weitere Angebote geschaffen:

 

·         10 solitäre Kurzzeitpflegeplätze

·         Ambulanter Pflegedienst

·         2 Pflege-Wohngemeinschaften mit jeweils 12 Plätzen für Menschen mit demenziellen Veränderungen

·         26 Apartments Servicewohnen

 

Den Zuschlag für die Bedarfsdeckung im Stadtgebiet Dormagen erhielt die St. Augustinus-Gruppe. Dort werden auf dem Gelände des Augustinus-Hauses neben den 40 Pflegeplätzen noch folgende weitere Angebote geschaffen:

 

·         11 solitäre Kurzzeitpflegeplätze

·         Ambulanter Pflegedienst

·         2 Pflege-Wohngemeinschaften mit jeweils 10 Plätzen

·         14 Apartments Servicewohnen

 

Die Daten für die verbindliche Bedarfsplanung 2023 werden derzeit aufbereitet, sodass die Ergebnisse im kommenden Ausschuss für Soziales und Wohnen vorgestellt werden können.