Beschlussempfehlung:
1.
Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmt der
Weiterführung der Fachstelle Frühe Hilfen sowie dem Einsatz der
Familienhebammen für den Einsatz in den Jugendamtsbezirken Grevenbroich und
Kaarst sowie Korschenbroich, Jüchen und Rommerskirchen für die Dauer von drei
Jahren zu.
2.
Die Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH erhält
einen jährlichen Zuschuss für die Fachstelle Frühe Hilfen in Höhe von 14.900,37
€ und für die Familienhebammen in Höhe von 16.183,21 €.
Sachverhalt:
Als zentraler Baustein für das Netzwerk Frühe Hilfen bietet die
Fachstelle Frühe Hilfen angehenden Eltern und Familien mit Kleinkindern bis zum
Alter von drei Jahren frühzeitige und niederschwellige Beratung und
Unterstützung an.
Entstanden ist die Fachstelle Frühe Hilfen 2010 durch eine Kooperation
der Jugendämter der Städte Kaarst und Grevenbroich sowie des Rhein-Kreis Neuss
mit der Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH in Kaarst. Gesetzliche Grundlage
für die Arbeit der Fachstelle und der Familienhebammen ist seit dem Jahr 2012
das im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes eingeführten Gesetz zur
Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG).
In die Arbeit der Fachstelle integriert sind die Familienhebammen bzw.
Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen. Sie kommen bei Familien
mit erhöhtem Unterstützungsbedarf in der Versorgung von Säuglingen und
Kleinkindern zum Einsatz.
Der jährliche Kostenanteil für das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss
beträgt für die Fachstelle Frühe Hilfen 14.900,37 € und für die
Familienhebammen 16.183,21 €.
Gefördert wird der Einsatz der Familienhebammen aus der Bundesstiftung
Frühe Hilfen mit 10.855,11 €.
Der Kreisjugendhilfeausschuss hat zuletzt in seiner Sitzung am
08.10.2019 die Weiterführung der Fachstelle Frühe Hilfen und den Einsatz der
Familienhebammen sowie die Höhe des jährlichen Zuschusses für einen Zeitraum
von drei Jahren beschlossen (JhA/20191008/Ö2.2).
Die Arbeit der Fachstelle und der Familienhebammen hat sich bewährt und
sollte fortgeführt werden.