Betreff
Fachstelle Frühen Hilfen und Familienhebammen
Vorlage
51/1743/XVII/2022
Art
Antrag

Beschlussempfehlung:

1.    Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmt der Weiterführung der Fachstelle Frühe Hilfen sowie dem Einsatz der Familienhebammen für den Einsatz in den Jugendamtsbezirken Grevenbroich und Kaarst sowie Korschenbroich, Jüchen und Rommerskirchen für die Dauer von drei Jahren zu.

2.    Die Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH erhält einen jährlichen Zuschuss für die Fachstelle Frühe Hilfen in Höhe von 14.900,37 € und für die Familienhebammen in Höhe von 16.183,21 €.

 


Sachverhalt:

 

Als zentraler Baustein für das Netzwerk Frühe Hilfen bietet die Fachstelle Frühe Hilfen angehenden Eltern und Familien mit Kleinkindern bis zum Alter von drei Jahren frühzeitige und niederschwellige Beratung und Unterstützung an.

 

Entstanden ist die Fachstelle Frühe Hilfen 2010 durch eine Kooperation der Jugendämter der Städte Kaarst und Grevenbroich sowie des Rhein-Kreis Neuss mit der Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH in Kaarst. Gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Fachstelle und der Familienhebammen ist seit dem Jahr 2012 das im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes eingeführten Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG).

 

In die Arbeit der Fachstelle integriert sind die Familienhebammen bzw. Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen. Sie kommen bei Familien mit erhöhtem Unterstützungsbedarf in der Versorgung von Säuglingen und Kleinkindern zum Einsatz.

 

Der jährliche Kostenanteil für das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss beträgt für die Fachstelle Frühe Hilfen 14.900,37 € und für die Familienhebammen 16.183,21 €.

 

Gefördert wird der Einsatz der Familienhebammen aus der Bundesstiftung Frühe Hilfen mit 10.855,11 €.

 

Der Kreisjugendhilfeausschuss hat zuletzt in seiner Sitzung am 08.10.2019 die Weiterführung der Fachstelle Frühe Hilfen und den Einsatz der Familienhebammen sowie die Höhe des jährlichen Zuschusses für einen Zeitraum von drei Jahren beschlossen (JhA/20191008/Ö2.2).

 

Die Arbeit der Fachstelle und der Familienhebammen hat sich bewährt und sollte fortgeführt werden.