Beschlussempfehlung:
Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden angewiesen, für die laufende Wahlperiode für die nachfolgend genannten Funktionen folgende Personen vorzuschlagen und zu wählen:
a) zum Verbandsvorsteher - der von der Stadt Neuss
Vorgeschlagene
b) zum Stellvertreter des - der vom Rhein-Kreis Neuss
Verbandsvorstehers Vorgeschlagene
Sachverhalt:
Nach § 9 der Zweckverbandssatzung werden der Verbandsvorsteher und dessen Stellvertreter von der Verbandsversammlung aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamten oder mit Zustimmung ihres Dienstvorgesetzten aus dem Kreis der allgemeinen Vertreter oder der leitenden Bediensteten der beiden Verbandsmitglieder Rhein-Kreis Neuss und Stadt Neuss gewählt.
Für die laufende Wahlperiode ist der Hauptverwaltungsbeamte der Stadt Neuss oder mit seiner Zustimmung sein allgemeiner Vertreter oder ein leitender Bediensteter der Stadt Neuss zum Verbandsvorsteher zu wählen.
Bei der Fusion zwischen Stadtsparkasse Neuss und Kreissparkasse Grevenbroich haben die damaligen Gewährträger „Stadt Neuss“ und „Kreis Neuss“ den Grundsatz der Parität vereinbart. Dieser Grundsatz der Parität mit der Stadt Neuss auf der einen und dem Rhein-Kreis Neuss sowie den Städten Korschenbroich und Kaarst auf der anderen Seite ist in den danach geschlossen Vereinbarungen fortgeschrieben worden
bisherige Besetzung
Verbandsvorsteher Herr Landrat Patt (Rhein-Kreis Neuss)
stv. Verbandsvorsteher Herr Bürgermeister Napp (Stadt Neuss)