Betreff
Sachstand "Wohnen für Hilfe"
Vorlage
50/1966/XVII/2022
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Mit Antrag vom 18.11.2019 hat die Kreistagsfraktion der UWG Rhein-Kreis Neuss / Aktive Bürgergemeinschaft – Die Aktive beantragt, die Verwaltung mit der Umsetzung des Konzeptes „Wohnen für Hilfe“ im Rhein-Kreis Neuss zu beauftragen. Ziel dieses Konzeptes soll es sein, dass ältere Menschen, die über umfangreichen Wohnraum verfügen, jedoch Hilfe im Alltag benötigen, jüngeren Menschen (z.B. Studenten, Auszubildenden, Alleinstehenden) preisgünstigen Wohnraum gegen Hilfe bei der Bewältigung des Alltags (z.B. Einkäufe, Begleitung bei Arztbesuchen usw. – keine Pflegeleistungen) anbieten.

 

Die im Antrag aufgeführten Beispiele München und Köln betreffen kreisfreie Großstädte mit Sitz von Universitäten. Das Konzept „Wohnen für Hilfe“ wird in allen vergleichbaren Städten in NRW angeboten, u.a. in Dortmund, Bonn, Bielefeld oder Aachen. Organisatorisch ist das Konzept in allen diesen Fällen entweder unmittelbar an die Universitäten, die AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) oder das Deutsche Studentenwerk angeknüpft.

 

In der Stadt Köln wird das Konzept seit dem Jahr 2009 durchgeführt. Zuständig für die Vermittlung ist die Kooperation zwischen dem Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln und der Universität Köln in Zusammenarbeit mit der Seniorenvertretung der Stadt Köln. Mittlerweile wurden in Köln rund 800 Wohnpartnerschaften vermittelt. In vergleichbaren Universitätsstädten wie Düsseldorf und Münster sind bei der Vermittlung Studierendenwerke und ehrenamtliche Organisationen involviert.

 

Die Thematik wurde am 04.05.2020 auf Sozialdezernentenebene mit den kreisangehörigen Kommunen erörtert. Bei der Stadt Neuss lag zu diesem Zeitpunkt ein vergleichbarer Antrag für die Ratssitzung vor und es wurde bereits eine mögliche Kooperation mit der Stadt Düsseldorf geprüft. Im Übrigen meldeten die kreisangehörigen Städte und die Gemeinde Rommerskirchen einheitlich zurück, dass auf städtischer bzw. gemeindlicher Ebene keine oder allenfalls eine sehr geringe Nachfrage für die Umsetzung des Konzeptes „Wohnen für Hilfe“ gesehen und daher keine Initiierung angestrebt werde.

 

In der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 15.06.2020 (Vorlagennummer: 50/3899/XVI/2020; Beschlussnummer: SozGe/20200615/Ö10.1) wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

 

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 11.03.2021 beschlossen, den Antrag im Ausschuss für Soziales und Wohnen erneut beraten zu lassen. Dem Beschluss folgend ist eine Beratung zu dieser Thematik für die Sitzung des Ausschusses für Soziales und Wohnen am 29.11.2022 vorgesehen.

 

Die Verwaltung wird nun mit den Wohlfahrtsverbänden und den Wohnberatungsagenturen Kontakt aufnehmen, um mit diesen ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten.