Betreff
Sachstand Einführung einer Jugendberufsagentur
Vorlage
50/2278/XVII/2023
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Der Rhein-Kreis Neuss setzt sich seit jeher intensiv dafür ein, dass jungen Menschen auf dem Weg in ein selbstbestimmtes Leben zukunftsfähige Perspektiven eröffnet werden. Verschiedene Institutionen und Organisationen setzen hier an, beraten, begleiten und fördern junge Menschen. Das gute Zusammenspiel der Akteure im Rhein-Kreis Neuss mit der Agentur für Arbeit Mönchengladbach, dem Jobcenter Rhein-Kreis Neuss, weiteren Partnern aus dem Sozialbereich und den Jugendämtern sowie Vertretern von Schule und kommunaler Koordinierung zeigt sich nicht zuletzt in einer dauerhaft geringen Jugendarbeitslosigkeitsquote im Rhein-Kreis Neuss.

 

Diese erfolgreiche Arbeit soll mit der Gründung einer Jugendberufsagentur weiter ausgebaut werden. Eine noch engere Verzahnung der Arbeitsabläufe, Herstellung von Transparenz über die verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten, Austausch von Informationen und pragmatische Lösungsfindung sind die Merkmale, die eine Jugendberufsagentur ausmachen sollen. Junge Menschen sollen Beratung und Förderung leicht zugänglich erleben und eine einzige Anlaufstelle haben, bei der sie ihre Anliegen umfassend besprechen können.

 

Im Rhein-Kreis Neuss werden Ausbildung und Qualifizierung als nachhaltigste Prävention gegen Jugendarbeitslosigkeit und als zentrale Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben gesehen. Unter der Zielsetzung, die Jugendarbeitslosigkeit weiter zu senken und allen Jugendlichen im Kreisgebiet ein Angebot – insbesondere am Übergang Schule-Beruf – zu machen, soll nun auch der Aufbau einer Jugendberufsagentur umgesetzt werden.

 

Die Jugendberufsagentur soll einen wesentlichen Zielbeitrag dazu leisten, frühzeitige, individuelle und unter den Partnern (aus den Rechtskreisen SGB II, SGB III, SGB VIII, KAoA und Schule) abgestimmte und koordinierte Hilfestellungen für einen möglichst nahtlosten Übergang von Schule in die Ausbildung bzw. das Studium sowie anschließend weiter in eine langfristig abgesicherte berufliche Tätigkeit insbesondere für Jugendliche mit rechtskreisübergreifendem Handlungsbedarf anzubieten. Handlungsleitend für die Zusammenarbeit werden zum einen die individuellen Bedarfe der Jugendlichen und andererseits die Chancen und Erfordernisse sein, die der regionale Ausbildungs- und Arbeitsmarkt bietet bzw. fordert.

 

Das Konzept verfolgt einen regionalstrategischen Ansatz und beschreibt die organisatorische Zusammenarbeit der übergangsrelevanten Rechtskreise in der Jugendberufsagentur. Dazu werden auch feste Formate zum gegenseitigen Austausch gehören.

 

Die originären Aufgaben der Rechtskreise und ihrer Organisationseinheiten werden hiervon unberührt bleiben. Verzahnung der Prozesse und ressourcenorientiertes Arbeiten sind dabei wichtige Aspekte.

 

Bis Ende des Jahres 2023 soll der Abschluss der Kooperationsvereinbarung mit den Partnern erfolgen. Weiterhin findet im März 2023 eine Veranstaltung zur Vorstellung des Konzepts und zur Diskussion mit den Stakeholdern sowie zur Abstimmung der weiteren Arbeitsschritte statt.