Beschlussvorschlag:
Der Kulturausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Für das Jahr 2023 wurden die nachfolgenden Projekte im Rahmen der Regionalen Kulturförderung beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) beantragt. Der Landschaftsausschuss der Landschaftsversammlung Rheinland hat in seiner Sitzung am 07.12.2022 über die beantragten Projekte wie folgt entschieden:
Antragsteller |
Maßnahme |
beantragte Förderung |
Entscheidung LVR |
Rheinisches Schützenmuseum
Neuss |
Neueinrichtung der
Dauerausstellung, Gesamtkosten: 211.200 € |
116.200 € |
Fortsetzungsprojekt 50.000 € 2022 30.000 € 2023 |
Archiv Stadt Kaarst |
Historische Aufarbeitung
der Kaarster Stadtgeschichte 1918 – 1949, Gesamtkosten: 136.000 € |
76.000 € |
25.000 € 2023 25.000 € 2024 26.000 € 2025 |
Hausmuseum gemeinnützige
Unternehmergesell-schaft i.G. (Hausmuseum gUG) |
Hausmuseum unterwegs –
Outreach als Versuch einer Bestandsaufnahme, Gesamtkosten: 39.350 € |
20.000 € |
Ablehnung vom 15.12.2022 |
Verein zur Förderung der
klassischen Gitarrenmusik in Jüchen e.V. |
Internationales
Gitarrenfestival Jüchen 2023, Gesamtkosten: 8.950 € |
4.900 € |
Ablehnung vom 15.12.2022 |
Pro Musica e.V. |
Sommernachtstraum 2023,
Aufführung Juni 2023 in der Gesamtschule Jüchen, Gesamtkosten: 3.250 € |
2.500 € |
Ablehnung vom 15.12.2022 |
Kulturzentrum Sinsteden |
Ausstellung „Wabi-Sabi –
die Suche nach dem Unvollkommenen in unterschiedlichen Kulturen“ Ausstellung
mit dem Künstler Christoph Peters, Gesamtkosten: 26.000 € |
13.000 € |
Ablehnung vom 15.12.2022 |
In den Ablehnungen wurde ausgeführt, dass im Bereich der Mitgliedskörperschaft mehrere Projektanträge vorlagen, die 2023 zur Förderung empfohlen wurden und die beantragten Förderungen in Summe die zur Verfügung stehenden Mittel bei weitem überstiegen, weshalb neben zum Teil erheblichen Kürzungen projekt- und einzelfallbezogen auch negative Förderempfehlungen unter Berücksichtigung fachlicher Gesichtspunkte vorgenommen werden mussten.
Für das Jahr 2024 besteht bis zum 31.03.2022 die
Möglichkeit, beim LVR Anträge für die Regionale Kulturförderung zu stellen.
Anträge können von kommunalen wie privaten Museen, Archiven, Stiftungen,
Vereinen etc. gestellt werden. Um eine mögliche finanzielle Zuwendung zu
erhalten, ist eine Antragstellung durch die Projektträger selbst erforderlich,
die über die zuständigen Kreise/Städteregion bzw. kreisfreien Städte an den LVR
zu richten ist. Der LVR hat hierfür ein
digitales Verfahren für die Antragstellung zur Verfügung gestellt.
Der LVR empfiehlt den frühzeitigen Austausch zwischen den förderfähigen Initiativen und dem Kreis oder dem LVR. Beim Rhein-Kreis Neuss sollten die Anträge spätestens bis zum 28. Februar 2022 vorliegen. Von dort werden diese bis Ende März mit einer Stellungnahme der Mitgliedskörperschaft an den LVR weitergeleitet.
Avisiert ist bereits ein Antrag des Fördervereins Museum Villa Erckens e.V. zum Relaunch des Museums der Niederrheinischen Seele. Die Kosten für die Umgestaltung der Dauerausstellung belaufen sich nach den derzeitigen Schätzungen auf 949.000 €. Geplant ist ein Förderantrag in Höhe von 250.000 € beim LVR und ein Förderantrag in Höhe von 50.000 € (2023: 10.000 €, 2024: 20.000 € und 2024: 20:000 €) beim Rhein-Kreis Neuss.
In der Sitzung des Regionalrates der Bezirksregierung Düsseldorf am 15.12.2022 wurde die Priorisierung der Förderanträge im Rahmen der Regionalen Kulturförderung des Landes Nordrhein-Westfalen für die Kulturregionen Niederrhein, Rheinschiene und Bergisches Land beschlossen. Es werden folgende Projekte aus dem Kreisgebiet in 2023 gefördert: zum einen der Festival Alte Musik Knechsteden e.V. mit den Projekten „Zeit:Reisen.MOVIMENTO – die musikalische Radtour an der Erft“ für die Kulturregion Niederrhein (beantragte Fördermittel: 21.000 €) und „Zeit:Reisen.MOVIMENTO – die musikalische Radtour am Rhein“ für die Kulturregion Rheinschiene (beantragte Fördermittel: 29.000 €) sowie das Hausmuseum gUG für das Projekt „Performatives Erzählen als lebendige Erinnerungskultur“ (beantragte Fördermittel jeweils 10.000 € für die 2023 – 2025 zuzüglich 5.000 € Ergänzungsmittel Barrierefreiheit).