Betreff
Sachstandsbericht zum Schrottplatz an der Stadtgrenze Neuss
Vorlage
68/2437/XVII/2023
Aktenzeichen
68.3/4
Art
Mitteilung

Sachstandsbericht zum Schrottplatz an der Stadtgrenze Neuss / Kaarst

In seiner Sitzung am 17.11.22 hat die Verwaltung letztmalig über den Sachstand auf dem Schrottplatz berichtet. Die Situation hat sich in den letzten Monaten wie folgt entwickelt:

1.  Grundwasseruntersuchungen

Die gutachterliche Bewertung der Grundwasseruntersuchungen, die infolge des Großbrandes im April 2021 durchgeführt wurden, liegt mittlerweile vor. Die Ergebnisse zeigen eine Grundwasserbelastung durch „Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen“ („PFAS“). Hierzu hat bereits das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) eine Stellungnahme auf Anfrage des Umweltamtes abgegeben. Das Umweltamt teilt die Auffassung des LANUV und des Gutachters, dass aufgrund der festgestellten Belastungen weiterer Handlungs- bzw. Untersuchungsbedarf besteht. Deshalb wird derzeit durch das Umweltamt ein bodenschutzrechtliches Verfahren mit dem Ziel einer Gefährdungsabschätzung eingeleitet. Diese soll durch den Grundstückseigentümer als Zustandsstörer beauftragt werden. Andernfalls wird die Umsetzung im Rahmen einer Ersatzvornahme erfolgen. Ferner wird aufgrund der festgestellten Belastungen im Grundwasser das Kreisgesundheitsamt die privaten Trinkwasserbrunnen im potenziellen Wirkungsbereich der Schadstoffe vorsorglich auf PFAS untersuchen. Auch findet in der Sache ein stetiger Informationsaustausch mit den Stadtwerken Neuss als Betreiber des südöstlich des Schrottplatzes gelegenen Wasserwerkes Broichhof statt.

2.  Bodenuntersuchungen
Infolge des Brandgeschehens im September 2022 und des damit einhergehenden Löschwassereintrages in den Untergrund wurden im Januar dieses Jahres entsprechende Bodenuntersuchungen durchgeführt. Die Ergebnisse werden derzeit gutachterlich ausgewertet. Auf Basis der dann vorliegenden Erkenntnisse wird anschließend über die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen (z.B. Bodenaustausch) entschieden werden. Wie schon im letzten Bericht erläutert, wird seitens des Umweltamtes eine Grundwassergefährdung aufgrund der Löscharbeiten in diesem Bereich ausgeschlossen. Anders als beim Großbrand in 2021 wurde der Brand im letzten September nicht mit Löschschaum, sondern ausschließlich mit Wasser gelöscht.

3.  Räumung des Geländes

Infolge des ordnungsbehördlichen Vorgehens der Bauordnungsbehörde der Stadt Neuss ist die Räumung des Geländes deutlich vorangeschritten. Der südlich gelegene Teilbereich ist bis auf eine Parzelle ebenerdig geräumt. Im nördlichen Bereich ist ein sichtbarer Räumungsfortschritt zu verzeichnen. Gegen die Nutzer der noch nicht vollständig geräumten Parzellen wurden seitens der Stadt Neuss mittlerweile die ersten Zwangsgelder festgesetzt und für den Fall einer weiteren Missachtung der Räumungsforderung neue Zwangsgelder angedroht. Die Entwicklung auf dem Gelände dokumentieren die nachfolgenden Luftbilder und Drohnenaufnahmen.


Luftbild 2019

 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Südlicher Teilbereich: Bis auf eine kleine Parzelle ebenerdig geräumt

 

 

 

 

Drohnenaufnahme
03.02.23

 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Nördlicher Teilbereich: Räumungsarbeiten laufen