Betreff
Sachstand zur Neuregelung der Umsatzsteuerbesteuerung der öffentlichen Hand - § 2b Umsatzsteuergesetz
Vorlage
20/2467/XVII/2023
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Die durch den Deutsche Bundestag bereits 2015 beschlossene Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand (§ 2b Umsatzsteuergesetz neue Fassung, UStG n. F.) regelt in Abweichung zum bisherigen § 2 Abs. 3 UStG die Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts neu. Der Grundsatz, dass juristische Personen des öffentlichen Rechts nur in den Fällen umsatzsteuerpflichtig sind, in denen sie im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art (BgA) tätig sind, wurde von der Regelung abgelöst, dass von einer allgemeinen Unternehmereigenschaft für juristische Personen des öffentlichen Rechts ausgegangen wird (vgl. § 2b Abs. 1 UStG n. F.).
Einhergehend mit der Änderung der Unternehmereigenschaft für juristische Personen des öffentlichen Rechts wird die Einführung eines Tax Compliance Management Systems (TCMS) für notwendig erachtet.

Zum Sachstand der Umsetzung der Neuregelung wurde in den Sitzungen des Finanzausschusses, zuletzt am 15.03.2022, berichtet.

Die Frist für die mit erheblichem Aufwand verbundene Umstellung wurde mehrfach verlängert, zuletzt durch das am 16.12.2022 beschlossene Jahressteuergesetz 2022. Durch diese zunächst letzte Verlängerung ist eine Anwendung des § 2 b UStG n. F. spätestens ab dem 01.01.2025 verpflichtend. Die bereits am 19.10.2016 gegenüber dem Finanzamt vorgenommene Optionserklärung des Rhein-Kreises Neuss gilt fort, solange der Kreis den Umstieg nicht realisiert und die Erklärung aktiv widerruft.

Vor diesem Hintergrund wird zum Sachstand zu § 2 b UStG n. F. und der Einführung eines Tax Compliance Management Systems beim Rhein-Kreis Neuss wie folgt berichtet:

  • Die Option zur Verlängerung der Frist für den Umstieg auf das neue Umsatzsteuerrecht wird durch den Rhein-Kreis Neuss realisiert. Ziel ist derzeit ein Umstieg zum 01.01.2024.

  • Die Schulung der steuerlichen Ansprechpartner in den Fachämtern in 2022 wurde sehr gut angenommen, eine weitere zentral organisierte Schulung ist für 2023 geplant.

  • Im Rahmen der im April 2022 in Zusammenarbeit mit einem Vertreter der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft durchgeführten Gespräche mit den Fachämtern konnten u. a. steuerliche Einzelfragen geklärt werden und das weitere Verfahren besprochen werden.

  • Die Anpassung der Finanzsoftware SAP auf die neue steuerliche Situation ist mit Unterstützung der ITK- Rheinland angelaufen. Im nächsten Schritt ist die Umstellung des Buchungsgeschäftes in den bereits jetzt umsatzsteuerpflichtigen Bereichen, in denen der Rhein-Kreis Neuss im Rahmen eines BgA tätig wird (z. B. Verkauf von Feinstaubplaketten, Durchführung von umsatzsteuerpflichtigen Vermessungen etc.), geplant. Die hier gemachten Erfahrungen fließen in die Umstellung aller anderen Bereiche mit ein.

  • Im Rahmen des Vertragsmanagements als Bestandteil des TCMS werden kontinuierlich weitere Verträge erfasst und überprüft, zudem wird der Umstieg auf ein neues Dokumentenmanagementsystem vorbereitet.