Sachverhalt:
Die durch den Deutsche Bundestag bereits 2015
beschlossene Neuregelung der Umsatzbesteuerung
der öffentlichen Hand (§ 2b Umsatzsteuergesetz neue Fassung, UStG
n. F.) regelt in Abweichung zum bisherigen § 2 Abs. 3 UStG die Unternehmereigenschaft
von juristischen Personen des öffentlichen Rechts neu. Der Grundsatz, dass
juristische Personen des öffentlichen Rechts nur in den Fällen
umsatzsteuerpflichtig sind, in denen sie im Rahmen eines Betriebes gewerblicher
Art (BgA) tätig sind, wurde von der Regelung abgelöst, dass von einer
allgemeinen Unternehmereigenschaft für juristische Personen des öffentlichen
Rechts ausgegangen wird (vgl. § 2b Abs. 1 UStG n. F.).
Einhergehend mit der Änderung der Unternehmereigenschaft für juristische
Personen des öffentlichen Rechts wird die Einführung eines Tax Compliance
Management Systems (TCMS) für notwendig erachtet.
Zum Sachstand der Umsetzung der Neuregelung wurde
in den Sitzungen des Finanzausschusses, zuletzt am 15.03.2022, berichtet.
Die Frist für die mit erheblichem Aufwand
verbundene Umstellung wurde mehrfach verlängert, zuletzt durch das am
16.12.2022 beschlossene Jahressteuergesetz 2022. Durch diese zunächst letzte
Verlängerung ist eine Anwendung des § 2 b UStG n. F. spätestens ab dem 01.01.2025
verpflichtend. Die bereits am 19.10.2016 gegenüber dem Finanzamt vorgenommene
Optionserklärung des Rhein-Kreises Neuss gilt fort, solange der Kreis den
Umstieg nicht realisiert und die Erklärung aktiv widerruft.
Vor diesem Hintergrund wird zum Sachstand zu § 2 b
UStG n. F. und der Einführung eines Tax Compliance Management Systems beim
Rhein-Kreis Neuss wie folgt berichtet:
- Die Option zur Verlängerung der Frist für den Umstieg auf das neue
Umsatzsteuerrecht wird durch den Rhein-Kreis Neuss realisiert. Ziel ist
derzeit ein Umstieg zum 01.01.2024.
- Die Schulung der steuerlichen Ansprechpartner in den Fachämtern in
2022 wurde sehr gut angenommen, eine weitere zentral organisierte Schulung
ist für 2023 geplant.
- Im Rahmen der im April 2022 in Zusammenarbeit mit einem Vertreter
der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft durchgeführten
Gespräche mit den Fachämtern konnten u. a. steuerliche Einzelfragen
geklärt werden und das weitere Verfahren besprochen werden.
- Die Anpassung der Finanzsoftware SAP auf die neue steuerliche
Situation ist mit Unterstützung der ITK- Rheinland angelaufen. Im nächsten
Schritt ist die Umstellung des Buchungsgeschäftes in den bereits jetzt
umsatzsteuerpflichtigen Bereichen, in denen der Rhein-Kreis Neuss im Rahmen
eines BgA tätig wird (z. B. Verkauf von Feinstaubplaketten, Durchführung
von umsatzsteuerpflichtigen Vermessungen etc.), geplant. Die hier
gemachten Erfahrungen fließen in die Umstellung aller anderen Bereiche mit
ein.
- Im Rahmen des Vertragsmanagements als Bestandteil des TCMS werden
kontinuierlich weitere Verträge erfasst und überprüft, zudem wird der
Umstieg auf ein neues Dokumentenmanagementsystem vorbereitet.