Beschlussempfehlung:
Der Kreistag beschließt der Auflösung des Zweckverband Rhein-Ruhr 2012 zuzustimmen. Für die Beschlussfassung in der Verbandsversammlung des Zweckverband Rhein-Ruhr 2010 entsendet der Kreistag
als
ordentliche Mitglieder
(1.) Herr Hans-Jürgen Petrauschke - Landrat
(2.) Herr Jürgen Steinmetz - Allgemeiner Vertreter des Landrates
(3.) Herr Thomas Welter - Vorsitzender Sportausschuss
als Vertreter werden benannt
für (1) Herr Thomas Schütz – Amt 52 Verantwortlicher
Sportförderung
für (3) Herr Bernd Kerberg, stellv. Vorsitzender Sportausschuss
für (2) Herr Robert Abts – ZS 5 Leiter Wirtschaftsförderung
Sachverhalt:
Am 01.06.2001 wurde der Zweckverband Rhein-Ruhr 2012 mit Herrn Oberbürgermeister Dr. Reiniger (Stadt Essen) als Verbandsvorsteher gegründet.
Vor dem Hintergrund der regionalen Bedeutung der Olympiabewerbung hat der Kreisausschuss am 29.08.2001 der Mitgliedschaft des Rhein-Kreises Neuss im Zweckverband Rhein-Ruhr 2012 im Wege der Dringlichkeit zugestimmt.
In die Verbandsversammlung des Zweckverband Rhein-Ruhr 2012 wurden neben
Landrat Dieter Patt, die Kreistagsabgeordneten Alfons Kranz und in Vertretung
Eberhard Hücker für die CDU, Stephan Ingenhoven und in Vertretung Herbert Hübner
für die SPD entsendet.
Der Beschluss wurde vom Kreistag am 26.09.2001 genehmigt.
Die Olympiabewerbung Rhein-Ruhr 2012 unterlag in einer nationalen Ausscheidung der Bewerbung Leipzigs. Leipzig wiederum unterlag im internationalen Auswahlverfahren dem Bewerber London (UK), an den die olympischen Sommerspiele 2012 vergeben wurden.
Da der Zweckverband Rhein-Ruhr 2012 mit der unterlegenen Olympiabewerbung inzwischen keine inhaltliche Bestimmung mehr hat, soll er nun aufgelöst werden.
Nach einer Prüfung durch die Bezirksregierung kann der Zweckverband nicht auf dem Verwaltungsweg aufgelöst werden. Der Oberbürgermeister der Stadt Essen teilte deshalb mit, dass hierfür ein formaler Auflösungsbeschluss durch die Verbandsversammlung notwendig ist.
Da seinerzeit Landrat Patt und zwei weitere Mitglieder und deren Stellvertreter benannt wurden, müssen für den Rhein-Kreis Neuss die Mitglieder neu benannt werden.
§ 4 der Zweckverbandssatzung bestimmt hierzu:
„Die Verbandsversammlung besteht aus jeweils drei von den Städten bzw. Kreisen zu bestellenden Mitgliedern, von denen eine Person der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin bzw. der Landrat oder die Landrätin sein muss. Für jedes Mitglied ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu benennen“.
Mit dem einzigen Tagesordnungspunkt „Auflösung des Zweckverbandes Rhein-Ruhr 2012“ wird die Verbandsversammlung (geplant: Januar 2011) noch einmal zu einer letzten Sitzung zusammenkommen.