Sachverhalt:
Bezüglich
der allgemeinen Rahmenbedingungen und der Grundlagen für die Kalkulation der
Wirtschaftspläne für das Jahr 2011 bestand bei Einbringung des 1.Entwurfes für
die Wirtschaftspläne der Kreiskrankenhäuser (wurden auch als Eckdaten für den
Haushaltsentwurf des Rhein-Kreises Neuss gemeldet) in wesentlichen Punkten erhebliche
Unsicherheit, die teilweise auch bis heute fortbesteht. Insbesondere zu
folgenden maßgeblichen Daten liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor:
Ø
Bislang
konnte keine endgültige Einigung der Selbstverwaltungspartner zum Landesbasisfallwert
(LBFW) erfolgen. Nach aktuellen Erkenntnissen läuft das
Unterschriftenverfahren auf der Basis eines LBFW von 2.912,65 € (2010 = 2.895
€); dieser Wert wurde für die Überarbeitung der Wirtschaftspläne verwendet.
Ø
Prospektive Budgetverhandlungen konnten nicht stattfinden (Termine sind
vereinbart für den 3. und 4. Mai 2011); damit gibt es keine Sicherheit bezüglich der
Leistungsmengen.
Ø
Die Auswirkungen der 15. Novelle des
Arzneimittelgesetzes (AMG) können nach wie vor noch nicht abschließend
beurteilt werden. Die Verhandlungen zwischen dem Krankenhauszweckverband und
den Krankenkassen sind zwischenzeitlich abgeschlossen, die Auswirkungen werden
aber erst in der Abrechnungspraxis genauer abzuschätzen sein. Es wurde zunächst auf Basis der bisherigen Erlöse mit einem
Sicherheitsabschlag kalkuliert.
Erlöse:
Die
Konvergenzphase wurde im Jahre 2010 abgeschlossen. Es ist nunmehr generell der
LBFW anzusetzen. Vorausgesetzt der landeseinheitliche Basisfallwert wird mit
2.912,65 € bestätigt, sind für das
o
Kreiskrankenhaus Dormagen Erlöse aus allg. Krankenhausleistungen von 37.029
T€ und für das
o
Kreiskrankenhaus Grevenbroich von 35.570 T€
zu erwarten.
Das
Leistungsspektrum der Kreiskrankenhäuser soll in der Verhandlung mit den
Kostenträgern nach
Möglichkeit auf Basis der dann vorliegenden Daten ausgeweitet werden. Die jetzige
Kalkulation beruht gemäß dem Vorsichtsprinzip für das Kreiskrankenhaus
Grevenbroich auf der für 2010 vereinbarten Leistungsmenge von 11.571
Case-Mix-Punkten. Für das Kreiskrankenhaus Dormagen sind bereits 50 zusätzliche
Punkte (= 12.050 Punkte) angesetzt worden.
Kosten:
Auf der
Kostenseite musste eine Steigerung der aktuellen Kosten um die anstehenden
Erhöhungen im Personal- und Sachkostenbereich vorgenommen werden. Dabei muss festgestellt
werden, dass die Schere zwischen Kostenentwicklung und Budgetsteigerungsrate
sich kontinuierlich weiter zu Ungunsten der Krankenhäuser öffnet. Die
Ausgangslage auf der Kostenseite in Dormagen und Grevenbroich ist maßgeblich
durch folgende Punkte geprägt:
·
Die
Tarifsteigerungen im TVÖD und im Tarifvertrag mit dem Marburger Bund stehen
weitgehend fest und betragen für 2011 insgesamt ca. 2%.
·
Die
Ansätze für den Bereich der Personal- und Sachkosten müssen nach derzeitigem
Kenntnisstand gegenüber den Vorjahresansätzen für das Kreiskrankenhaus Dormagen
um ca. 730 T€ und für das Kreiskrankenhaus Grevenbroich um ca. 350 T€ erhöht werden. Dabei wurden die
Sachkostenarten jeweils separat aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse
kalkuliert.
Die Betriebsleitungen
werden auch im Jahre 2011 gemeinsam mit den Chefärzten versuchen, alle weiteren Möglichkeiten sowohl zu
Anpassungen / Einsparungen auf der Kostenseite als auch zu
Erlös-/Leistungssteigerungen zu nutzen, um zu ausgeglichenen Ergebnissen zu kommen.
Neben der Optimierung auf der Kostenseite soll für 2011 und die Folgejahre
insbesondere die Etablierung zusätzlicher medizinischer Schwerpunkte im Rahmen
des Versorgungsauftrages im Vordergrund stehen. Damit soll mittelfristig die
Vereinbarung und Erbringung höherer Case-Mix-Punkte und die Erwirtschaftung
zusätzlicher Deckungsbeiträge erreicht werden. Für das Kreiskrankenhaus
Dormagen sind bei den Personalkosten 300 T€ für eine Verstärkung des Ärztlichen
Dienstes einkalkuliert, die in den Folgejahren über zusätzliche Erlöse
refinanziert werden und zudem einen zusätzlichen Deckungsbeitrag erbringen
sollen. Für 2011 sind in der Anlaufphase zunächst 50 Case-Mix-Punkte als
Mehrleistung angesetzt.
Sowohl im
Erfolgsplan für das Kreiskrankenhaus Dormagen als auch für das Kreiskrankenhaus
Grevenbroich konnte im Ergebnis der Ausgleich nur dadurch herbeigeführt werden,
dass jeweils auf Rückstellungen / Rücklagen zurückgegriffen wurde. Dabei
handelt es sich um Beträge, die in wirtschaftlich guten Jahren vorsorglich
zurückgestellt wurden, um in der Lage zu sein, notwendige Anpassungsprozesse
ausgleichen zu können. Der nach derzeitigem Kenntnisstand notwendige Umfang der
Inanspruchnahme beträgt für das
o
Kreiskrankenhaus Dormagen 1.391.000 € und für das
o Kreiskrankenhaus Grevenbroich 836.000
€.
Auf der beschriebenen
Grundlage sind die Wirtschaftspläne 2011 mit folgenden Eckdaten erstellt und in
der Sitzung des Krankenhausausschusses am 28.02.2011 beraten worden: