Betreff
Rettungsdienstlicher Bedarfsplan
Vorlage
32/1086/XV/2011
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 14.03.2011 hat die Stadt Dormagen ihre textlichen Anregungen zu den Ziffern 6.3 und 7 des rettungsdienstlichen Bedarfsplanes bekräftigt, dass ein zusätzliches Notarztfahrzeug in Dormagen nur eingesetzt wird, wenn es zu einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Rhein-Kreis Neuss, dem Rhein-Erft-Kreis und der Stadt Dormagen über die Mitversorgung der Pulheimer Stadtteile Sinnersdorf, Stommeln und Stommelerbusch durch den Notarzt Dormagen kommt.

 

Die Verwaltung hat den Entwurf des rettungsdienstlichen Bedarfsplanes entsprechend geändert.

 

Das Einvernehmen der Stadt Dormagen im Sinne von § 14 Absatz 4 Satz 2 Rettungsgesetz NRW liegt somit vor.