Beschlussempfehlung:
Der Kreistag beschließt zur Optimierung des Raumangebotes für das Jobcenter den Umbau des Verwaltungshochhauses in Grevenbroich.
Er genehmigt gemäß § 83 Abs.2 GO NRW in Verbindung mit § 53 KrO NRW eine außerplanmäßige Auszahlung im Produkt 010 111 120 in Höhe von 280.400 EUR. Die Deckung dieser Auszahlung ist durch eine entsprechende Zuwendung des Jobcenters gewährleistet.
Sachverhalt:
Das
Jobcenter im Rhein-Kreis Neuss (früher ARGE) wurde im Jahre 2005 gemeinsam mit
der Bundesagentur für Arbeit und dem Rhein-Kreis Neuss gegründet.
Am
19.07.2011 beschloss die Trägerversammlung die bislang dezentral orientierte
Standortbestimmung im Rhein-Kreis Neuss zugunsten einer stärkeren Konzentration
aufzugeben.
Im
Bereich des Standortes Grevenbroich wird angestrebt, das komplette
Jobcenterangebot im Verwaltungshochhaus der Kreisverwaltung zu zentralisieren.
Diverse
Gespräche zwischen der Kreisverwaltung und dem Jobcenter machten deutlich, dass
der Standort des Hochhauses mit seiner städtebaulichen Infrastruktur und seiner
Gebäudeinfrastruktur der organisatorischen und kundenspezifischen Vorstellung
des Jobcenters sehr entgegenkommt.
Diese
räumliche Konzentration mit insgesamt 55 Personen bedingen im
Grundrisszuschnitt des Hochhauses erhebliche bauliche und technische
Veränderungen.
Um
den optimierten Raumbedarf des Jobcenters im Hochhaus der Kreisverwaltung zu realisieren,
ist das jetzige Gebäuderastermass von 2,0 m auf 1,0 m zu halbieren, um so die
notwendige Flexibilität für die Raumaufteilungen zu ermöglichen. Dies bedeutet
einen kompletten Austausch der Fenster vom 1. bis zum 7. Obergeschoss.
Hierdurch wird die grundlegende Möglichkeit geschaffen, die bestehenden
Amtsbereiche im Hochhaus der Kreisverwaltung im Grundrisszuschnitt so zu optimieren,
dass die vom Jobcenter gewünschte Fläche und Flächenteilung möglich wird.
Diese
Flächenoptimierung sowohl bei den Ämtern der Kreisverwaltung im Hochhaus als
auch im dargestellten Flächenbedarf des Jobcenters bedingt eine entsprechende
Neuaufteilung der Bürotrennwände, der Türen, Böden, Schrankausbau, Haustechnik,
Beleuchtung usw. Die neue Rasterteilung ermöglicht den gewünschten und
optimierten Raumzuschnitt sowohl für das Jobcenter als auch für die Ämter der
Kreisverwaltung.
Selbstverständlich
werden im Rahmen des Fensteraustausches energetisch optimierte Fenster mit
einer 3-fachen Verglasung auch den zukünftigen Anforderungen der
Energieeinsparverordnung mehr als gerecht.
Das
aus dem Jahre 1964 stammende Gebäude wird mit den Investitionen aus der
angestrebten Nutzungserweiterung in seiner baulichen Lebenserwartung erheblich
gesteigert (Verlängerung der Restnutzungsdauer).
Hiermit
verbunden ist eine Verdichtung der Belegung um 16 % sowie die Erzielung zusätzlicher
Mieterträge, da die zu vermietende Fläche vergrößert wird. Unter der Annahme,
dass mit dem Jobcenter ein langfristiger Mietvertrag (ca. 15 Jahre) geschlossen
wird, würde sich die geplante Investition vor dem Ablauf der Restnutzungsdauer
amortisieren.
Die
Aufnahme eines (langfristigen) Investitonskredites ist nicht erforderlich; Die
Aufnahme eines kurzfristigen Kassenkredites (Zinssatz ca. 1,7%) kommt in
Betracht.
Die
Gesamtinvestition beläuft sich anhand einer detaillierten Kostenberechnung auf
ca. brutto 2,3 Millionen Euro:
1. Rückbau |
106.400 EUR |
2. Trockenbau |
279.090 EUR |
3. Anstrich |
149.380 EUR |
4. Oberboden |
258.650 EUR |
5. Türen |
245.000 EUR |
6. Fenster mit Sonnenschutz |
358.400 EUR |
7. Gerüst |
28.000 EUR |
8. Baureinigung |
24.500 EUR |
9. Elektro/EDV/Schwachstrom |
210.000 EUR |
10. Heizung/Sanitär |
91.000 EUR |
11. Schränke im Flur |
220.500 EUR |
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Zwischensumme |
1.970.920 EUR |
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Nebenkosten (15%) und Reserve |
329.080 EUR |
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Gesamt |
2.300.000 EUR |
Für diese Investitionen sieht der Haushaltsplan 2011 keine Ermächtigungen vor.
Damit eine zügige Umsetzung der Maßnahme gewährleistet wird und die Unterbringung/Zentralisierung des Jobcenters schnellstmöglich erfolgen kann, ist mit der räumlichen Neuorganisation des Verwaltungshochhauses spätestens im Januar 2012 zu beginnen.
Hierzu ist es erforderlich, die Gewerke
Fachplaner |
55.000 EUR |
Rückbauarbeiten |
106.400 EUR |
Gerüst |
28.000 EUR |
Heizung/Sanitär |
91.000 EUR |
Gesamt |
280.400 EUR |
noch in 2011 zu beauftragen.
Gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 53 KrO NRW sind außerplanmäßige Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet ist. Eine Verschiebung der Maßnahme allein wegen fehlender haushaltsrechtlicher Ermächtigung wäre wirtschaftlich unzweckmäßig. Die Mehrauszahlungen können durch die Zuwendung des Jobcenters gedeckt werden.